Samstag, 19. Juli 2014

Richterin gibt Veröffentlichung frei....

          entnommen aus Facebook, das Video müßte vom 18. Juli 2014 sein,
  ....die JOH vor einem BRD Gericht


Die WAG-JOH in 32584 Löhne deckt Straftaten auf!
Wenn die NAZI BRiD in den Gerichtshöfen urteilt !
Die kriminellen BRD-NAZI-Richter lassen das Gesetz in den BRD-Firmen Gerichten nicht mehr zu!!!
https://www.youtube.com/watch?v=yU1EvNk5GXY

Wen die NAZI BRiD in den Gerichtshöfen urteilt

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             Eduard ein JOH  Ermittlungsbeamter schrieb:


Hier sind mehrere und erhebliche Rechtsbeugungen aufgefallen u.a. Verletzung des rechtlichen Gehörs.

                                                 Eddis Ausweis:




4 Kommentare:

Der Ermittler hat gesagt…

Hier sind mehrere und erhebliche Rechtsbeugungen aufgefallen u.a. Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Roswitha Weber hat gesagt…

Ich hatte "über"deutlich meinen Willen das ich Deutsche(r) bin angegeben. Wurde abgelehnt!!! Hiernach habe ich eine Verzichtserklärung gemacht, auch die wurde abgelehnt. Hiernach wollten die "Bezirksregierung" Köln eine Anhörung von mir, die ich denen auch geliefert hatte. Heute wieder von der "Bezirksregierung" Köln nochmals eine dicke Absage und ich soll für Verwaltungskosten bezahlen. Auf der einen Seite bekomme ich kein Gehör von ihnen als ob ich überhaupt nicht existiere, aber auf der anderen Seite wollen sie Geld von mir. Hier bin ich mit dem ganzem latein und DEREN Schreibwut - Willkür am ende.

Excalibur hat gesagt…

stelle Schadensersatzforderungen über die JOH und Strafantrag auch an die JOH

klasch059 hat gesagt…

Ich weiß nicht ob ich hier posten kann...

Also Roswita was man dir schrieb ist das Du wenn Du aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen werden würdest, staatenlos würdest. Dem ist aber nicht so, das Du im Antrag F Punkt 4.2 und 4.3 eine weitere Staatsangehörigkeit nachgewiesen hast und diese dir positiv bestätigt wurde.
Jetzt muß eine Verwaltungsklage folgen, denn die Verwaltungsangestellte hat sichtlich ihre Kompetenzen überschritten. Verwaltungsklagen sind kostenlos. Auf dieses Schreiben würde ich erst mal Widerspruch einlegen.