Freitag, 25. Juli 2014

Steuerrecht in der BRD, gleich eingewilligtes Schenkungsrecht ??? - Der Schlüssel zum Steuerrecht besteht im Personenstand/-status

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                 zu nachfolgendem, siehe auch:

Oliver Baumgärtner fordert Schadensersatz und seine Steuern zurück !

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Am 21. Juli 2014 23:28 schrieb Wahrheit und Klarheit <querdenker@energiesysteme-ks.de>:

Subject: Fw: Steuerrecht in der BRD, gleich eingewilligtes Schenkungsrecht???


Betreff: Steuerrecht in der BRD, gleich eingewilligtes Schenkungsrecht???

Da zu diesem Thema bereits 3 Anfragen kamen, hier eine Tatsachenbeschreibung die tief ins Täuschungssystem der BRD blicken lässt.
Lohnt sich diesen Artikel zu lesen, hier wird in verschiedenen Schichten die Rechtsstellung, bzw. eingewilligte Unrechtsstellung beleuchtet!
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Häufige Frage
Kann die Bundesrepublik Deutschland (BRD Firma, siehe D&B D-U-N-S® Nr. 341611478) überhaupt Steuern erheben und könnte man diese zurück verlangen?
Mit dieser Erkenntnis ist das ganze Leben eigentlich eine Lüge.

