Mittwoch, 20. Mai 2015

ASR Weser Soling zur Gerichtsverhandlung - Kassel Oberfinanzdirektion gegen Steuerobersekretär wegen Nachfrage der Rechtsgültigkeit der Steuerpflicht - Klärung der Rechtslage

          nachfolgendes erhalten per mail von Peter Pawlak, von unten nach oben lesen

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 Von: <ASR_Weser-Solling@web.de>
Datum: 20. Mai 2015 um 11:36
Betreff: Fw: Fwd: VG Kassel Oberfinanzdirektion gegen Steuerobersekretär wegen Nachfrage der Rechtsgültigkeit der Steuerpflicht
An: a.blumenthal@dpvm.de
Cc: pplak44dr@googlemail.com, heiko.ripprich@googlemail.com



... da die Einladung von der nat. Person "Der Einzelrichter" erstellt wurde, wäre zu prüfen, ob es sich hierbei evtl. ebenfalls um ein Unternehmen im Handelsrecht handelt, wie z.B. bei "Landkreis Kassel - Der Landrat" oder "Stadt Kassel - Der Oberbürgermeister".
 
Außerdem wäre zu klären, ob der Mann Thorsten nur im Besitz der natürlichen Person "Einwohner" mit Namen "Thorsten Röhrig" ist, nachgewiesen durch den Bundes-Personalausweis oder ob der Mann Thorsten im Besitz der natürlichen Person "Deutscher" mit Namen "Thorsten Röhrig" ist, gemäß RuStAG 1913, § 4 (1), nach Abstammung.

(Anm.:
a) Die natürliche Person "Einwohner" ist erforderlich, um Personen in einem besetzten Gebiet verwalten zu können. Dies ergibt sich aus der Haager Landkriegsordnung (HLKO) - das ist vollkommen in Ordnung, weil das Gesetz, die HLKO, es so bestimmt und Deutschland immer noch besetzt ist.
Die natürliche Person „Deutscher“, besitzt die gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit des Kaiserreiches und ist beispielsweise gleichzusetzen mit der natürlichen Person „Staatsbürger“ des Kaiserreiches gemäß Artikel 75 Absatz 2 der Verfassung von Rheinland Pfalz.
Auf diese natürliche Person „Deutscher“ kommt es an, weil im Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes darauf Bezug genommen wird. Das Grundgesetz ergibt sich aus der HLKO als Konstrukt zur Verwaltung der Personen eines besetzten Gebietes.
Im Grundgesetz heißt es im Artikel 116 Absatz 1:
„Deutscher“ im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt....
Und nur die natürliche Person „Deutscher“ hat das Recht, (kraft GG, Artikel 8 (1) sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. …“
 
b) "Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, dass letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. ..." (http://de.wikipedia.org/wiki/Einwohner)

c) "Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. ..." (http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger)

d) Das BGB ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des “Deutschen Rechts” in der Fassung bis 1913. Von “Wohnhaft” wird im Allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von “Bürgerlichen Rechten”, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen (Apolide !) ...
 
 
 
 
 
Gesendet: Dienstag, 19. Mai 2015 um 22:25 Uhr
Von: "Heiko Ripprich" <heiko.ripprich@googlemail.com>
An: undisclosed-recipients:;
Betreff: Fwd: VG Kassel Oberfinanzdirektion gegen Steuerobersekretär wegen Nachfrage der Rechtsgültigkeit der Steuerpflicht
Gruß Heiko Ripprich. ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Pawlak, Peter <pplak44dr@googlemail.com>
Datum: 18. Mai 2015 um 15:25
Betreff: Fwd: VG Kassel Oberfinanzdirektion gegen Steuerobersekretär wegen Nachfrage der Rechtsgültigkeit der Steuerpflicht

An:

   
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Arnhold W. Blumenthal <a.blumenthal@glasstudio-mohr.de>
Datum: 18. Mai 2015 um 13:50
Betreff: WG: VG Kassel Oberfinanzdirektion gegen Steuerobersekretär wegen Nachfrage der Rechtsgültigkeit der Steuerpflicht
An: "e.Post-Rundbrief der DPVM" <a.blumenthal@dpvm.de>
Das wird sicherlich sehr interessant und spannend werden. Kommt zahlreich.
 
>>> Liebe Freunde und berufliche Mitleser,

am Mittwoch, den 27. Mai findet am Verwaltungsgericht Kassel eine hochinteressante Verhandlung statt!

Der Kläger ist ein Steuerobersekretär a. D., der es gewagt hatte, sich bei seinen Vorgesetzten im Finanzamt Fulda nach den tatsächlichen Rechtsgrundlagen der Steuerpflicht zu erkundigen.
Ab da wurde er systematisch gemobbt, ständig in andere Abteilung versetzt, von mehreren Vorgesetzten gleichzeitig ins Kreuzverhör genommen. Er wurde bedroht, verhöhnt, provoziert.
Vorwürfe wurde konstruiert und wegen Kleinigkeiten und Bagatellen wurden Abmahnungen erzeugt.
Bei (einseitigen) Untersuchung zur Dienstfähigkeit wurden „gesundheitliche Störungen“ und „erhebliche Einschränkungen“ festgestellt. Mit Datum 30.10.2014 wurde er (mit 38 Jahren!) in den Ruhestand versetzt…

Kommt alle nach Kassel!

Mittwoch, 27. Mai 2015, 10:00 Uhr, Verwaltungsgericht Kassel, Raum 202, 1. Etage, Tischbeinstraße 32, 34121 Kassel



Freiheitliche Grüße aus Fulda,
Arnhold a.d.H. Blumenthal




Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertholt Brecht)
Unser Geist gewinnt an Kraft, wenn wir uns um andere kümmern. (Dalai Lama)
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Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. 
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.“
(Carl Theodor Körner)

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