keine Macht den "Reichsbürgern"
JOH Süd: wir sind keine "Reichsbürger"
RA Lutz Schäfer: "Reichsbürger" als Schmähbegriff von den Alliierten verboten
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SWR·vor 4 Stunden
Auszug:
Auszug:
Urteil des OVG Koblenz "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Wer die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkennt,
ist auch nicht geeignet, eine Waffe zu haben. Das hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Das OVG wies damit
Klagen gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte ab.
Zwei Männer hatten gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarten durch
die Behörden der zuständigen Landkreise geklagt und waren damit bereits
in der Vorinstanz gescheitert. Gegen die Ablehnung ihrer Klagen durch
das Verwaltungsgericht Trier hatten sie Beschwerde eingelegt, diese
scheiterte nun auch vor dem OVG.
Die Schreiben der Antragsteller belegen nach Ansicht der Richter Überzeugungen und Grundhaltungen, die "geradezu typischerweise wesentliche Elemente der Reichsbürgerbewegung" enthielten. Das rechtfertige die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiere und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkenne, gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes zum Umgang mit Waffen und Munition nicht strikt befolgen werde, so die Richter.
Die Szene reicht bis in Behörden: Im August waren 13 Fälle bekannt - drei Beamte, vier Angestellte und sechs Ruheständler. Gegen einen Beamten und eine Ruhestandsbeamtin wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, gegen einen Beamten im Ruhestand wurde ein Verfahren eingestellt. Ein Polizist wurde per Gericht aus dem Dienst entfernt.
Die Schreiben der Antragsteller belegen nach Ansicht der Richter Überzeugungen und Grundhaltungen, die "geradezu typischerweise wesentliche Elemente der Reichsbürgerbewegung" enthielten. Das rechtfertige die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiere und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkenne, gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes zum Umgang mit Waffen und Munition nicht strikt befolgen werde, so die Richter.
Restrisiko nicht hinnehmbar
Der Aussage der beiden Männer, dass es mehr als 15 Jahre lang keine Gesetzesverstöße mit ihren Schusswaffen gegeben habe, maß das OVG kein Gewicht bei. Ein Restrisiko bei der Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit mit den Waffen müsse nicht hingenommen werden.Noch etwa 30 Reichsbürger mit Waffen
Nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Innenministeriums hatten Ende August noch etwa 30 so genannte Reichsbürger in Rheinland-Pfalz eine waffenrechtliche Erlaubnis. Es ging dabei um 14 Kleine Waffenscheine, 18 Waffenbesitzkarten und insgesamt 102 Waffen.Potenzial stetig gewachsen
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zahl der bekannten Reichsbürger in jüngster Zeit stetig gewachsen. Das Innenministerium gab die Zahl im August mit etwa 550 an, Anfang April 2017 waren es noch rund 400. Etwa zwölf Prozent sind organisiert, knapp 70 Prozent aller "Reichsbürger" im Land sind Männer, rund 63 Prozent sind über 50 Jahre alt.Die Szene reicht bis in Behörden: Im August waren 13 Fälle bekannt - drei Beamte, vier Angestellte und sechs Ruheständler. Gegen einen Beamten und eine Ruhestandsbeamtin wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, gegen einen Beamten im Ruhestand wurde ein Verfahren eingestellt. Ein Polizist wurde per Gericht aus dem Dienst entfernt.
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