Eine mögliche Antwort darauf könnte folgende sein*:
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Steuerrecht ist anscheinend ein sehr komplexes Thema, was bei genauerem Hinsehen jedoch relativ einfach ist.
Der Schlüssel zum Steuerrecht besteht in der persönlichen Feststellung, welchen Personenstand/-status man im Moment hat.
Für juristische Personen = Personalausweisinhaber  (siehe Inhaber) gilt das BRD-Steuerrecht, quasi als Bestandteil eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages mit der BRD, durch den man sich freiwillig mit invisiblen Verträgen zur Versklavung und zum Bürgen/Schuldner der Gläubigerforderungen einverstanden erklärt hat.
Da eine juristische Person nur eine Sache ist, kann sie nicht sprechen und gehört, sondern nur verwaltet werden. Für Sachen gilt das Grundgesetz für die BRD nicht, denn Personalausweisinhaber sind Staatenlose.
Deshalb gelten auch Menschenrechtsverletzungen, wie Verletzungen am Körper an den juristischen Personen, nur als Kollateralschäden!
Dann gibt es den Personenstand Deutscher/Deutsche, deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind die Zwangsdeutschen nach Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG), denen die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen wurde oder die sich mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde freiwillig die Staatsangehörigkeit mit Personenstand 10.09.1939 (Ausweiszwang) von der BRD/Deutschland/Germany geholt haben.
Diese Staatsangehörigkeit bezieht sich auf das tatsächlich existierende Dritte Reich, welches aber Neuschwabenland ist und sich auf dem Kontinent Antarktis befindet. Für diese gilt das Alliiertenrecht, da ja der Zweite Weltkrieg mit dem Dritten Reich geführt wurde.
Dazu ist es wichtig zu wissen, daß ein gewisser A.H. das vorhandene Zweite Deutsche Reich in einem völkerrechtswidrigen Akt an sich riß, obwohl die Preußen sich immer dagegen wehrten (NSDAP ab November 1922 in Preußen verboten).
Durch eine Expedition von 1938 in die Antarktis fand dort ein völkerrechtlich legaler Akt statt. Deshalb gelten dort ganz offiziell seine Gesetze ordnungsgemäß. Frau Merkel betitelt sich als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches und wendet somit die Gesetze von A.H. legitim an und führt dieses mit der BRD/Deutschland/Germany völkerrechtswidrig als Besatzer fort, allerdings auf dem staatlichen Hoheitsgebiet des Freistaat Preußen!
Die Staatsangehörigen der BRD sind jedoch schon natürliche Personen, d.h. für sie gilt das GG mit Einschränkungen, ohne Völkerrecht, da A.H. offiziell aus dem Völkerbund 1933 ausgetreten ist!
Für diese Staatsangehörigen und Zwangsdeutsche, die zumindest eine Personenstanderklärung (PSE) getätigt haben und zum Beispiel in Selbstverwaltung sind, gilt das Recht des Elster-Lizenzvertrages, an den auch die Steuerbüros und BRD-Behörden vertraglich gebunden sind.
Dort steht im § 6 Absatz 2 drin, daß es sich um einen Vertrag nach dem Schenkungsrecht handelt und dieser nur nach § 12 für deutsches Recht und mit Ausnahme des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gilt.
Das heißt konkret, daß die vermeintliche Steuererklärung in Wirklichkeit eine Schenkungserklärung ist. Nur, wenn ich also diese Schenkungserklärung tätige, kann das Finanzamt auch einen sogenannten Steuerbescheid erstellen, der eigentlich nur eine Bestätigung über die Höhe der zu kassierenden Schenkung darstellt.
Es gab bereits 1955 ein offizielles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (AZ: BVerfG 274/301), nach dem alle Steuerarten Fördermittel sind, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Ich entscheide also selber, wann ich wem etwas schenken möchte.
Aufgrund des hier immer noch gültigen Rechts der Haager Landkriegsordnung (HLKO) dürfen nur Kosten der Besatzung mit Genehmigung der Alliierten und die damit verbundenen Verwaltungskosten geltend gemacht werden, alles andere nicht.
Deshalb gehen die "Finanzämter" davon aus, daß sich der Bürger mit der Bezahlung von Steuern stillschweigend einverstanden erklärt, was jedoch rechtswidrig ist und gegen das Grundgesetz verstößt, da die Forderung von Steuergeldern ein hoheitlicher Akt ist, den nur Staaten ausüben dürfen.
Die BRD /Deutschland/Germany ist jedoch nur eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes auf der Grundlage von Firmenrecht unter Besatzungsrecht und Hoheit der Alliierten. Deshalb zauberten sie sich den Elster-Lizenzvertrag aus dem Hut, um damit Staatlichkeit vorzutäuschen.
Es gibt jedoch noch die Staatsangehörigen nach Artikel 116 Absatz 2 GG. Diese sind auch natürliche Personen, für die das gesamte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 gilt. Wieder in Kraft, wegen der Nichtigkeit des Einigungsvertrages, festgestellt 1991 durch das Bundesverfassungsgericht (AZ: BvR 1341/90) und dem Urteil vom 25.07.2012, welches wegen der Anwendung von Listenwahlen alle Wahlen und damit alle Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Urteile etc. mit Rückgriff bis Anfang 1956 für nichtig erklärte, und somit rückwirkend das Grundgesetz wieder im Original automatisch gültig ist!
Das ist besonders interessant, denn für diese Staatsangehörigen gilt das Völkerrecht und die HLKO! Das sind die Staatsangehörigen des Zweiten Deutschen Reichs, die gegenüber der BRD/Deutschland/Germany nach Artikel 25 GG staatliche Immunität besitzen! Dies bedeutet auch Immunität gegenüber den Gesetzen und auch Immunität gegenüber Alliiertenrecht!
Dies ist wichtig zu wissen, denn ausweislich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1955 würden sich diese Staatsangehörigen sogar strafbar machen, wenn sie an die nicht legitimierten Verwaltungen Steuern zahlen, weil sie damit Straftaten im Amt billigend dulden.
