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2 Kommentare:
Hallo, das ist ja interessant ...
vielleicht kann mir ja jemand helfen ?
Seit 19 Jahren wohne ich in Löhne unter einer Anschrift und bin kürzlich innerhalb des Ortes umgezogen. Der Umzug hat etwa drei Monate gedauert und nach Abgabe der Schlüssel wollte ich mich heute ummelden.
Zu meiner Überraschung erfahre ich, dass ich einen Bußgeld-Bescheid erhalten werde. Meine Einwände, dass der neue Vermieter zwischenzeitlich leider verstorben ist und die Erbengemeinschaft noch nicht geklärt war ... ich auch noch nichts schriftlich hatte. Mein Mietvertrag wurde nachträglich mit der rückdatierten Gültigkeit ab 1.11.2016 versehen ... aber erst später ausgefüllt und unterschrieben ... und wie gesagt ich war erst Mitte Febr. 2017 aus der alten Wohnung raus. Dieses Gesetz mit dem Bussgeld ist neu ... ab 1.11.2015 oder 1.11. 2016 ? Mir wurde gesagt, "... dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt !"
Jetzt habe ich zur Bedeutung im i-Net gelesen :
"Bezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt."
Nachdem ich gesagt habe, dass ich das nicht zahlen werde, weil es ja Gründe gibt ... wurde ich darauf hingewiesen, dass die ööfentlich Bedienstete durch eine offene Glastür einen Zeugen für unser Gespräch im Nachbarzimmer habe. Das wurde mir zuvor nicht gesagt. Der Zeugin im Nachbar-Raum saßen zwei vermutlich junge "Kunden ?" gegenüber, die ebenfalls Zeugen dieses Gespräch waren. Darin besteht schon mal eine Verletzung meiner Privatsphäre, dass ich meine Anmelde-Angelegenheiten im öffentlichen Raum abwickle, wo jeder zufällig mit hört ... ohne meine Kenntnisnahme. Das ist offenbar so üblich und meiner Meinung nach eine grob fahrlässige vorsätzliche Verletzung von Privat-Angelegenheiten. Jetzt habe ich die Tel-Nr. der Vorgesetzten ... und werde morgen aber pers. dort erscheinen weil meine Anmeldung nach der Strittigkeit des Termin und meiner angekündigten Weigerung nicht durchgeführt wurde. Statt dessen wurde mir die Anwesenheit im Raum offenbar mit dem ausgestreckten Arm Richtung Tür ... entzogen ... worauf ich das Büro verlassen habe. Das war das Bürger-Büro in Löhne ... einmal in 19 Jahren besucht und gleich richtig Ärger ...
Vielleicht hat ja jemand hilfreiche Tips, denn im Umgang mit Behörden ist nicht immer gut Kirschen essen ... Vielen Dank !
das war aber nicht im Bürgerbüro der JOH, oder ?
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