Mittwoch, 16. Juli 2014

Richter bestätigt: Schreiben ohne Unterschrift nicht gültig - Octavia: HAFTBARHALTUNG VON POLIZISTEN UND GERICHTSVOLLZIEHERN

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  • Heike Fürstenberg So wird es gemacht, aber was ist mit all den 'maschinellen Schreiben', die unsereiner so bekommt...?! Da müsste man doch dann ähnlich antworten können, heheheee....
  • Guenter Boennen Das kann ich bestätigen. Ein Schreiben mit ähnlichem Wortlaut liegt mir vor in eigener Sache vom Amtsgericht Mönchengladbach. Das ist schier unglaublich.
  • Octavia Helena Stolarsky RECHT(S)UNGÜLTIGE AUFTRÄGE:

    EIN NICHT RECHTSGÜLTIG UNTERSCHRIEBENER HAFTBEFEHL und dessen Folgen für Sie durch IHRE SELBST VERSCHULDETE GEFÄHRDUNG IHRER PERSÖNLICHEN SICHERHEITEN DURCH IHRE UNTERLASSENE DIENSTHANDLUNG BEI UNKENNTNIS IHRER DIENSTVORSCHRIFTEN BEI HAFTBARHALTUNG VON POLIZISTEN UND GERICHTSVOLLZIEHERN ALS PRIVATPERSONEN DURCH IHREN EINTRITT IN DIE PRIVATHAFTUNG NACH IHRER SCHADENVERURSACHUNG.

    Laut §117VWGO i.V.m. §275 STPO i.V.m. §317 ZPO darf eine Kopie oder eine Abschrift vom Original nicht abweichen! Sind keine Originalunterschriften auf der Kopie oder einer Abschrift vorhanden, handelt es sich allenfalls um ein Muster eines Urteils, Beschluss etc…

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie wissen, dass ein rechtswirksamer Haftbefehl von einem RICHTER UNTERSCHRIEBEN sein muss.
    Haben Sie sich vor Ihrer illegalen Verhaftung am zuständigen Verwaltungsorgan auch davon überzeugt, ob das Original auch tatsächlich von einem Richter unterschrieben ist?

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