**************************
Haft-, Straf- und Amtsenthebungsantrag aus allen Rechtsgrundsätzen!
Bezug:. GV Michael Braasch DR II 365/13
AG Blomberg 4 C 137/09
LG Detmold 10 S 198/11
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 393/13, siehe auch Internet
Von: Ingrid Scheffelmeier <i.w.scheffelmeier@gmail.com>
An:
Gesendet: 20:07 Freitag, 21.Juni 2013
Betreff: Soldatenvater Scheffelmeier hat eine Feststellungsklage beim AG Blomberg - der BRD -GmbH eingereicht, damit die Echtheit einer Urkunde (Urteil) festgestellt wird
Unbedingt verteilen und ins Netz stellen !!
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Justiz nun alle Kanonen aufgefahren hat, haben auch wir einen Schlag ausgeteilt und erwarten die Bestätigung der Nichtlegitimation der BRD-Bediensteten.
§ 256 Feststellungsklage http://dejure.org/gesetze/ZPO/256.html
(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.
Artikel 101 http://dejure.org/gesetze/GG/101.html
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Liebe Grüße Wolfgang Scheffelmeier
Wolfgang Scheffelmeier Blomberg, den 19.06.13
Lilienweg 11 Fax. 05236/1549
32825 Blomberg
Amtsgericht Blomberg vorab per Fax 05235/969444
Kolberger Str. 1
32825 Blomberg EINSCHREIBEN
Postanschrift:
Postfach
32817 Blomberg E-Mail: poststelle@ag.blomberg.nrw.de
Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO laut Art. 101 GG mit Haft-, Straf- und Amtsenthebungsantrag aus allen Rechtsgrundsätzen!
Bezug:. GV Michael Braasch DR II 365/13
AG Blomberg 4 C 137/09
LG Detmold 10 S 198/11
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 393/13, siehe auch Internet Verfassungsbeschwerde -
Scheffelmeier http://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/Pressemitteilungen
Da der Gesetzgeber bestimmt hat, wer es unternimmt, die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, begeht nach § 81 Abs. 2 StGB Hochverrat.
Wer zudem im Widerspruch zu Art. 25 GG handelt, begeht nach § 6 VStGB Völkermord.
Da die BRD sich 1990 nach ihrem Untergang sich als GmbH mit einem Stammkapital von 50.000,- DM in das Handelsregister des AG- Frankfurt/Main eingetragen hat, hat sie sich selbst als Nichtstaat überführt, die damit keine Staatsgewalt ausüben kann. Alle BRD- Dienstlinge stehen damit in persönlicher Haftung gemäß § 823 BGB, unberücksichtigt der o. g. strafrechtlichen Würdigung.
Beweis: AG-Eintragung unter HRB 51411, siehe dazu im Internet unter BRD- GmbH
Hier dürfte auch der Grund zu finden sein, warum aller dubiosen BRD-GmbH- Entscheidungsträgern nicht unterschrieben sind, von den jeweiligen Bediensteten so beurkundet, die damit de jure und de facto nur als Entscheidungswürfe ohne Rechtsfolgen zu gelten haben, unberücksichtigt der Handlungen gemäß §§ 187, 211, 223, 239, 240, 258a, 263, 271, 323c, 339, 344, 345, 348, 81/2 StGB.
Beweis, alle o. g. Entscheidungen der BRD-GmbH von 1990, aus der BRD und DDR von 1949 bis 1990 als OMF entstanden.
Aus den o. g. Gründen sehe ich mich gezwungen, die o. g. Rechtsmittel einzulegen da so vom Gesetzgeber verlangt. Denn nach Art 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten ist darum auch Verpflichtung aller staatlichen Gewalten. Darum sind auch alle Gewalten an die nachfolgenden Gesetze als direkt geltendes Recht gebunden
Zudem hat der Gesetzgeber durch Art. 101 GG, die gesetzmäßige Gerichtsbarkeit als direkt geltendes Recht bestimmt, die zudem hiermit eingefordert wird.
Denn Gesetze und Entscheidungen, die eine Verletzung der Grundrechte enthalten, sind zudem verfassungswidrig und damit nichtig.
Denn das Grundrecht auf Recht und körperliche Unversehrtheit schließt grundsätzlich jede staatliche Beeinträchtigung aus. Jede körperlich, seelische - und psychische Abwertungspeinigung ist daher als Folter zu bewerten, mit umhergehenden Entrechtungen, die einem körperlichen Eingriff gleichzusetzen sind, da sie das Befinden einer Person in einer Weise verändern, die der Zufügung von Schmerzen entspricht.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die hiermit geforderte Ausweispflicht gemäß Art. 101 GG, da nach Art. V der Militärregierung niemand als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren darf, der nicht den Eid geleistet hat, die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung, sowohl ihrem Wortlaut als auch ihrem Sinne nach befolgen zu wollen, siehe dazu Art. 20/3 zu 25 zu 20/2/1 GG zu Art. 65 zu 120 und 139 GG zu:
Artikel 2 Absatz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages: „Wonach alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden, oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind usw., siehe dazu auch:
Artikel 3 Absatz 1 des sechsten Teils des Überleitungsvertrages: „Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind, oder noch werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation, oder Restitution, oder aufgrund des Kriegszustandes, oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte geschlossen haben, oder noch schließen werden?
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis von unserem Amerikanischen Präsidenten Obama: BILD OBAMA
Wenn Sie unter www.dpvm.de nachsehen kommt die Tagesschausprecherin Sabine Christiansen dazu folgendes am 03-02-2012 in den ZDF – Nachrichten zu sagen: „Die BRD ist Rechtsnachfolger des Dritten Reichs“.n-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches Nachrichten-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches
Mit der gebührenden Beachtung Wolfgang Scheffelmeier
Bezug:. GV Michael Braasch DR II 365/13
AG Blomberg 4 C 137/09
LG Detmold 10 S 198/11
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 393/13, siehe auch Internet
Von: Ingrid Scheffelmeier <i.w.scheffelmeier@gmail.com>
An:
Gesendet: 20:07 Freitag, 21.Juni 2013
Betreff: Soldatenvater Scheffelmeier hat eine Feststellungsklage beim AG Blomberg - der BRD -GmbH eingereicht, damit die Echtheit einer Urkunde (Urteil) festgestellt wird
Unbedingt verteilen und ins Netz stellen !!
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Justiz nun alle Kanonen aufgefahren hat, haben auch wir einen Schlag ausgeteilt und erwarten die Bestätigung der Nichtlegitimation der BRD-Bediensteten.
§ 256 Feststellungsklage http://dejure.org/gesetze/ZPO/256.html
(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.
Artikel 101 http://dejure.org/gesetze/GG/101.html
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Liebe Grüße Wolfgang Scheffelmeier
Wolfgang Scheffelmeier Blomberg, den 19.06.13
Lilienweg 11 Fax. 05236/1549
32825 Blomberg
Amtsgericht Blomberg vorab per Fax 05235/969444
Kolberger Str. 1
32825 Blomberg EINSCHREIBEN
Postanschrift:
Postfach
32817 Blomberg E-Mail: poststelle@ag.blomberg.nrw.de
Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO laut Art. 101 GG mit Haft-, Straf- und Amtsenthebungsantrag aus allen Rechtsgrundsätzen!
Bezug:. GV Michael Braasch DR II 365/13
AG Blomberg 4 C 137/09
LG Detmold 10 S 198/11
Verfassungsbeschwerde 2 BvR 393/13, siehe auch Internet Verfassungsbeschwerde -
Scheffelmeier http://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/Pressemitteilungen
Da der Gesetzgeber bestimmt hat, wer es unternimmt, die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, begeht nach § 81 Abs. 2 StGB Hochverrat.
Wer zudem im Widerspruch zu Art. 25 GG handelt, begeht nach § 6 VStGB Völkermord.
