Montag, 7. Juli 2014

Klaus Schmidt Im Deutschen Reich kann man Menschen und deren Eigentum, zu dem auch Lohn und Einkommen gehört, nicht besteuern.

    entnommen aus Facebook..., wenn das so stimmt, wie finanzierte sich denn das Kaiserreich ?

          siehe dazu auch:

 das Bundesfinanzministerium: Finanzen und Steuern im Deutschen Kaiserreich

       hier die spätere Antwort von Klaus Schmidt zu meiner Frage:

 
  • Klaus Schmidt Über die Unternehmen und Wirtschaft, denn im Kaiserreich war alles Volksvermögen. Wer sein Land selbst verwendet, versorgt sich selbst, erwirtschaftet er mehr und tritt geschäftlich auf, zahlt man Steuern.
    Unternehmen wurden mit 10% besteuert.

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...Salzburger Nachrichten und gloria.tv zu Steuerfragen..., es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
http://templerhofiben.blogspot.de/2014/07/salzburger-nachrichten-wie-hoch-war-die.html
  • Klaus Schmidt Im Deutschen Reich kann man Menschen und deren Eigentum, zu dem auch Lohn und Einkommen gehört, nicht besteuern.
  • Pater Isidor Früher bezahlte man den "ZEHNTEN". Das waren nach Adam Riese 10 % Höchststeuersatz auf alles? Heute sind das 19 % Umsatzsteuer + 43 % Einkommensteuer + 9 Prozent Kirchensteuer + 5,5 % OSSI-STASI-PENSIONS-ZUSCHLAG + 15 % Gewerbesteuer + über 20 % Erbschaftsteuer? Ist da was dran?
  • Pater Isidor Zuzüglich Schampus-Steuer, Alkohol-Steuer, Zigaretten-Steuer, Heizoilsteuer, EEG-Zuschlag-Steuer, GEZecken-Steuer, Strom-Steuer ff., also weit über 100 % an Steuern?
  • Pater Isidor Treibstoff-Steuer in zig-Milliarden-Höhen bitte nicht vergessen?
  • Klaus Schmidt Der Kirchenzehnt war im Kaiserreich nicht mehr fällig, denn der Kaiser hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und in die Freiheit entlassen. Nix mehr Kirchensteuer oder so ein Unsinn.
    Erst die Politiker der Weimarer Republik haben einen Grundstein gelegt das die Kirche wieder nach Staat und Macht greifen kann. Noch dreister war der mit dem Zweifingerbart, der hat gleich mal ein Konkordat mit dem Papst geschlossen. Ein Glück ist diese Selbstermächtigung nichtig.

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