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Graf von Merseburg
noreply@bmi.bund.de
17:33 (vor 4 Stunden)
an mich Az: O3-12007/1#1 - Bose, Guenther Hermann
Sehr geehrter Herr Bose,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. November 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie führen aus, dass Ihre Gemeindeverwaltung beim Eintrag ins Melderegister nicht "Deutscher", sondern das Adjektiv "deutsch" einträgt.
Die Bezeichnungen Staatsangehörigkeit und Staatszugehörigkeit werden im Volksmund häufig synonym verwendet, wenn die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist. Im deutschen Recht ist hierfür allgemein die Bezeichnung "Staatsangehörigkeit" üblich. So wird im Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland als "deutsche Staatsangehörigkeit" bezeichnet. Generell wird daher die Staatsangehörigkeit in Reisepässen, Personalausweisen, Melderegistereinträgen usw. zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv "deutsch" beschrieben.
Gern können Sie dies im vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland nachlesen. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/332368/publicationFile/157303/Staatennamen.pdf
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Blume
Bundesministerium des Innern - Bürgerservice - E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de www.bmi.bund.de www.115.de
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Von: Graf von Trausnitz <koreahh4@gmail.com>
Datum: 22. November 2013 14:37
Betreff: Ihr Schreiben vom 21.11.2012 Az:03-12007/1-1.
An: Buergerservice@bmi.bund.de
an mich Az: O3-12007/1#1 - Bose, Guenther Hermann
Sehr geehrter Herr Bose,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. November 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie führen aus, dass Ihre Gemeindeverwaltung beim Eintrag ins Melderegister nicht "Deutscher", sondern das Adjektiv "deutsch" einträgt.
Die Bezeichnungen Staatsangehörigkeit und Staatszugehörigkeit werden im Volksmund häufig synonym verwendet, wenn die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist. Im deutschen Recht ist hierfür allgemein die Bezeichnung "Staatsangehörigkeit" üblich. So wird im Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland als "deutsche Staatsangehörigkeit" bezeichnet. Generell wird daher die Staatsangehörigkeit in Reisepässen, Personalausweisen, Melderegistereinträgen usw. zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv "deutsch" beschrieben.
Gern können Sie dies im vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland nachlesen. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/332368/publicationFile/157303/Staatennamen.pdf
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Blume
Bundesministerium des Innern - Bürgerservice - E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de www.bmi.bund.de www.115.de
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Von: Graf von Trausnitz <koreahh4@gmail.com>
Datum: 22. November 2013 14:37
Betreff: Ihr Schreiben vom 21.11.2012 Az:03-12007/1-1.
An: Buergerservice@bmi.bund.de
Sehr
Geehrte Damen und Herren.Ich habe mich ueber Ihre Antwort sehr
gefreut.Jedoch haette ich als CDU Waehler lieber einen
Staatsangehoerichkeisausweis des Staates Bundesrepublik-Deutschland,
als den des Reiches von 1913. Ich bitte sie hirmit mir einen solchen
auszustellen! Sollten Sie es nicht koennen ,gibt es auch den Staat BRD
fuer mich und meiner Familie nicht.Der Perso. und der Reisepas weisen
mich nicht als" Deutscher" aus ,deshalb benoetige ich noch den Ausweis
nach RUStAg §4 Abs 1.Sie brauchen auf das Schreiben nicht zu antworten
,sie koennen es auch loeschen,jedoch hat es nach der
Salvatorichen-Clausel nach 21 Tagen Bestand. Mit freundlichen Gruss
:G.H. Bose
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