hier schonmal der Link zu dem Urteil:
bundesverfassungsgericht.de/Pressemitteilungen
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Betreff:
Fw: BVerfG zur Meinungsfreiheit +++++++ | |
Datum: | Thu, 11 May 2017 10:39:37 +0200 |
Von: | Beate Schneeberger <sterntaler1703@web.de> |
Gesendet: Sonntag,
23. April 2017 um 15:13 Uhr
Von: "Gerd Ittner" <gerd.ittner@gmx.de>
An: gerd.ittner@gmx.de
Betreff: BVerfG zur Meinungsfreiheit
Von: "Gerd Ittner" <gerd.ittner@gmx.de>
An: gerd.ittner@gmx.de
Betreff: BVerfG zur Meinungsfreiheit
Von
falsch so bezeichneten
"Holocaustleugnern"
und
echten Holocaustlügnern
Im Befreiungskampf gegen das
Justizverbrechertum der Meinungsverfolgung
im BRD-Regime hat der Publizist
Michael Winkler beim Grundgesetzgericht in
Karlsruhe ein wichtiges Urteil erwirkt.
Dieses weist darauf hin und bestärkt die
Wichtigkeit, bei der Urteilsfindung gegen
dem zwangsglaubensverordneten Dogma vom
"Holocaust" kritisch gegenüberstehenden
Menschen dem Recht auf
Meinungsfreiheit entsprechendes
Gewicht zu geben.
Die mit den Methoden des
Schweinejournalismus arbeitende Zunft der
Lügenpresse bringt darob sofort ihre
Haßgeschütze in Stellung, in Form ihrer
übelsten Schmierenschreiberlinge.
Erwartungsgemäß. Besonders bemerkenswert
dabei: Eben noch hatte diese Lügenpresse ein
ohrenbetäubendes Geschrei gemacht, daß das
Recht auf Meinungsfreiheit über allem stehen
und unbedingt respektiert werden müsse - als
es um den Fall des in der Türkei
inhaftierten Journalisten Deniz Yücel ging.
Jetzt aber wollen die Hetzer der
gleichgeschalteten Systemjournaille nichts
mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit wissen,
wenn es darum geht, daß dieses - da als
Grundrecht unteilbar - selbstverständlich
auch dort zu gelten hat, wo es um Äußerungen
zu den Geschichten vom "Holocaust" geht.
(Das Grundgesetzgericht der BRD hat jetzt
genau das betont.)
Geschichten, bei denen vor allem
offenkundig ist, daß ihre vermeintliche
Offenkundigkeit offensichtlich nur deshalb
dergestalt behauptet werden und als
zwangsglaubensverordnetes Dogma
aufrechterhalten kann, weil eine
systematisch eigens dazu aufgebaute, zum
Rechtsbruch unter Anwendung eines
antirechtsstaatlichen Sondergesetzes in
politischen Prozessen unbedingt bereite
Inquisition mit brutaler Verfolgung
Andersdenkender und drakonischen Strafen
dafür sorgt, daß nicht in freier
Meinungsäußerung offen und kritisch über
diese Geschichten vom "Holocaust" gesprochen
werden darf. Wobei es sich an etlichen
Beispielen gezeigt hat, daß solche
Geschichten sehr schnell als perfide
Propagandalügen aufgeflogen sind, sobald
sie offen angezweifelt und kritisch
hinterfragt werden konnten - z.B.
die Holocaustlüge von der angeblichen Seife
aus dem Fett vergaster Juden; die
Holocaustlüge von den Lampenschirmen aus
Menschenhaut; die Holocaustlüge von den
"Schrumpfköpfen"; die Holocaustlüge von den
Fließbändern zur Menschentötung; die
Holocaustlüge von den elektrischen
Bodenplatten zur Massenexekution... und eine
schier endlose Reihe von aufgeflogenen
Holocaustlügen.
