Donnerstag, 21. Dezember 2017

Arnold Höfs, 82 Jahre – 6 Monate Kerker für Gesinnungstat – BRD 2018 – Sofortige Beschwerde

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Quelle: bewusstscout.wordpress.com/sofortige-bundesverfassungsbeschwerde-arnold-hoefs-6-monate-kerker-fuer-gesinnungstat

Auszug:

Arnold Höfs – 6 Monate Kerker für Gesinnungstat – BRD 2018 – Sofortige Beschwerde

https://brd-schwindel.org/arnold-hoefs-6-monate-kerker-fuer-gesinnungstat-brd-2018
„Arnold Höfs, Geb am 15.2.36 , muss am Mittwoch, den 3. Januar, im 82. Lebensjahr stehend, seine zehnmonatige Haft in der JVA Sehnde, 31303 BURGDORF, Peinerweg 33, antreten.
Nicht nur ihn trifft dieses Ereignis hart, sondern auch alle, die sich noch einen Rest an Vertrauen in die Justiz bewahrt hatten. Er hatte nämlich nichts getan oder gesagt, was als strafwürdig angesehen werden könnte. Er hatte mit buchhalterischer Genauigkeit aus offiziellen bundesdeutschen, israelischen und polnischen Quellen zum Thema „Holokaust“ zitiert. Entsprechend hatten er und seine Freunde diesmal voll auf das Bundesverfassungsgericht gesetzt zumal sein Anwalt, Wolfram Nahrath, in seiner Verfassungsbeschwerde auf dessen Wunsiedelurteil vom 04. November 2009 – BvR2150/08 – abgehoben hatte.
Darin wird die „Störung des öffentlichen Friedens“ gem. §130 ABS. 4 StGB als reine Vermutung gewertet – womit besagter Strafparagraph praktisch aufgehoben ist. Gleichwohl traf am 21. Januar die Hiobsbotschaft ein, daß das BVG in der Besetzung Kirchhof (Vorsitzender), Paulus (Richter) und Baer (Richterin) die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Mit der Nichtannahme wird der Erlaß einer einstweiligen Anordnung (gegen die Beschlüsse der Fachgerichte) gegenstandslos.....

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