Mittwoch, 13. November 2013

die Preussen waren nie staatenlos !! - keine gelbe Staatsangehörigkeitsurkunde holen !? - Neuschwabenland und das 3. Reich

       nachfolgendes erhalten per mail, z. K. und zur Diskussion

 um dies zu klären, daher der geplante "Musterprozess" vor einem Staatsgericht, kostenloser Vordruck hier:

 
"Evolutionsausweis / Schutzbrief"
       "Schutzbrief mit Patientenverfügung"

"Amtsausweise / Schutzbrief" für BRD Mitarbeiter

Musterprozess vor Staatsgericht - Vereinbarung


                   wer hat ne bessere Idee / Verbesserungsvorschläge !?

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Am 12. November 2013 09:17 schrieb Heiko Lorenz <kw-lorenz@t-online.de>:

gerne schaue ich auch mal hier vorbei und freue mich immer über tolle Aufklärungsbeiträge
ich möchte auf eine wichtige Sache aufmerksam machen
Auf Anordnung der Militärregierung vom 13. März 1946 bleibt jeder Zwangsdeutscher, egal was er erklärt, solange er sich nicht seine andere Staatsangehörigekeit ( für Freistaat Preußen ist das die Zentralverwaltung/Regierung Freistaat Preußen- siehe Auswärtiges Amt Freistaat Preußen) von der Regierung des anderen Landes beurkunden läßt.! Warum ist das so wichtig ? weil die Zwangsdeutschen nicht im Völkerrecht sind- da diese im Personenstand 01.09.1939 verwaltet werden. Ich kann also nix geltend machen, was ich nicht habe.
Deshalb ist die Beurkundung der Staatsangehörigkeit Freitstaat Preußen so wichtig, denn dieser ist als legitimer Rechtsnachfolger des Staat Preußen und Königreich Preußen Signatarstaat des Völkberbundes.
Also gilt auch nur für diese der Artikel 25 GG !!! und für die anderen Bundesstaaten die im Militärbund 1871 sind, weil für diese in seiner Funktion, der damalige deutsche Kaiser, den Völkerbund ratifiziert hat.
Auch BRD und Deutschland haben keinen Zugriff auf den Völkerbund weil die eine eine "Sachverwaltung" ist und das andere mit Ermächtigungsgesetzen betrieben wird und da der AH nunmal 1933 aus dem Völkerrecht ausgetreten ist, hat somit kein anderer Deutscher derzeit Zugriff auf den Artikel 25 GG!!!
--------außer die Preußen---------------
ich sende gerne die Militäranordnung zu :)
Ich denke, es ist wichtig zu verstehen, das ja die Zwangsdeutschen" tatsächlich eine zwangsweise
verliehene Staatsangehörigkeit haben, nämlich die
 vom 3.Reich. Das sind die gelben Staatsangehörigkeitsurkunden, die es vom Bundesverwaltungsamt gibt und Frau Merkel als Rechtsnachfolger des 3. Reiches freut sich über jeden Bürgen, der sich feiwillig diese Urkunde holt :)
Die Preußen waren nie staatenlos.
Sie sind die Statusdeutschen aus Artikel 116 Absatz 2 GG.
Es ist aber wichtig zu wissen, daß ich das nur rechtswirksam geltend machen kann, wenn ich auch die Staatsangehörigkeitsbeurkundung nachweisen kann.
Also erst die vom 3. Reich abgeben dann die andere bekommen.
Es wird leider immer wieder vergessen, das es ja Neuschwabenland tatsächlich legitim als 3. Reich gibt und die Personalverwaltung vom 01.09.1939 ist Neuschwabenlandrecht!
ich hoffe, ich konnte das halbwegs erklären, warum Ihr noch soviele Probleme habt, weil Ihr momentan immer noch DEUTSCHE seid :)
liebe Grüße Anett

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aha der Gelbe Schein ist nichts wert ? so so wer sagt das denn?? Ich glaube hier sind voll die Systemlinge am Werk

Excalibur hat gesagt…

wer schreibt den Kommentar ?

Anonym hat gesagt…

Hallo, ich bin mir da auch nicht sicher, ob der gelbe was bedeutet, aber es steht eindeutig fest, nach §1 stag bist du Deutscher!

§ 5 EgBGB kommt da zum Tragen!
Ich denke verkehrt ist der Staatsangehörigkeitsausweis nicht...