Donnerstag, 11. Mai 2017

Urteil Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2017 zur Meinungsfreiheit / Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung

             nachfolgendes erhalten per mail, z. K. und zur eigenen Überprüfung, wie alles

           hier schonmal der Link zu dem Urteil:

bundesverfassungsgericht.de/Pressemitteilungen


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 Betreff:

Fw: BVerfG zur Meinungsfreiheit +++++++
Datum: Thu, 11 May 2017 10:39:37 +0200
Von: Beate Schneeberger <sterntaler1703@web.de>



   
Gesendet: Sonntag, 23. April 2017 um 15:13 Uhr
Von: "Gerd Ittner" <gerd.ittner@gmx.de>
An: gerd.ittner@gmx.de
Betreff: BVerfG zur Meinungsfreiheit
Von falsch so bezeichneten "Holocaustleugnern"
und echten Holocaustlügnern
Im Befreiungskampf gegen das Justizverbrechertum der Meinungsverfolgung im BRD-Regime hat der Publizist Michael Winkler beim Grundgesetzgericht in Karlsruhe ein wichtiges Urteil erwirkt. Dieses weist darauf hin und bestärkt die Wichtigkeit, bei der Urteilsfindung gegen dem zwangsglaubensverordneten Dogma vom "Holocaust" kritisch gegenüberstehenden Menschen dem Recht auf Meinungsfreiheit entsprechendes Gewicht zu geben.
Die mit den Methoden des Schweinejournalismus arbeitende Zunft der Lügenpresse bringt darob sofort ihre Haßgeschütze in Stellung, in Form ihrer übelsten Schmierenschreiberlinge. Erwartungsgemäß. Besonders bemerkenswert dabei: Eben noch hatte diese Lügenpresse ein ohrenbetäubendes Geschrei gemacht, daß das Recht auf Meinungsfreiheit über allem stehen und unbedingt respektiert werden müsse - als es um den Fall des in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel ging. Jetzt aber wollen die Hetzer der gleichgeschalteten Systemjournaille nichts mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit wissen, wenn es darum geht, daß dieses - da als Grundrecht unteilbar - selbstverständlich auch dort zu gelten hat, wo es um Äußerungen zu den Geschichten vom "Holocaust" geht. (Das Grundgesetzgericht der BRD hat jetzt genau das betont.)
Geschichten, bei denen vor allem offenkundig ist, daß ihre vermeintliche Offenkundigkeit offensichtlich nur deshalb dergestalt behauptet werden und als zwangsglaubensverordnetes Dogma aufrechterhalten kann, weil eine systematisch eigens dazu aufgebaute, zum Rechtsbruch unter Anwendung eines antirechtsstaatlichen Sondergesetzes in politischen Prozessen unbedingt bereite Inquisition mit brutaler Verfolgung Andersdenkender und drakonischen Strafen dafür sorgt, daß nicht in freier Meinungsäußerung offen und kritisch über diese Geschichten vom "Holocaust" gesprochen werden darf. Wobei es sich an etlichen Beispielen gezeigt hat, daß solche Geschichten sehr schnell als perfide Propagandalügen aufgeflogen sind, sobald sie offen angezweifelt und kritisch hinterfragt werden konnten - z.B. die Holocaustlüge von der angeblichen Seife aus dem Fett vergaster Juden; die Holocaustlüge von den Lampenschirmen aus Menschenhaut; die Holocaustlüge von den "Schrumpfköpfen"; die Holocaustlüge von den Fließbändern zur Menschentötung; die Holocaustlüge von den elektrischen Bodenplatten zur Massenexekution... und eine schier endlose Reihe von aufgeflogenen Holocaustlügen.
Ist es da nicht legitim, die Frage zu stellen, was wohl von der per Strafgesetz als zwangsglaubensverordnetes Dogma installierten und unter Vergewaltigung der Rechtsstaatlichkeit in politischen Prozessen gewaltsam aufrechterhaltenen vorgeblichen Offenkundigkeit der "Gaskammern", der "6 Millionen" usw. übrig bliebe, wenn das unter den Bedingungen der Meinungsfreiheit angezweifelt und kritisch hinterfragt werden könnte, wenn forensische Beweise dazu gefordert werden dürften und entsprechende unabhängige Untersuchungen dazu durchgeführt werden würden?
Offenkundig ist: Unter den Bedingungen des Justizverbrechertums der Meinungsverfolgung können die Geschichten vom "Holocaust" überhaupt keine Offenkundigkeit erlangen und schon gleich gar keine Wahrhaftigkeit, da niemand sagen kann, wieviele Menschen wirklich an diese Geschichten glauben und wieviele aus Angst vor Verfolgung und Strafe nur so tun, als ob sie an diese glauben.
