Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof
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Am 15. September 2014 06:43 schrieb Errol Gutowski <juris@ezfmr.de>:
Guten Morgen Herr R.....,
wäre es Ihnen möglich mir die Akteneinsicht in dem Fall der besagten
18-jährigen Frau zu gewähren die vom Amtsgericht in Memmingen zu einer
Haftstrafe verurteilt wurde und nun in der JVA in Memmingen einsitzt?
Der Vater dieser jungen Frau und diese selber haben anscheinend ein
Interesse daran das ich mir einmal diese Angelegenheit anschaue.
Bitte, wenn es Ihnen möglich ist fordern Sie von den verantwortlichen
Richtern, die in dieser Angelegenheit entschieden haben, den amtlichen Nachweis
oder eine eidesstattliche Versicherung in dem diese Personen versichern das sie
an einem Staatsgericht beschäftigt sind und das sie Gesetzliche Richter gemäß
Art. 101 GG sind.
Sollten Sie diese Bestätigungen von diesen Richtern bekommen, was ich
allerdings stark bezweifle, so senden Sie mir dies bitte zu.
Noch eine kleine Anmerkung Herr Rechtsanwalt:
Da Sie sich für die tatsächliche Rechtslage in Deutschland sehr
interessieren, so zu mindestens der erste Anschein, erlaube ich mir Ihnen, sehr
geehrter Herr R...., einen kleinen Tipp für die Zukunft zu geben.
Sollten Sie weitere Mandanten in Deutschland anwaltlich vertreten
und eine Anklage abwehren wollen, so verwenden Sie bitte in Ihrem
Schriftsatz zuzüglich folgenden Text und lassen Sie diesen Schriftsatz dem
zuständigen Richter per förmlicher Zustellung zukommen ( Zustellungsurkunde
).
“ Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr /
Frau Richter/in xxxx ssss Sie sind Richter/in am Amtsgericht
/Landgericht in *** *** .
Hiermit zeige ich Ihnen unter Vollmacht meine
anwaltliche Vertretung von Herrn / Frau ***** ***** an.
Bevor ich Sie allerdings auffordere mir Ihre
Klageschrift zur Akteneinsicht zukommen zu lassen, fordere ich Sie hiermit auf
mir den juristischen Nachweis zu liefern, daß Sie sehr geehrter Herr / Frau
Richter/in **** *** an einem ordentlichen Staatsgericht tätig sind und das Sie
ein/e Gesetzliche/r Richter/in gemäß Art.101 GG sind.
Sollten Sie dazu weder in der Lage noch gewillt sein
mir diesen Nachweis zu führen, mache ich Sie rein vorsorglich darauf aufmerksam
das meine Mandantin sich nicht der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterworfen hat
und sich dieser auch niemals unterwerfen wird.
Diese meine Aufforderung wird hiermit zum wesentlichen
Bestandteil Ihrer Klageschrift unter AZ/ GZ**** *** erklärt.
Gerne möchte ich Ihnen noch einmal den § 15 GVG in
Erinnerung rufen:
In der alten Fassung sagte der § 15 GVG Satz 1
folgendes aus: "Alle Gerichte sind
Staatsgerichte"
Nun bin ich einmal gespannt wie Sie mir nun die
rechtliche Grundlage für ihr Ansinnen vortragen, aber vor allem den juristischen
Nachweis der Rechtsfähigkeit / Rechtsgültigkeit Ihrer Anklage liefern
wollen.
Sehr
geehrter Herr R.....,
wenn
Sie das einem Gericht vortragen so dürfte es zu keiner Anklage kommen, egal
worum es geht. Denn Sondergerichte sind verboten und damit illegal, siehe
Anhang. Eine Anklage würde somit ein illegaler, krimineller und rechtswidriger
Akt und könnte niemals Rechtswirksamkeit/Rechtskraft
entfalten.
Sie
allerdings Herr R..... sollten bevor Sie sich entschlossen haben dem Deutschen
Volk wirklich zu helfen Ihr Vermögen in Sicherheit bringen, .........
..... Für Informationen stehe ich Ihnen gerne
zur Verfügung.
Herzlich
willkommen im Club.
Gruß
Errol
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