Freitag, 26. September 2014

Getarnte Beamtin ohne Amtsausweis versuchte "Bußgelder" einzutreiben - alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

                nachfolgendes entnommen aus Facebook

zu Christian Martin: Christian Martins BRD Abmeldung

Link zum Orginal Bericht: getarnte-beamtin-ohne-amtsausweis-versuchte-busgelder-einzutreiben-finanzamt-bautzen-setzt-bedienstete-zum-plundern

*****************************************************

Reblogged on WordPress.com
bewusstscout.wordpress.com

 -------------------------------------------------------------------


Getarnte Beamtin ohne Amtsausweis versuchte “Bußgelder” einzutreiben – Finanzamt Bautzen setzt Bedienstete zum Plündern ein

Seit 1945 gibt es in Deutschland keine Beamten mehr. Es gibt vielmehr nur Bedienstete die als Beamte bezeichnet werden:
BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
Auszug:
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
4. Die Geltung des Satzes, daß der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, daß es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.
6. Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung. Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.
Da die Bundesrepublik nur eine Verwaltung nach Artikel 48 HLKO darstellt, wird es auch bis zu einem Friedensvertrag keine Beamten geben. Ein Staat kann Beamte haben eine Verwaltung hat nur Arbeitsverhältnisse und somit haben die Beschäftigten auch nur einen Dienstausweis und keinen staatlichen Amtsausweis.
Nur ein Amtsausweis löst hoheitliche staatliche Befugnisse aus. Ein dienstausweis hätte derzeit nur hoheitliche Befugnisse wenn eine Genehmigung der Militärregierung mitvorgelegt wird (Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 2 Artikel V und VI)
Die Bediensteten sind auch nur für Personen nach Artikel 25 Grundgesetz, die Bewohner der Verwaltung Bundesrepublik sind zuständig. Oder Sie wären zuständig für Freie Bürger die einen Vertrag geschlossen haben im Einzelfall.
Nun wollte doch glatt eine Bedienstete Maritta Jakob einer Firma Finanzamt Bautzen “Bußgelder” bei einem Staatlichen Selbstverwalter und Bürger von Freies Deutschland eintreiben der keinen Vertrag mit der Firma hat:
Jakob_Dienstausw.
Diese Dame wollte doch allenernstes bei uns "Bußgelder" vollstrecken. Ich
habe diese Frau aus dem Büro geworfen.
-- 
Henry Dietmar S c h n e i d e r
Jakob_Dienstausw._innen_
Eigener Bericht -staseve- vom 19.03.2013

Keine Kommentare: