siehe den ersten Kommentar unter diesem Post:
bernd-rainer-prutz-enteignung-ist-illegal
der Zusender - Unternehmer - rief mich gerade an und sandte eine mail, hier kann man den Text besser lesen, siehe angefügt
siehe diebezügl. auch: Antwort von Gregor Gysi bezügl. Besatzungsrecht & eine Antwort vom Alliierten Hauptquartier zu Eigentumsfragen in Deutschland
Gesendet: Montag, 08. Juli 2013 um 15:50 Uhr
Von: "LFV Stab" <stab@lfv.smi.sachsen.de>
An: xxxxxx
Betreff: WG: geltendes Heilpraktikergesetz (zuletz geändert am 23.10.2001)
Von: "LFV Stab" <stab@lfv.smi.sachsen.de>
An: xxxxxx
Betreff: WG: geltendes Heilpraktikergesetz (zuletz geändert am 23.10.2001)
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
wir danken für Ihre Zuschrift.
Das
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist für die Erledigung der im
Sächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben zuständig.
Dazu gehört vor allem die Beobachtung extremistischer Bestrebungen.
Zu
den uns übertragenen Aufgaben gehören jedoch nicht
Gesetzgebungsverfahren. Deshalb bitten wir Sie im Hinblick die
Fortgeltung des von Ihnen genannten Heilpraktikergesetzes, sich mit
Ihrer Anfrage an die Institutionen zu wenden, die für die
Bundesgesetzgebung zuständig sind. Wir möchten aber auch auf Artikel 125
i. V. m. Artikel 74 I Nr. 19 Grundgesetz hinweisen, wonach das
Reichsrecht grundsätzlich fortgilt.
Im Auftrag
Mit freundlichen Grüßen
Falk Kämpf
Beauftragter für Bürgeranliegen
______________________________ ______________________________ ___________
LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ SACHSEN
Stabsstelle
Neuländer Straße 60 | 01129 Dresden
Tel.: +49 351 8585-0 | Fax: +49 351 8585-500
verfassungsschutz@lfv.smi. sachsen.de | www.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Beauftragter für Bürgeranliegen
______________________________
LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ SACHSEN
Stabsstelle
Neuländer Straße 60 | 01129 Dresden
Tel.: +49 351 8585-0 | Fax: +49 351 8585-500
verfassungsschutz@lfv.smi.
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Von: xxxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 08:02
An: Poststelle (LFV)
Betreff: geltendes Heilpraktikergesetz (zuletz geändert am 23.10.2001)
An: Poststelle (LFV)
Betreff: geltendes Heilpraktikergesetz (zuletz geändert am 23.10.2001)
z.H. des Präsidenten des Verfassungsschutzes Dresden Herrn Gordian Meyer-Plath
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Meyer-Plath,
in
Anbetracht des geltenden Heilpraktikergesetzes, welches ich nunmehr vom
Bundesamt der Justiz und auch vom Bundesgesundheitsministerium, sowie
vom Gesundheitsamt Dresden übertragen bekommen habe, war ich sehr
erschrocken und verwundert.
Nachgerückt übersende ich Ihnen den Link, für das aktuell geltende Heilpraktikergesetz.
Wie in dabei auffallen wird, steht dort u.a. "Die Rechsregierung hat ..."
Bitte um Erklärung dieser Tatsache und ggf. um Beantragung einer Abänderung diesebezüglich.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
M......
4 Kommentare:
Habe gerade angerufen, Herr Kämpf ist bereits im Feierabend
Danke probierstes morgen nochmal ?
evtl. schreibt Er hier mal einen Kommentar drunter http://templerhofiben.blogspot.de/2013/08/antwort-von-dr-gregor-gysi.html
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/eingangsformel.html http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__7.html
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__8.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilprgdv_1/gesamt.pdf
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.12.2002 I 4456 DAS DATUM!!! ---> 4.12.2002 !!!
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.5.1975 +++)
Eingangsformel
Auf Grund § 7 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 251) wird verordnet:
!!! § 11
(1) Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung ist in
Preußen,
Bayern ... der
Regierungspräsident,
in Berlin der
Polizeipräsident,
... im Saarland der
Reichskommissar für das Saarland
und im übrigen die oberste
Landesbehörde.
anüchen! ;-)
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