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An die
Botschaft der Russischen Föderation
Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
10117 Berlin
An den
bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze
Herr Vladimir M. GRININ
Betr.: 1 M 26.5.2013bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze
Herr Vladimir M. GRININ
Sehr geehrter Herr Grinin,
seit Monaten verweigern mir die zuständigen Behörden die Auskunft darüber für welchen Staat sie hoheitliche Aufgaben erledigen. Aus diesem Grunde habe ich mehrfach Strafanzeigen erstattet, um auf diesem Wege zu erfahren welcher Staat hier existiert. Diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwälten behandelt, die sich nicht als solche legitimieren wollten oder konnten. Oftmals wurden die Schreiben „im Auftrag“ eines ungenannten Auftragsgebers unterzeichnet. Der Bundesgerichtshof urteilte: „die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.“
(BGH, Urteil vom
19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR
192/02 -
BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87)
Ähnlich undurchsichtig ist die Situation an den Gerichten. Von
dort werden lediglich „Ausfertigungen“ versandt und keine
„Urteile“ wie das in der Zivilprozessordnung § 317
vorgeschrieben ist. Es besteht der Verdacht, dass Richter sich ihrer
Verantwortung entziehen und die Urteile deshalb nicht unterschreiben.BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87)
Deutschland ist das Land innerhalb der
Grenzen von 1937, so die offizielle völkerrechtlich verbindliche
Definition, die man seit dem 18. Sept. 1944 in der „Sammlung der
Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der
Militärregierung-Deutschland“ (SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel
VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)) nachlesen kann.
Die SHAEF Gesetze sind den Gesetzen der BRD übergeordnet.
Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung
der Richter, Staatsanwälte...“ der Militärregierung heißt es:
„Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt
amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung
erhalten hat.“
Daher frage ich hiermit
an, ob die folgenden Damen und Herren, die sich mir gegenüber als
gesetzliche Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ausgegeben
haben, die notwendige Zulassung von der Militärregierung erhalten
haben um hoheitliche Aufgaben in der BRD zu erfüllen?
Sollte dies nicht der Fall sein, so erstatte ich Strafantrag gegen
diese Personen wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und aus allen
rechtlichen Gründen.
Hier eine
Auflistung der Strafverfahren und Klagen, die ich in den vergangen
Jahren erstattet hatte:
Der Generalstaatsanwalt Rostock
Staatsanwältin Komning (2 Zs 323/13)
Unterschreibt im Auftrag.
OSta Lückemann (2 Zs 323/13) Unterschreibt im Auftrag.
StAin Busse (2 Zs 211/10) Unterschreibt im Auftrag.
OStA D. Meyer (2 Zs 82/10 – 2 Zs 211/10) Im Auftrag. Unterschreibt aber nicht selbst.
OStA Gärtner (Zs 258/03) Unterschreibt im Auftrag.
Staatsanwältin Krüger (Zs 273/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizhauptsekretärin Kreutzmann.
Staatsanwältin Böhm (Zs 203/06) Im Auftrag – Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizangestellte Trester.
Staatsanwältin Dr. Lipsky (2 OAR 158/13) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwältin Geilhorn (711 Js 7138/13) Im Auftrag - Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba.
OSta Lückemann (2 Zs 323/13) Unterschreibt im Auftrag.
StAin Busse (2 Zs 211/10) Unterschreibt im Auftrag.
OStA D. Meyer (2 Zs 82/10 – 2 Zs 211/10) Im Auftrag. Unterschreibt aber nicht selbst.
OStA Gärtner (Zs 258/03) Unterschreibt im Auftrag.
Staatsanwältin Krüger (Zs 273/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizhauptsekretärin Kreutzmann.
Staatsanwältin Böhm (Zs 203/06) Im Auftrag – Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizangestellte Trester.
Staatsanwältin Dr. Lipsky (2 OAR 158/13) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwältin Geilhorn (711 Js 7138/13) Im Auftrag - Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba.