Da die BRD sich 1990 nach ihrem Untergang sich als GmbH mit einem Stammkapital von 50.000,- DM in das Handelsregister des AG- Frankfurt/Main eingetragen hat, hat sie sich selbst als Nichtstaat überführt, die damit keine Staatsgewalt ausüben kann. Alle BRD- Dienstlinge stehen damit in persönlicher Haftung gemäß § 823 BGB, unberücksichtigt der o. g. strafrechtlichen Würdigung.
Beweis: AG-Eintragung unter HRB 51411, siehe dazu im Internet unter BRD- GmbH
Hier dürfte auch der Grund zu finden sein, warum aller dubiosen BRD-GmbH- Entscheidungsträgern nicht unterschrieben sind, von den jeweiligen Bediensteten so beurkundet, die damit de jure und de facto nur als Entscheidungswürfe ohne Rechtsfolgen zu gelten haben, unberücksichtigt der Handlungen gemäß §§ 187, 211, 223, 239, 240, 258a, 263, 271, 323c, 339, 344, 345, 348, 81/2 StGB.
Beweis, alle o. g. Entscheidungen der BRD-GmbH von 1990, aus der BRD und DDR von 1949 bis 1990 als OMF entstanden.
Aus den o. g. Gründen sehe ich mich gezwungen, die o. g. Rechtsmittel einzulegen da so vom Gesetzgeber verlangt. Denn nach Art 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten ist darum auch Verpflichtung aller staatlichen Gewalten. Darum sind auch alle Gewalten an die nachfolgenden Gesetze als direkt geltendes Recht gebunden
Zudem hat der Gesetzgeber durch Art. 101 GG, die gesetzmäßige Gerichtsbarkeit als direkt geltendes Recht bestimmt, die zudem hiermit eingefordert wird.
Denn Gesetze und Entscheidungen, die eine Verletzung der Grundrechte enthalten, sind zudem verfassungswidrig und damit nichtig.
Denn das Grundrecht auf Recht und körperliche Unversehrtheit schließt grundsätzlich jede staatliche Beeinträchtigung aus. Jede körperlich, seelische - und psychische Abwertungspeinigung ist daher als Folter zu bewerten, mit umhergehenden Entrechtungen, die einem körperlichen Eingriff gleichzusetzen sind, da sie das Befinden einer Person in einer Weise verändern, die der Zufügung von Schmerzen entspricht.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die hiermit geforderte Ausweispflicht gemäß Art. 101 GG, da nach Art. V der Militärregierung niemand als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren darf, der nicht den Eid geleistet hat, die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung, sowohl ihrem Wortlaut als auch ihrem Sinne nach befolgen zu wollen, siehe dazu Art. 20/3 zu 25 zu 20/2/1 GG zu Art. 65 zu 120 und 139 GG zu:
Artikel 2 Absatz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages: „Wonach alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden, oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind usw., siehe dazu auch:
Artikel 3 Absatz 1 des sechsten Teils des Überleitungsvertrages: „Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind, oder noch werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation, oder Restitution, oder aufgrund des Kriegszustandes, oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte geschlossen haben, oder noch schließen werden?
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis von unserem Amerikanischen Präsidenten Obama: BILD OBAMA
Wenn Sie unter www.dpvm.de nachsehen kommt die Tagesschausprecherin Sabine Christiansen dazu folgendes am 03-02-2012 in den ZDF – Nachrichten zu sagen: „Die BRD ist Rechtsnachfolger des Dritten Reichs“.n-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches Nachrichten-03-02-2012-BRD-Rechtsnachfolger des Dritten Reiches
Mit der gebührenden Beachtung Wolfgang Scheffelmeier
4 Kommentare:
Hallo zusammen, ich suche zu dieser Verfassungsbeschwerde 2 BvR 393/1 das Urteil. Im Internet finde ict. MfG Inge Luise
Ja, Bitte wo ist das Urteil, oder wann soll das entschieden werden???
Tiefes Schweigen ...
Die sogenannten Gerichte antworten meist nicht, wenn es gegen die "Kollegen" geht...
Kommentar veröffentlichen