Netanyahu: Hitler wollte die Juden nicht vernichten
Julia Klöckner bei Netanyahu - Julias Geschenk eine Seite aus dem Buch Daniel...*denk*
welt.de: wird Merkel mit den Rosenberg Tagebüchern erpresst ?
Juden sprechen über den Missbrauch von Deutschland und Palästina
Rabbiner zu Adolf Hitler und Richard Wagner
Buch aus der JVA Rohrbach: keine Vernichtungslager auf deutschem Boden
Soros: ich half den Nazis bei der Enteignung der Juden
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Quelle: bewusstscout.wordpress.com/sofortige-bundesverfassungsbeschwerde-arnold-hoefs-6-monate-kerker-fuer-gesinnungstat
Auszug:
Arnold Höfs – 6 Monate Kerker für Gesinnungstat – BRD 2018 – Sofortige Beschwerde
https://brd-schwindel.org/arnold-hoefs-6-monate-kerker-fuer-gesinnungstat-brd-2018
„Arnold
Höfs, Geb am 15.2.36 , muss am Mittwoch, den 3. Januar, im 82.
Lebensjahr stehend, seine zehnmonatige Haft in der JVA Sehnde, 31303
BURGDORF, Peinerweg 33, antreten.
Nicht nur ihn
trifft dieses Ereignis hart, sondern auch alle, die sich noch einen Rest
an Vertrauen in die Justiz bewahrt hatten. Er hatte nämlich nichts
getan oder gesagt, was als strafwürdig angesehen werden könnte. Er hatte
mit buchhalterischer Genauigkeit aus offiziellen bundesdeutschen,
israelischen und polnischen Quellen zum Thema „Holokaust“ zitiert.
Entsprechend hatten er und seine Freunde diesmal voll auf das
Bundesverfassungsgericht gesetzt zumal sein Anwalt, Wolfram Nahrath, in
seiner Verfassungsbeschwerde auf dessen Wunsiedelurteil vom 04. November
2009 – BvR2150/08 – abgehoben hatte.
Darin wird die
„Störung des öffentlichen Friedens“ gem. §130 ABS. 4 StGB als reine
Vermutung gewertet – womit besagter Strafparagraph praktisch aufgehoben
ist. Gleichwohl traf am 21. Januar die Hiobsbotschaft ein, daß das BVG
in der Besetzung Kirchhof (Vorsitzender), Paulus (Richter) und Baer
(Richterin) die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Mit
der Nichtannahme wird der Erlaß einer einstweiligen Anordnung (gegen die
Beschlüsse der Fachgerichte) gegenstandslos.....
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