Dienstag, 16. Januar 2018

SHAEF Gesetze und Enteignungsverbot - Kreisverwaltung Bad Kreuznach

           nachfolgendes von unten nach oben lesen, zur Kreisverwaltung siehe auch:


Timo Kaufmann - Kreisverwaltung Bad Kreuznach, gemeinsam für die Menschen

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Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:Maria -Theresia Erley <M-Th.Erley@t-online.de>;
bettina.dickes@t-online.de;
Kaufmann Timo <sobernheim@hotmail.de>;
Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>
Datum:16. Januar 2018 um 09:31
Betreff:Re: Errol auch die SHAEF Gesetze bestätigen Enteignungsverbot

moin Frau Erley, sprechen Sie diesbezügl. mal mit Landrätin Bettina Dickes. Ich widme Ihrer Antwort einen Post

                                        Gruß !  Stefan W.


Am 16. Januar 2018 um 07:00 schrieb Maria -Theresia Erley <M-Th.Erley@t-online.de>:
Na ja, wenn niemand Eigentümer von Grund und Boden sein kann, kann er auch nicht enteignet werden. Damit sollen offensichtlich die Zwangsversteigerungen unterbunden werden. Den Gemeinden sind  ja die Finanzhoheit, die Gebietshoheit und die Bodenrechte entzogen worden, das bedeutet, daß  wir, die Bürger das Sagen haben  u, die Gemeinden auch keine Steuern erheben dürfen , allenfalls selber zahlen müssen. Das wird auch wohl so sein, insbes. bei der KFZ-Steuer. Die ganzen Autos, die sie uns weggenommen haben, müssen lt. Überleitungsvertrag den Staatsangehörigen zurück geben. Damit müssen auch die gefälchten Zulassungsescheinigungen aus dem Verkehr gezogen werden.
sie nicht .

Von: Stefan G. Weinmann [mailto:weinmann.hintergruende@googlemail.com]
Gesendet: Sonntag, 14. Januar 2018 14:42
An: Thomas Etteldorf; Errol Gutowski; Torsten Herrmann; Maria-Theresia Erley
Betreff: Errol auch die SHAEF Gesetze bestätigen Enteignungsverbot


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