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ein FB Bekannter bat ich Ihn auch über die Rechtslage zu informieren, was Er denn auch prompt machte, Er schickte ihm diese mail mit einigen Anlagen, über die Rechtslage in "deutsch".., Er selbst ist Reichsrechtsachverständiger:
Betreff: | BRD GmbH |
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Datum: | Wed, 20 May 2015 15:58:53 +0200 |
Von: | Christian Neureuther <christian-neureuther@t- |
An: | steffens@bestomatic.com |
Hallo, Stefan Weinmann hat mich gebeten mit Dir Kontakt auf zu nehmen. Im Anhang mal PDF's als Info. Gruß Christian
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Sehr geehrter Herr Steffens,
ich habs bereits weitergeleitet an den Internetdienstlesiter. Zu dem Personalausweis, dies z. K., evtl. schreiben Sie einen Kommentar drunter http://templerhofiben.
Gruß ! Stefan W.
Am 20. Mai 2015 um 15:53 schrieb Bert Steffens <steffens@bestomatic.com>:
Sehr geehrter Herr Weinmann,
bei Goggl findet sich unter dem Suchworten - "Bert Steffens" + Afghanistan - folgender Eintrag (Kopie):
BERT STEFFENS - Staatenbund 1871
Sie erwecken mit der
ersten Zeile (BERT STEFFENS - Staatenbund 1871)
den
Eindruck, als habe ich Ihnen meine Strafanzeige zur
Verfügung gestellt und
erwecken damit weiter
den Eindruck, als ob ich mit Ihren
öffentlich gemachten politischen
Vorstellungen einverstanden
sei oder ich mit
diesen sympathisiere.
Dieser Eindruck
entspricht nicht den Tatsachen.
Ich fordere Sie daher
auf, auf Ihrer Seite klarzustellen,
dass
ich Ihnen mein Einverständnis zu der
Veröffentlichung meiner
Strafanzeige nicht erteilt habe.
Ich setze
Ihnen die nachstehend genannte FRIST meiner
Forderung zu
folgen: Montag, der 08. Juni 2015, 24:00
Uhr.
Mit freundlichem
Gruß
Bert
Steffens
Andernach
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