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Von: Dr. Matthias Weisser [mailto:matthias.weisser@gmx. de]
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:10
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:10
Betreff: Knast wegen Agententätigkeit . . .
"eigentlich ist die Frage an Spione, ob sie denn tatsächlich spionieren, bereits bizarr genug.."
"Versuch der Verschleierung.."
"Wer "gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft."
http://www.rationalgalerie.de/ archiv/index_1_715.html
"Versuch der Verschleierung.."
"Wer "gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft."
http://www.rationalgalerie.de/
MERKEL, POFALLA, FRIEDRICH
30 Jahre Knast wegen Agententätigkeit
Autor: U. Gellermann
Datum: 08. August 2013
Datum: 08. August 2013
Was würde er mitbringen, der Herr Sauer,
wenn er seine Frau Angela im Knast besuchte? Streuselkuchen, weil er
doch Konditor-Sohn ist? Bei Pofalla würde niemand vorbeikommen: Zweimal
geschieden, kinderlos, außerdem kann den wirklich keiner leiden. Bei
Hans-Peter Friedrich gäbe es auch Schwierigkeiten: Seine Frau ist
Richterin, ob die so gern Gefängnisse von innen sieht? Kaum. Aber sitzen
würden die Drei, wenn sich endlich mal ein Richter fände, der den
Paragraphen 99 des Strafgesetzbuches ernst nähme. Denn
"Geheimdienstliche Agententätigkeit" begeht jemand, der für "den
Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen
die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder
Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist".
Mindestens seit dem 30. Juni diesen Jahres, hätte der Richter in der Hauptverhandlung sagen können, wissen die drei Angeklagten durch eine Veröffentlichung des Zeugen Edward Snowden, dass die Bundesrepublik im Zentrum der NSA-Spionagetätigkeit steht: Monatlich überwacht die NSA systematisch eine halbe Milliarde Kommunikationsdaten. In Frankfurt am Main gibt es eine wichtige Basis zur weltweiten Überwachung. Die Unterlagen von Snowden bestätigten, dass die US-Geheimdienste mit Billigung des Weißen Hauses gezielt auch die Bundesregierung ausforschen. Längst hätte das Gericht den Zeugen Snowden nach Deutschland geholt, ihn in ein Zeugenschutz-Programm gesteckt, seine Festplatten kopiert und ausgewertet. "Alle Vorwürfe sind wasserdicht", würde der Richter dann sagen und streng in die Runde blicken.
Der Staatsanwalt hätte in seinem Plädoyer sagen müssen, dass auch noch der Versuch der Verschleierung dazu käme: Denn der Geheimdienstkoordinator Pofalla habe im Falle der NSA-Zusammenarbeit mit den deutschen Geheimdiensten behauptet: "Die deutschen Nachrichtendienste arbeiten nach Recht und Gesetz", dass sei zwischenzeitlich von den Diensten selbst widerlegt worden. Frau Merkel, die als Kanzlerin die Gesamtverantwortung trüge, habe noch jüngst die Aktivitäten der NSA mit den Worten verteidigt: "Dass Nachrichtendienste unter bestimmten und in unserem Land eng gefassten rechtlichen Voraussetzungen zusammenarbeiten, entspricht ihren Aufgaben seit Jahrzehnten und dient unserer Sicherheit." Während der zuständige Innenminister sogar behauptet hatte: "Es geht um die Kommunikation nach Amerika und von Amerika ins Ausland. Diese Kommunikation wird in so genannten Metadaten, also Verbindungsdaten gespeichert. Der Zugriff auf diese Daten erfolgt aber nach richterlicher Genehmigung." Dass es kein deutschen Richter genehmigt hat, so der Staatsanwalt, beweise sowohl die Unrechtmäßigkeit der Aktionen als auch die mangelnde Verfassungstreue von Friedrich.
Das Urteil wäre dann nach § 99 StgB eindeutig: Wer "gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft." Es könnte auch bis zu zehn Jahren geben, weil, wer "eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, sagt das Gesetz, der kann auch länger sitzen. Und der Richter könnte den Missbrauch der hochrangigen Angeklagten gut erkennen. Zwar würde die Verteidigung einwenden, die USA sei keine fremde Macht, man kenne sich doch gut und lange. Aber das Gericht könnte den Einspruch als "albern" ablehnen und so die drei NSA-Spione in den Knast schicken. Massen von Menschen würden vor dem Trakt in Stammheim singen. "So ein Tag, so wunderschön wie heute." Man könnte endlich wieder unkontrolliert mailen und telefonieren und Richter wie Staatsanwalt bekämen alle mehrere Bundesverdienstkreuze.
