um dies zu klären, daher der geplante "Musterprozess" vor einem Staatsgericht, kostenloser Vordruck hier:
"Evolutionsausweis / Schutzbrief"
"Schutzbrief mit Patientenverfügung"
"Amtsausweise / Schutzbrief" für BRD Mitarbeiter
Musterprozess vor Staatsgericht - Vereinbarung
wer hat ne bessere Idee / Verbesserungsvorschläge !?
*******************************************
Am 12. November 2013 09:17 schrieb Heiko Lorenz <kw-lorenz@t-online.de>:
gerne schaue ich auch mal hier vorbei und freue
mich immer über tolle Aufklärungsbeiträge
ich möchte auf eine wichtige Sache aufmerksam
machen
Auf Anordnung der Militärregierung vom 13. März
1946 bleibt jeder Zwangsdeutscher, egal was er erklärt, solange er sich nicht
seine andere Staatsangehörigekeit ( für Freistaat Preußen ist
das die Zentralverwaltung/Regierung Freistaat Preußen- siehe Auswärtiges Amt
Freistaat Preußen) von der Regierung des anderen Landes beurkunden läßt.! Warum
ist das so wichtig ? weil die Zwangsdeutschen nicht im Völkerrecht sind-
da diese im Personenstand 01.09.1939 verwaltet werden. Ich kann also nix geltend
machen, was ich nicht habe.
Deshalb ist die Beurkundung der
Staatsangehörigkeit Freitstaat Preußen so wichtig, denn dieser ist als legitimer
Rechtsnachfolger des Staat Preußen und Königreich Preußen
Signatarstaat des Völkberbundes.
Also gilt auch nur für diese der Artikel 25
GG !!! und für die anderen Bundesstaaten die im Militärbund 1871 sind, weil für
diese in seiner Funktion, der damalige deutsche Kaiser, den Völkerbund
ratifiziert hat.
Auch BRD und Deutschland haben keinen
Zugriff auf den Völkerbund weil die eine eine "Sachverwaltung" ist und das
andere mit Ermächtigungsgesetzen betrieben wird und da der AH nunmal 1933 aus
dem Völkerrecht ausgetreten ist, hat somit kein anderer Deutscher derzeit
Zugriff auf den Artikel 25 GG!!!
--------außer die
Preußen---------------
ich sende gerne die Militäranordnung zu
:)
Ich denke, es ist wichtig zu verstehen, das ja die
Zwangsdeutschen" tatsächlich eine zwangsweise
verliehene Staatsangehörigkeit
haben, nämlich die
vom 3.Reich. Das sind die gelben
Staatsangehörigkeitsurkunden, die es vom Bundesverwaltungsamt gibt und Frau
Merkel als Rechtsnachfolger des 3. Reiches freut sich über jeden
Bürgen, der sich feiwillig diese Urkunde holt :)
Die Preußen waren nie staatenlos.
Sie sind die Statusdeutschen aus Artikel
116 Absatz 2 GG.
Es ist aber wichtig zu wissen, daß ich das nur
rechtswirksam geltend machen kann, wenn ich auch die
Staatsangehörigkeitsbeurkundun g nachweisen kann.
Also erst die vom 3. Reich abgeben dann die andere
bekommen.
Es wird leider immer wieder vergessen, das es ja
Neuschwabenland tatsächlich legitim als 3. Reich gibt und die Personalverwaltung
vom 01.09.1939 ist Neuschwabenlandrecht!
ich hoffe, ich konnte das halbwegs erklären, warum
Ihr noch soviele Probleme habt, weil Ihr momentan immer noch DEUTSCHE seid
:)
liebe Grüße Anett
3 Kommentare:
Aha der Gelbe Schein ist nichts wert ? so so wer sagt das denn?? Ich glaube hier sind voll die Systemlinge am Werk
wer schreibt den Kommentar ?
Hallo, ich bin mir da auch nicht sicher, ob der gelbe was bedeutet, aber es steht eindeutig fest, nach §1 stag bist du Deutscher!
§ 5 EgBGB kommt da zum Tragen!
Ich denke verkehrt ist der Staatsangehörigkeitsausweis nicht...
Kommentar veröffentlichen