Donnerstag, 11. September 2014

Micha Wimmersberger: Strafantrag gegen die "Staatsanwaltschaft" Wiesbaden

                 erhalten per FB mail, meine Meinung dazu: ich lehne das Grundgesetz auf Grund von Täuschung & Widersprüchlickeit ab, insb. wegen Art. 20/1 und Art. 120, man kann evtl. drauf verweisen, aber sich nicht drauf berufen, so meine Meinung..., siehe dazu auch:

                    Grundgesetzabänderungen / Verfassung

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Micha Wimmersberger
klar kannst du veroeffentlichen - das andere kann ich SO nicht machen - hier meine urkunde: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=325129584259138&set=a.100920236680075.808.100002862961619

 Micha Wimmersberger
hier ist mal ein brief an die generalstaatsanwaltschaft thueringen mit nem strafantrag u.a gegen die sta wiesbaden. da steht eigentlich alles

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