Zwar hat die Bundesanwaltschaft als ersten Schritt zu einem möglichen Verfahren tatsächlich die deutschen Geheimdienste und Ministerien um Informationen gebeten, ob "Ermittlungen nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch erforderlich sind". Aber da hätte sie auch gut die NSA selbst fragen können. Besser noch die Frau mit der Glaskugel. Aber eigentlich ist die Frage an Spione, ob sie denn tatsächlich spionieren, bereits bizarr genug.
--Mindestens seit dem 30. Juni diesen Jahres, hätte der Richter in der Hauptverhandlung sagen können, wissen die drei Angeklagten durch eine Veröffentlichung des Zeugen Edward Snowden, dass die Bundesrepublik im Zentrum der NSA-Spionagetätigkeit steht: Monatlich überwacht die NSA systematisch eine halbe Milliarde Kommunikationsdaten. In Frankfurt am Main gibt es eine wichtige Basis zur weltweiten Überwachung. Die Unterlagen von Snowden bestätigten, dass die US-Geheimdienste mit Billigung des Weißen Hauses gezielt auch die Bundesregierung ausforschen. Längst hätte das Gericht den Zeugen Snowden nach Deutschland geholt, ihn in ein Zeugenschutz-Programm gesteckt, seine Festplatten kopiert und ausgewertet. "Alle Vorwürfe sind wasserdicht", würde der Richter dann sagen und streng in die Runde blicken.
Der Staatsanwalt hätte in seinem Plädoyer sagen müssen, dass auch noch der Versuch der Verschleierung dazu käme: Denn der Geheimdienstkoordinator Pofalla habe im Falle der NSA-Zusammenarbeit mit den deutschen Geheimdiensten behauptet: "Die deutschen Nachrichtendienste arbeiten nach Recht und Gesetz", dass sei zwischenzeitlich von den Diensten selbst widerlegt worden. Frau Merkel, die als Kanzlerin die Gesamtverantwortung trüge, habe noch jüngst die Aktivitäten der NSA mit den Worten verteidigt: "Dass Nachrichtendienste unter bestimmten und in unserem Land eng gefassten rechtlichen Voraussetzungen zusammenarbeiten, entspricht ihren Aufgaben seit Jahrzehnten und dient unserer Sicherheit." Während der zuständige Innenminister sogar behauptet hatte: "Es geht um die Kommunikation nach Amerika und von Amerika ins Ausland. Diese Kommunikation wird in so genannten Metadaten, also Verbindungsdaten gespeichert. Der Zugriff auf diese Daten erfolgt aber nach richterlicher Genehmigung." Dass es kein deutschen Richter genehmigt hat, so der Staatsanwalt, beweise sowohl die Unrechtmäßigkeit der Aktionen als auch die mangelnde Verfassungstreue von Friedrich.
Das Urteil wäre dann nach § 99 StgB eindeutig: Wer "gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft." Es könnte auch bis zu zehn Jahren geben, weil, wer "eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, sagt das Gesetz, der kann auch länger sitzen. Und der Richter könnte den Missbrauch der hochrangigen Angeklagten gut erkennen. Zwar würde die Verteidigung einwenden, die USA sei keine fremde Macht, man kenne sich doch gut und lange. Aber das Gericht könnte den Einspruch als "albern" ablehnen und so die drei NSA-Spione in den Knast schicken. Massen von Menschen würden vor dem Trakt in Stammheim singen. "So ein Tag, so wunderschön wie heute." Man könnte endlich wieder unkontrolliert mailen und telefonieren und Richter wie Staatsanwalt bekämen alle mehrere Bundesverdienstkreuze.
Zwar hat die Bundesanwaltschaft als ersten Schritt zu einem möglichen Verfahren tatsächlich die deutschen Geheimdienste und Ministerien um Informationen gebeten, ob "Ermittlungen nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch erforderlich sind". Aber da hätte sie auch gut die NSA selbst fragen können. Besser noch die Frau mit der Glaskugel. Aber eigentlich ist die Frage an Spione, ob sie denn tatsächlich spionieren, bereits bizarr genug.
Dr. Matthias Weisser
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