Mittwoch, 16. Juli 2014

Urteil Bundesverfassungsgericht: das Deutsche Reich ist nicht untergegangen --- und jetzt wieder handlungsfähig

  zu nachfolgendem: sollte man nicht dem "Bundesverfassungsgericht" mitteilen, dass das Deutsche Reich wieder handlungsfähig ist ? 

  dazu bräuchten wir aber eine Interessenvertretung / einen Sprecher, oder ? Olle Gesetze alleine helfen uns da auch nicht weiter, so verstand ich auch Graf Schulz von Montfort, welchen ich vor kurzem erst über FB kennenlernte und dann später auch mit Ihm tel.

                        zu Graf Schulz von Montfort:

Graf von Schulz Montfort: GOTT mit uns... - Ausbildung zum Rechtskonsulent

               siehe dazu auch die Proklamation ans Bundeskanzleramt

  später schickte mir Graf Schulz Montfort, diesen präsidialen Aufruf von Erhard Lorenz

  http://reichspraesidium.de/Ablage/Praesidialer-Aufruf-Wahrheitserkennung-BRD.pdf
 

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Quelle: principality-of-sealand.eu/shaef_bverfg


Aus dem pdf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 31.07.1973

zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR - Auszug -
Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"....

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