Ist es da nicht legitim, die Frage zu
stellen, was wohl von der per Strafgesetz
als zwangsglaubensverordnetes Dogma
installierten und unter Vergewaltigung der
Rechtsstaatlichkeit in politischen Prozessen
gewaltsam aufrechterhaltenen vorgeblichen
Offenkundigkeit der "Gaskammern", der "6
Millionen" usw. übrig bliebe, wenn das unter
den Bedingungen der Meinungsfreiheit
angezweifelt und kritisch hinterfragt werden
könnte, wenn forensische Beweise dazu
gefordert werden dürften und entsprechende
unabhängige Untersuchungen dazu durchgeführt
werden würden?
Offenkundig ist: Unter den
Bedingungen des Justizverbrechertums
der Meinungsverfolgung können die
Geschichten vom "Holocaust" überhaupt
keine Offenkundigkeit erlangen und
schon gleich gar keine Wahrhaftigkeit,
da niemand sagen kann, wieviele
Menschen wirklich an diese Geschichten
glauben und wieviele aus Angst vor
Verfolgung und Strafe nur so tun, als
ob sie an diese glauben.
Der
Kaiser im Märchen war auch nur solange
"allgemein offenkundig" mit prächtigen
Kleidern angetan, als es unter Strafe
stand, darauf hinzuweisen, daß er aber
doch nackt sei - und bis ein Kind es
wagte, ganz offen zu sagen: "Seht
doch: der Kaiser - ER IST NACKT!"
Dann jedoch brach schallendes Gelächter
aus und der Kaiser wurde zum Gespött. Da
half es ihm auch nichts, wenn er sich nun
wirklich in prachtvolle Gewänder kleidete.
Im Gegenteil, dann wurde das Lachen der
durch das Aussprechen der Wahrheit
befreiten Menschen nur noch schallender
und ihr Spott noch größer.
Ja, so
ist das eben, wenn den Menschen so lange
mit Gewalt und unter Strafandrohung von
anderen als "offenkundig" Aufgezwungenes
schließlich platzt wie eine
Seifenblase...
G. Ittner
Hier aus den betreffenden
Tageskommentaren von Michael Winkler:
http://Roma locuta,
causa finita. So
seltsam es klingen mag, das, was in
dieser Pressemitteilung steht, hat
die Verteidigung sieben Mal
vorgetragen - viermal vor Amts- und
Landgericht Würzburg, dreimal vor
dem Oberlandesgericht Bamberg. Vier
Berufsrichter in Würzburg, sechs
Schöffen, neun Richter in Bamberg
wollten es einfach nicht verstehen.
Ich hoffe, daß die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts intensiver
gelesen wird als die Schriften der
Verteidigung. Um zu seinem Recht vor
dieser Willkürjustiz zu bekommen,
bedarf es eines sehr guten Anwalts,
einer gehörigen Portion Glück und
offenbar neun (In Zahlen: 9)
Gerichtsinstanzen. Amtsgericht,
dreimal Landgericht, dreimal
Oberlandesgericht, einmal
Bundesverfassungsgericht und
demnächst noch einmal Landgericht.
Im Prinzip ging es um die Bedeutung
von insgesamt vier Buchstaben, die
das Wort "seit" ergeben.
(Aus
Michael Winklers Tageskommentar vom 22.
April 2017)
Falls mir jemand vorwerfen möchte, ICH würde hier Meldung und Meinung vermischen - ja, das tue ich. Und ich darf das sogar, weil ich hier keine "Meldungen vom Tage" verbreite, sondern Tagesereignisse kommentiere. Das steht ganz klar und eindeutig in der Überschrift. Das heißt, ich bin nicht in der Weise "seriös", wie es die Propagandamedien gerne hätten, ich gehöre auch nicht zu den "Wahrheitsmedien". Dafür bin ich eines, was die ach so seriöse Presse längst nicht mehr ist: ehrlich. (Aus Michael Winklers Tageskommentar vom 23. April 2017)
(Derzeit
noch stehen einige interessante
Kommentare unter dem Artikel in der
"Welt".)
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