Evtl. wendet Sie sich mal ans Verfassungsgericht und schließt sich dem Musterprozess an
Verfassung - Verfassungsgericht
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Die Welt·vor 2 Stunden
Auszug:
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Im Streit über Äußerungen zur NS-Zeit und der Wertschätzung von Müttern ist die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde Hermans wurde als unzulässig zurückgewiesen, wie das Straßburger Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschwerdenummer 28482/13)....
Auszug:
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Im Streit über Äußerungen zur NS-Zeit und der Wertschätzung von Müttern ist die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde Hermans wurde als unzulässig zurückgewiesen, wie das Straßburger Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschwerdenummer 28482/13)....
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