Mittwoch, 23. Oktober 2013

Beratervertrag - Gerd der ehem. Polizist und meine Mama, die Königin von Atlantis :-) / Betreunungsantrag für BRD Mtarbeiter :-)

  nachfolgendes schrieb Gerd, als ich Ihm einen Beratervertrag für den "Evolutionsauseis/Musterprozess" vorschlug

  scheinbar hat Er noch nicht mitbekommen, dass die Besatzung aufgehoben ist durch die Proklamtion für meine Mama ans Bundeskanzleramt....*denk*

       ein anderer schrieb zum "Betreunungsantrag für BRD Mitarbeiter"

 jep - bei uns sind auch LKA Beamte und GsG9 Leute dabei UND SOGAR Richer - also es bewegt sich schon etwas nur die Mühlen mahlen sehr langsam aber Danke Dir für die Info

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Stefan G. Weinmann

wir könnten ja einen Beratervertrag abschliessen, oder ?
Gerd Peifer
Gerd Peifer
ich seh dass nicht geschäftlich,ich versuche leuten zu helfen,die das wollen
und erst mal einen Weg aus dem Affenzirkus zu bekommen

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später kam noch das hier:


Gerd Peifer
Familienname, Vorname, Wohnsitz: Straße,Nr. ( PLZ) Ort
BehördeXXX (z.Bsp. Bürgerbüro/ Amtsgericht) z.Hd.Leiter der Dienststelle Straße,Nr. PLZOrt Ort,Datum
Per Fax:(Faxnr. der Behörde)
Antragauf Betreuung
Sehrgeehrte Damen und Herren,
hiermitstelle ich Antrag auf Betreuung für folgende Person/en:
-Name, Dienststelle, Zimmernummer
beschäftigtbei:
Firma XXX(Name der Behörde) (Adresseder Behörde)
Begründung:
Diegenannten Personen versehen ihren Dienst in einer öffentlichenBehörde zur Bearbeitung von Verwaltungsakten, welche nach Recht undGesetz der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln sind.
Dievon diesen Personen gegen mich gerichteten Schreiben beziehen sichauf bereits vor mehreren Jahren erloschene Gesetze. DerMitarbeiter im Finanzamt ( oder andere zutreffende Behörde),Herr/Frau xxxxxxxx darf von Verfassungswegen keine stumme und somitnichtige Norm anwenden, also auch keinen Zwang in Form vonZwangsgeldbescheiden (ersatzweise Ordnungshaft) anordnen. ZurAufhebung der Festsetzungsbescheide bedarf es der gerichtlichenFeststellung, da der Mitarbeiter xxxxxxx im Finanzamt yyyyyyyy (oder andere zutreffende Behörde) nicht Willens ist sich an dasGesetz zu halten, hier an dass Grundgesetz Art. 1 Abs. 3 GG (Dienachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewaltund Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.). Art. 1 III GGals Leitnorm untersagt kategorisch das grundrechtswidrige Gesetz.
Für dieBeurteilung des Verschuldens im Sinne des § 823 BGB, §839 BGB giltein objektivabstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf dieKenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenenAmtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf dieFähigkeiten, über die der Beamte Herr/ Frau xxxxx tatsächlichverfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amtsnotwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sichdiese verschaffen. Einbesonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie dieFinanzämter ( oder andere zutreffende Behörde) durch den Erlass vonBescheiden/ Beschlüssen, selbst, vollstreckbare Titel schaffen. Eineobjektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung istschuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut derNorm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch diehöchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigenEntscheidung, geklärt sind (Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess,Rn. 162, 165, 169; Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht,Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).“ Die AOist seit dem 01.01.1977 nichtig. ( oder z B Das OWig ist seit denBundesbereinigunsgesetzen nichtig)
DasBundesverfassungsgericht entscheidet in ständiger Rechtsprechung: „EinGesetz kann nichtig sein, Gründe hierfür sind ein Verstoß gegendas Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2.“ Auch derimmer wieder gerne gewählte Hinweis, es läge allenfalls eineTeilnichtigkeit vor, kann nicht durchgreifen. Einegrundgesetzkonforme Auslegung ist unzulässig. Dem steht ausdrücklichdie Entscheidung des BVerfG – 1 BvL 149/52 – vom 11. Juni 1958entgegen.
DiesbezüglicheAufklärung zur aktuellen Rechtslage mit Verweis auf rechtlichfundierte Quellen wie Bundesministerium der Justiz, Gesetzblätterund rechtlich anerkannte Internetseiten, welche die Löschung dieserGesetze offenkundig ausweisen, wurden von den genannten Personenignoriert oder abgewiesen.
EinAnerkenntnis zu den durch das Bundesministerium für Justizbeschlossenen Gesetzesänderungen oder Löschungen erfolgte durch diegenannten Personen nicht.
Sicherwerden in Ihrer Behörde umfangreiche Schulungen zur aktuellenRechtslage durchgeführt, damit sachlich korrekte Verwaltungsakteerstellt werden können.
Mußich bei diesen Personen im Ergebnis der an mich gerichteten Schreibenmit den vollkommen abwegigen Darlegungen zur Gesetzeslage vongeistiger Verwirrtheit oder einer Störung der Erkenntnisaufnahme mitbewusster Verweigerung zur Umsetzung von Urteilen desBundesverfassungsgerichtes oder ähnlichen höchst richterlichenBeschlüssen ausgehen?
DieserZustand ist für Personen im Öffentlichen Dienst nicht hinnehmbarund muß psychologisch begutachtet und behandelt werden, um einenRechtsstreit in Form von Klagen und Strafschadensforderungen vonIhrer Behörde abzuwenden.
Ausdiesem Grund stelle ich für die genannten Personen Antrag aufpsychologisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst undBetreuung.
EineAbschrift dieses Antrages ergeht an folgende Empfänger:
LeiterderBehörde (Faxnummer) Amtsgerichtim zuständigen Amtsbereich der Behörde (Faxnummer) Staatsanwaltschaft- zuständigen Amtsbereich der Behörde (Faxnummer) übergeordnetesMinisterium der Behörde (Faxnummer)
InErwartung eines positiven Bescheides zu diesem Antrag verbleibe ich
mitfreundlichen Grüßen
Familienname,Vorname

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