Donnerstag, 10. Juli 2014

an die Polizei Bediensteten..., werdet Beamte

          nachfolgendes erhalten per mail, siehe dazu auch:



"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei

"Amtsausweise / Schutzbrief" für BRD Mitarbeiter

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Am 10. Juli 2014 10:30 schrieb
Wahrheit und Klarheit <querdenker@energiesysteme-ks.de>:

Subject: Wortmarke               zur Verwendung ..... falls der Werkschutz oder das "HauptzollAMT" bestehend aus bediensteten Sklaven Euch wieder beläßtigt !


PolG § 1

Publiziert am 9. Juli 2014 von Tobias

Polizeigesetz

§ 1
Allgemeines

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
(2) Außerdem hat die Polizei die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.


Offener Brief an alle noch nicht völlig abgestumpften und mutmaßlich direkt oder indirekt bei der im

Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter der Nummer 30243782 eingetragenen
WORTMARKE - POLIZEI
Bediensteten / Beschäftigten / Bevormundenden / Belästigenden / Bedrohenden / Betrügenden(?)
Wertgeschätzte bewaffnete Schreibwarenhändler und Optiker,
ich kenne noch den inzwischen – im Hinblick auf Ihren derzeitigen Arbeits- bzw. Unterlassungsalltag durchaus zurecht – nicht mehr gebräuchlichen und aus heutiger Sicht wie eine schlechte Satire aus längst vergangenen Tagen anmutenden Ausdruck des Schutzmannes.
Kennen Sie diesen Begriff auch noch und haben Sie vielleicht sogar einst Ihren Beruf mit dem Ziel und aus der Motivation heraus ergriffen, diese Bezeichnung buchstäblich beleben zu wollen – und was ist ggf. daraus geworden?
Haben Sie es nicht auch gründlich satt, einen Großteil Ihrer Zeit mit mutmaßlich(en) Einschüchterungsversuchen, illegalen Plünderungen, Wegelagereien, haltlosen „Amts“hilfeersuchen, Verschleppungen, etc. zu verbringen, oder wenn es um den Schutz Ihrer Landsleute und deren Rechtsansprüche geht, auch mal wegschauen zu sollen / zu „müssen“ und sich von „höherer
Stelle“ mutmaßlich vorsätzlich kriminalisieren und zum zweckdienlichen Narren halten zu lassen?
Hier näher ins Detail zu gehen ist erfahrungsgemäß weder den Atem noch das Papier oder die Tinte wert...
Alles was zählt, ist Ihr Spiegelbild – nehmen Sie sich bitte einfach mal ein wenig Zeit und inspizieren Sie es so gründlich wie möglich und nötig – ich bin sicher, es wird antworten!
Noch ist es nicht zu spät, sich endlich FÜR die Menschen dieses Landes und gegen die Entwicklungen, welche nicht zuletzt durch Ihre bislang willfährige Unterstützung implementiert werden und schließlich auch Sie, sowie Ihre Familien und Freunde betreffen zu entscheiden, aber es ist höchste Zeit!
Niemand erwartet von Ihnen den Märtyrer zu spielen, aber nutzen Sie doch wenigstens die Mittel (egal ob einzeln oder gar gemeinschaftlich), die Ihnen zur Verfügung stehen, gerade in Anbetracht des nachweislich inzwischen eingetretenen Stillstandes der Rechtspflege, wie z.B. dieses hier, sowohl schriftlich als auch alltäglich dementsprechend handelnd:
§ 36 BeamtStG - Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
[...]
Mit aufrichtig freundlichen, menschlichen, freiheitlichen und friedfertigen Grüßen
(auch an die Mitglieder der Berliner / Bonner(!) Puppenkiste und deren Filialen in den einzelnen Ländern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes TM, die u.a. auch Sie mit Ihren (Un)Taten sowie Ihren Unterlassungen an der „Macht“ oder besser gesagt der
„ausübenden Gewalt“ halten)
Im Auftrag  (wird auf Verwaltungsebene gerne auch als Persil- oder Heiligenschein bzw. als „Hände-in-Unschuld-Waschmaschine“ verwendet)
der Menschlichkeit, des Friedens, der Freiheit, der Gerechtigkeit und des eigenen Gewissens
Zutreffendes, bzw. was Ihrer Einschätzung nach am ehesten zutrifft, bitte selbst ankreuzen:
O Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
O Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift ungültig.
O Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nur ohne Unterschrift gültig.
O Dieses Schreiben wurde von einem Menschen mit Hilfe einer Maschine erstellt und ist ohne Unterschrift   nur für andere Maschinen gültig und mit Unterschrift nur / auch für den Empfänger gültig, sofern es sich dabei nicht um eine Maschine handelt.
O Dieser Brief ist gar kein Schreiben, da er nicht unterschrieben wurde, denn Schreiben erfordern die Schriftform, also eine handschriftliche und lesbare Unterschrift des Verfassers.
O Mir doch egal

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