Der Kaiser im Märchen war auch nur solange "allgemein offenkundig" mit prächtigen Kleidern angetan, als es unter Strafe stand, darauf hinzuweisen, daß er aber doch nackt sei - und bis ein Kind es wagte, ganz offen zu sagen: "Seht doch: der Kaiser - ER IST NACKT!" Dann jedoch brach schallendes Gelächter aus und der Kaiser wurde zum Gespött. Da half es ihm auch nichts, wenn er sich nun wirklich in prachtvolle Gewänder kleidete. Im Gegenteil, dann wurde das Lachen der durch das Aussprechen der Wahrheit befreiten Menschen nur noch schallender und ihr Spott noch größer.
Ja, so ist das eben, wenn den Menschen so lange mit Gewalt und unter Strafandrohung von anderen als "offenkundig" Aufgezwungenes schließlich platzt wie eine Seifenblase... 
G. Ittner
Hier aus den betreffenden Tageskommentaren von Michael Winkler:
http://Roma locuta, causa finita. So seltsam es klingen mag, das, was in dieser Pressemitteilung steht, hat die Verteidigung sieben Mal vorgetragen - viermal vor Amts- und Landgericht Würzburg, dreimal vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Vier Berufsrichter in Würzburg, sechs Schöffen, neun Richter in Bamberg wollten es einfach nicht verstehen. Ich hoffe, daß die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts intensiver gelesen wird als die Schriften der Verteidigung. Um zu seinem Recht vor dieser Willkürjustiz zu bekommen, bedarf es eines sehr guten Anwalts, einer gehörigen Portion Glück und offenbar neun (In Zahlen: 9) Gerichtsinstanzen. Amtsgericht, dreimal Landgericht, dreimal Oberlandesgericht, einmal Bundesverfassungsgericht und demnächst noch einmal Landgericht. Im Prinzip ging es um die Bedeutung von insgesamt vier Buchstaben, die das Wort "seit" ergeben. (Aus Michael Winklers Tageskommentar vom 22. April 2017)
Interessant, ich habe sogar Eingang in die http://WELT gefunden. Leider mit einem Artikel, der den Verfall des deutschen Pressewesens beispielhaft darstellt. Der Filmbeitrag hat absolut nichts mit der Meldung zu tun, den hat offenbar die Propaganda-Abteilung herausgesucht. Mit dem "rechtsextremen Autor" drischt der Pseudo-Journalist Phrasen, er hat also nicht recherchiert, über wen er da berichtet. "Groteskes über Auschwitz" ist seiner Ansicht, wenn ich historisch korrekt aussage, daß der letzte Transport nach Auschwitz 1944 stattgefunden hat. Die 14 Neuzugänge 1945 als "Deportation" zu bezeichnen, ist verglichen mit den Zahlen, die dieser Sven Felix Kellerhoff selbst für 1944 anführt, geradezu lächerlich. Ansonsten hat dieser Mensch so ziemlich alles getan, was Schmierenjournalismus auszeichnet: Er hat die Meldung mit zahlreichen Fakten angereichert, die mit der Meldung nichts zu tun haben. Er hat seine eigene Meinung untergemischt, was in einer seriösen Zeitung nicht passieren darf. Allenfalls, wenn dies klar als Meinung des jeweiligen Schreiberlings gekennzeichnet ist, also als Kommentar, wäre das zulässig. Und drittens hat er gezeigt, daß er der deutschen Sprache nur teilweise mächtig ist, also die Bedeutung einzelner Worte nicht versteht. Ich weiß nicht, ob dieser Herr Kellerhoff Jude ist, glühender Zionist, ein bloßer Linksfanatiker oder schlicht und einfach inkompetent, weil sich die WELT keine richtigen Journalisten leisten kann. Ich sehe nur, daß sich der Niedergang der Wahrheitsmedien immer weiter beschleunigt. Kein Wunder, daß denen die Abonnenten davonlaufen. Dabei war die WELT einmal eine respektable Zeitung gewesen, allerdings in einer Zeit vor Kellerhoff.
Falls mir jemand vorwerfen möchte, ICH würde hier Meldung und Meinung vermischen - ja, das tue ich. Und ich darf das sogar, weil ich hier keine "Meldungen vom Tage" verbreite, sondern Tagesereignisse kommentiere. Das steht ganz klar und eindeutig in der Überschrift. Das heißt, ich bin nicht in der Weise "seriös", wie es die Propagandamedien gerne hätten, ich gehöre auch nicht zu den "Wahrheitsmedien". Dafür bin ich eines, was die ach so seriöse Presse längst nicht mehr ist: ehrlich. (Aus Michael Winklers Tageskommentar vom 23. April 2017)
(Derzeit noch stehen einige interessante Kommentare unter dem Artikel in der "Welt".)

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