Ralf sagte mir, bezügl. Vernetzung, würde ich bei Ihm offene Türen einrennen
....so habe ich das jedenfalls verstanden...
zur BRD-Zulassung, ich sagte Ralf die wenigsten wüßten das, man könne dies ja mit Kugelschreiber abändern und dies mit JOH Stempel beglaubigen..., wie denkt Ihr darüber ?
entnommen aus Wikipedia Ralf meinte auch, die wenigsten wüssten das:
....Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein....
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Auto zugelassen mit JOH Ausweis http://templerhofiben.blogspot.de/2014/07/auto-zugelassen-mit-joh-ausweis.html
templerhofiben.blogspot.com
- Frei Geist, Enrico Homuth und Cornelia Bowen gefällt das.
- Volker Albach Gut so, aber warum muß ich denn bei der Fa. Zulassungsstelle ein Fahrzeug anmelden, wenn ich Souverän bin??
- Stefan G. Weinmann gute Frage sprich mal mit der JOH www.joh-nrw.net
Willkommen lieber JOH-Leserkreis DR-Interim-Amt der
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Stefan G. Weinmann hat Soverän Michaela Sudeks Status geteilt.
2 Kommentare:
Ich werde kein Auto fahren das keine gültige Versicherung hat. Wenn was passieren sollte, Unfall z.B. kann ich die betrofenen nicht enschädigen und das kann ich nicht verantworten. Eine gültige Versicherung hat man heute nur dann, wenn man das Auto bei den BRD-Zulassungsstellen anmeldet. alles anderes ist euch selbst überlassen.
machen wir ne Reichsversicherung
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