Staatsanwaltschaft Rostock
Staatsanwalt Bungert (451 Js 11497/13)
Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizamtsinspektorin
Burmeister mit einer unleserlichen Unterschrift.
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Staatsanwältin Dr. Jaeger (711 Js
4888/13).
Staatsanwältin Beerenbrink (711 Js 25199/09).
Staatsanwältin Dr. Lieschke (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Schröder (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Voß (711 Js 19256/02).
Staatsanwalt Wegener (752 Js 429/05) Unterschreibt mit Paraphe.
Staatsanwalt Tech (749 Js 22650/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Peter.
Staatsanwältin Geilhorn (833 Js 3204/06).
Staatsanwältin Beerenbrink (711 Js 25199/09).
Staatsanwältin Dr. Lieschke (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Schröder (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Voß (711 Js 19256/02).
Staatsanwalt Wegener (752 Js 429/05) Unterschreibt mit Paraphe.
Staatsanwalt Tech (749 Js 22650/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Peter.
Staatsanwältin Geilhorn (833 Js 3204/06).
Staatsanwaltschaft Stralsund
Staatsanwältin Niemeier (545 Js
140/10) Unterschreibt unleserlich.
OStA Lechte (526 Js 28469/09).
OStA Lechte (526 Js 28469/09).
Staatsanwaltschaft Berlin
Staatsanwältin Lemke (76 Js 418/07)
Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte
Schneider mit einer Paraphe.
Staatsanwältin Karl (76 Js 1022/07) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte Klaus mit einer Paraphe.
OStA Dalheimer (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwalt Eisenbach (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwältin Karl (76 Js 1022/07) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte Klaus mit einer Paraphe.
OStA Dalheimer (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwalt Eisenbach (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Staatsanwältin Richter (140 Js 524/08)
Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine
Unterschrift.
Verwaltungsgericht Greifswald
Richterin Friesecke (3 A 345/09)
Richter Kalhorn (3 A 345/09)
Richterin Dr. Haustein (3 A 345/09)
Richter Seppelt (3 A 1952/07) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.
Richterin Thews (3 A 991/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richterin, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit dem Kürzel „Die“.
Richter Kalhorn (3 A 345/09)
Richterin Dr. Haustein (3 A 345/09)
Richter Seppelt (3 A 1952/07) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.
Richterin Thews (3 A 991/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richterin, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit dem Kürzel „Die“.
Finanzgericht Mecklenburg-
Vorpommern
Präsident Wolf (3 K 752/03) Ohne
Unterschrift des Präsidenten, Beglaubigt von einer
Justizangestellten.
Richter Dr. Kerath (3 K 609/04) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.
Richter Dr. Kerath (3 K 609/04) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.
Bundesverfassungsgericht
Richterin Jaeger (1 BvR 388/03)
Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen
einer Amtsinspektorin.
Richter Hömig (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Richter Bryde (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Richter Hömig (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Richter Bryde (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Oberverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern
Richter Sperlich (1 O 345/09 VG HGW).
ter Veen (3132 E 168) Unterschreibt im Auftrag.
ter Veen (3132 E 168) Unterschreibt im Auftrag.
Rechtsanwälte
Auer Witte
Thiel – München - Bayerstr. 27 (AZ: 21290847908) Unleserliche
Unterschrift ohne Namensangabe am 23.6.09.
(Die Rechtsanwälte versuchten im Auftrag der Firma flirt-fever.de monatelang Geld von mir zu erpressen, obwohl ich ihnen mitgeteilt hatte, dass ich mit der Firma flirt-fever.de nichts zu tun habe.)
Auf Ihre Antwort wartend(Die Rechtsanwälte versuchten im Auftrag der Firma flirt-fever.de monatelang Geld von mir zu erpressen, obwohl ich ihnen mitgeteilt hatte, dass ich mit der Firma flirt-fever.de nichts zu tun habe.)
verbleibe ich
mit freundl. Gruß
Werner May
Fahrenwalde, den 26.5.2013
(Achtung: Hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Das richtige Datum ist 26.6.2013)
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