Montag, 15. September 2014

Errol vom Volksgerichtshof an einen Rechtsanwalt: Sondergerichte sind verboten und damit illegal !!

                erhalten per e mail:

Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof

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Am 15. September 2014 06:43 schrieb Errol Gutowski <juris@ezfmr.de>:

Guten Morgen Herr R.....,
wäre es Ihnen möglich mir die Akteneinsicht in dem Fall der besagten 18-jährigen Frau zu gewähren die vom Amtsgericht in Memmingen zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und nun in der JVA in Memmingen einsitzt?
Der Vater dieser jungen Frau und diese selber haben anscheinend ein Interesse daran das ich mir einmal diese Angelegenheit anschaue.
Bitte, wenn es Ihnen möglich ist fordern Sie von den verantwortlichen Richtern, die in dieser Angelegenheit entschieden haben, den amtlichen Nachweis oder eine eidesstattliche Versicherung in dem diese Personen versichern das sie an einem Staatsgericht beschäftigt sind und das sie Gesetzliche Richter gemäß Art. 101 GG sind.
Sollten Sie diese Bestätigungen von diesen Richtern bekommen, was ich allerdings stark  bezweifle, so senden Sie mir dies bitte zu.
Noch eine kleine Anmerkung Herr Rechtsanwalt:
Da Sie sich für die tatsächliche Rechtslage in Deutschland sehr interessieren, so zu mindestens der erste Anschein, erlaube ich mir Ihnen, sehr geehrter Herr R...., einen kleinen Tipp für die Zukunft zu geben.
Sollten Sie  weitere Mandanten in Deutschland anwaltlich vertreten und  eine Anklage  abwehren wollen, so verwenden Sie bitte in Ihrem Schriftsatz zuzüglich folgenden Text und lassen Sie diesen Schriftsatz dem zuständigen Richter per förmlicher Zustellung zukommen ( Zustellungsurkunde ).
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr / Frau Richter/in xxxx   ssss  Sie sind Richter/in am Amtsgericht /Landgericht  in *** *** .
Hiermit zeige ich Ihnen unter Vollmacht meine anwaltliche Vertretung von Herrn / Frau *****  ***** an.
Bevor ich Sie allerdings auffordere mir Ihre Klageschrift zur Akteneinsicht zukommen zu lassen, fordere ich Sie hiermit auf mir den juristischen Nachweis zu liefern, daß Sie sehr geehrter Herr / Frau Richter/in **** *** an einem ordentlichen Staatsgericht tätig sind und das Sie ein/e Gesetzliche/r Richter/in gemäß Art.101 GG sind.
Sollten Sie dazu weder in der Lage noch gewillt sein mir diesen Nachweis zu führen, mache ich Sie rein vorsorglich darauf aufmerksam das meine Mandantin sich nicht der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterworfen hat und sich dieser auch niemals unterwerfen wird.
Diese meine Aufforderung wird hiermit zum wesentlichen Bestandteil Ihrer Klageschrift unter AZ/ GZ**** *** erklärt.
Gerne möchte ich Ihnen noch einmal den § 15 GVG in Erinnerung rufen:
In der alten Fassung sagte der § 15 GVG Satz 1 folgendes aus: "Alle Gerichte sind Staatsgerichte"
In der aktuellen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist § 15 GVG jedoch weggefallen.
Nun bin ich einmal gespannt wie Sie mir nun die rechtliche Grundlage für ihr Ansinnen vortragen, aber vor allem den juristischen Nachweis der Rechtsfähigkeit / Rechtsgültigkeit Ihrer Anklage liefern wollen.
Sehr geehrter Herr R.....,
wenn Sie das einem Gericht vortragen so dürfte es zu keiner Anklage kommen, egal worum es geht. Denn Sondergerichte sind verboten und damit illegal, siehe Anhang. Eine Anklage würde somit ein illegaler, krimineller und rechtswidriger Akt und könnte niemals Rechtswirksamkeit/Rechtskraft entfalten.
Sie allerdings Herr R..... sollten bevor Sie sich entschlossen haben dem Deutschen Volk wirklich zu helfen Ihr Vermögen in Sicherheit bringen, .........
..... Für Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzlich willkommen im Club.
Gruß
Errol

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