Sie sind sogar im Rahmen ihrer gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, sich gegen vorgetäuschte Steuerforderungen zu wehren, da sie zum Beispiel nur vom Freistaat Preußen nach preußischem Recht zur Steuerzahlung veranlagt werden dürfen.
Selbst im Grundgesetz ist hinterlegt, daß man sich strafbar macht, wenn man kriegerische Handlungen oder Kriege mittelbar oder unmittelbar unterstützt, wie es die BRD/Deutschland/Germany tatsächlich tut.
Dazu gehören natürlich auch Steuerzahlungen, wovon diese nach dem Grundgesetz verbotenen Handlungen finanziert werden!
Die Wahrheit wird auch offenkundig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) witzigerweise selbst klar gestellt, indem sie im Rahmen der Spekulationsaffären der Kommunen und Gemeinden schon mit Schreiben vom 25.06.2010 (GZ: WA 31 - Wp 2002-2007/0127) klar stellte:  "..., daß Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte als Privatkunden im Sinn des §31a Absatz 3 WpHG gelten. Kommunale Gebietskörperschaften sind keine regionalen Regierungen ...und somit auch nicht professionelle Kunden...".
Somit kann also eine Nichtregierungsorganisation keine Steuerzahlungen fordern! Deshalb hat jede natürliche Person das Recht, die unter arglistiger Täuschung erschlichenen Steuergelder zurück zu fordern. Dies stellt eine unfreiwillige Schenkung und Täuschung dar, für die auch die §§ 119, 123 und 227 staatliches BGB in Anwendung gebracht werden können( Irrtum, Täuschung und Notwehr).
Im Übrigen befinden sich auch alle Steuerberater in der Produkthaftung, Privathaftung, weil sie ihren Kunden die Rechtslage des Elster-Lizenzvertrages und die damit verbundenen Konsequenzen arglistig verschwiegen haben.
Nach dem Grundgesetz ist die BRD kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Gewerbebetrieb, siehe Grundgesetz Artikel 65. Das Grundgesetz ist daher eher als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Privatrecht anstatt Staatsrecht zu bewerten und zu verstehen.
Es wird hier ganz entschieden in das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen, da dem Schenkenden das Recht weg genommen wurde, selbst freiwillig zu entscheiden, wieviel und wofür er Geld schenken möchte!
Sie können alle Ihre gezahlten Steuergelder als natürliche Person, die somit lediglich Zwangsabgaben sind, vollumfänglich zurückfordern. Dies betrifft auch alle privaten Rechnungen, für die 19% MwSt. zu bezahlen waren. Auch diese Rechnungsbelege können Sie beim gewerblichen Finanzamt der BRD zur Rückerstattung einreichen.
Vor dem Hintergrund des neues SingleEuroPaymentsArea-Systems/Mandats (siehe Mandat), mit Hilfe dessen die EU alle Vorbereitungen für die EU-Versklavung und Zwangsenteignung der Deutschen trifft, gehen Sie einen invisiblen Handelsvertrag ein, indem Sie sich freiwillig zum Schuldner erklären, ohne zu wissen, wer der Gläubiger ist. Auf dieser Basis können sich nun alle Gläubiger, auch ohne Rücksicht auf ein pfändungsgeschütztes Konto (P-Konto), an Ihrem Geld bedienen, wie sie lustig sind. Denn mit der Benutzung des SEPA-Systems haben Sie dem freiwillig zugestimmt!
Auch das Finanzamt gehört dann zu den Gläubigern, die bisher in Absprache mit den Banken das verbotene Selbsttitulierungsrecht des Freistaats Oldenburg aus den Ermächtigungsgesetzen von 1933 anwenden.
Da das Selbsttitulierungsrecht den Banken durch Urteil bereits 2012 offiziell verboten wurde, ist es nun sogar in ganz großem Stil offiziell, als SEPA-System getarnt, wieder eingeführt worden und legalisiert die Banken zum kompletten Raubzug und Plünderung aller ihrer Kundenkonten, Bankschließfächer und Sonstiges.
Es gibt nur eine legale Möglichkeit, diesen Wahnsinn zu beenden. Holen Sie sich Ihre durch Geburt/Abstammung zustehende echte Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 22. Juli 1913 zurück. Genauere Anleitung finden Sie hier auf der Weltnetzseite.
Erst dann sind Sie gegen diese riesige Betrugsmaschine und ihrem Recht nach Artikel 25 GG staatlich immun und haben nach Völkerstrafrecht § 5 einen unverjährbaren Schadenersatzanspruch!
Wichtig ist, daß Sie diesen Anspruch erst haben, wenn Sie zum Beispiel Preuße nach dem Abstammungsprinzip sind und Sie sich diese Staatsangehörigkeit durch unsere staatliche Verwaltung auch haben beurkunden lassen. Solange das nicht erfolgt ist, bleiben Sie gemäß der Anordnung der Militärregierung Nr. 312/Refugees/9501/40 vom 13. März 1946 Zwangsdeutscher und müssen sich sozusagen die Ermächtigung bieten lassen, zu denen sich die vermeintlichen Beamten der privaten Firmen ohne jegliche Rechtsgrundlage immer wieder ermächtigen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft alle Ihre Fragen zum Steuerrecht ausführlich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
*alle Angaben sind stets gründlich selbst zu prüfen!

4 Kommentare:

Anti-Slave hat gesagt…

Der Link zur Quelle ist tot!

Anonym hat gesagt…

In dem Freistaat sitzt das System auch drin.

Excalibur hat gesagt…

das Gefühl habe ich auch....

Anonym hat gesagt…

Wer von euch hat Erfahrung von/über Accept for Value bzw. Pfandrecht Eintragung ? Ich denke das könnte ein weg gegenüber der Willkür in diesem System sein. Zur Absicherung noch eine Patientenverfügung gegen Geisteskrankheiten wenn man die freie Gerichtsbarkeit als beseelter Mensch einfordert. Sollte sich der Richter wehren und nicht die Eigenen(selbsterstellten) AGB s anerkennen, nach dem Oppt, müsste man Pfandrecht anwenden und diese an einem Inkasso abtreten (was angeblich schon funktioniert haben muss). Die Patverfü von Nina Hagen wäre als Versicherung zu sehen damit man nicht gleich Zwangseingewiesen wird.

Wäre schön wenn jemand mehr weiß

LG