Dienstag, 9. September 2014

Süddeutsche: In Deutschland gilt auch US-Recht - meine Meinung: in Deutschland gilt Deutsches Recht

            erhalten per mail, meine Meinung: in Deutschland gilt Deutsches Recht, wir müssen es nur durchsetzen !!

                        siehe Proklamation ans Bundeskanzleramt

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 Am 8. September 2014 08:45 schrieb Pater A. Isidor <pater.isidor23@googlemail.com>:

BOMBE: Nicht erst seit dem 1.11.2010 gilt in der BRDDR das US-RECHT? 

Ist da angebliche "BlundesverfaSSungsgericht" gar nicht die höchste Justiz-Instanz in der BRDDR? 
Wurde der STASI-OFFIZIER Schalk-Golodkowsky deshalb von einem US-Gericht verurteilt und nicht von der BRDDR-Justiz?

Ist da was dran?

http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsch-amerikanische-beziehungen-in-deutschland-gilt-auch-us-recht-1.2084126#

Wahrlich wahrlich ich sage Euch:

Ja werden wir vielleicht von der STASI-Nachfolge-Brut IM ERIKA und IM LARVE und ihren STASI-Seilschaften als Erich und Margot Honeckers Rache-Engel IM ERIKA und Rache-Teufel IM LARVE als Erich Mielke´s STASI-U-BOOTE nur noch belogen, betrogen und hinter die Fichten geführt?

Mehr über die Machenschaften der STASI-Seilschaften im Laufe des Tages aus dem tiefen Süden Italiens.

Euer Pater A. Isidor
bis in alle Ewigkeit
Amen

Deutsch-amerikanische BeziehungenIn Deutschland gilt auch US-Recht


Warum Edward Snowden nicht nach Deutschland kommen darf? Hier droht Auslieferung statt Asyl. Denn für die Bundesregierung ist die Partnerschaft mit den USA wichtiger als Recht und Verfassung. Eine bittere Erkenntnis.
Ein Gastbeitrag von Josef Foschepoth
Edward Snowden darf weitere drei Jahre in Russland bleibenund auch frei ins Ausland reisen. Sollte er je deutschen Boden betreten (was Snowden selbst und viele Deutsche sich wünschen) - nach welchem Recht würde man diesen Whistleblower hier behandeln? Als in den vergangenen Monaten über Aufenthaltsmöglichkeiten für Snowden diskutiert wurde, wurden drei Optionen genannt.
Erstens, das Asylrecht - es schied aus, weil ein Antrag auf Asyl nur von einer Person gestellt werden kann, die sich bereits im Lande aufhält. Eine zweite Möglichkeit wäre, Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das einem Ausländer "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis" ermöglichen kann. Dies lehnte dieBundesregierung ab. Auch die dritte Möglichkeit lehnte sie ab: Den Whistleblower nur für eine Zeugenvernehmung durch den parlamentarischen NSA-Untersuchungsausschuss ins Land zu lassen.

Partnerschaft mit den USA ist Teil der deutschen Staatsräson

Die deutsch-amerikanischen Beziehungen stellen einen höheren Wert dar als die Aufklärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der Bundesbürger. Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische Super-GAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Um dies zu verhindern, darf Snowden deutschen Boden erst gar nicht betreten.

Die Sicherheitspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten ist zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson. Sie steht gleichsam über Recht und Verfassung.

In der Bundesrepublik gilt auch US-Recht

Die Ziele der amerikanischen Seite, wie sie sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs herausgebildet haben, waren: Erstens die Eindämmung der deutschen Gefahr durch Einbindung der Bundesrepublik in den Westen. Zweitens die EntwicklungDeutschlands zu einem verlässlichen Bündnispartner mit minderen Rechten. Drittens die Sicherung und langfristige Nutzung der geostrategischen Lage der Bundesrepublik für die Sicherung und Ausweitung des amerikanischen Imperiums.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Liebe Leute, der von den Westmächten (Alliierte des II.WK, 1945) besetzte Teil Deutschland ist eine amerikanische Kolonie und es gilt das Recht des Besatzer.
Das wird nochmals deutlich in den 1.+2. Bereinigungsgesetzen von 2006/2007 die vollumfänglich seit 2010 in Kraft getreten sind und das Grundgesetz bis auf Art. 73 bis 75 aufhoben. Alle auf das Grundgesetz zitierten Folgegesetze verloren damit ihre Gültigkeit und Rechtsfähigkeit.
Dieser besetzte Teil kann und wird von den Besatzern beherrscht und die Regierenden auch berechtigt abgehört, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das Snowden diesen Teil Deutschland nicht bereisen darf, liegt in der Rechtslage begründet. Wer die Erkenntnis nicht rafft, sollte sich tatsächlich über deutsche Realität erkundigen und endlich die Courage bekommen, der Besatzung ein Ende zu bereiten!
Jeder vorgeblichen Behörde, die sich als Körperschaft des öffentlichen Recht darstellt, ist es untersagt, die Tatsachen aufzudecken und die Volkstäuschung zu offenbaren!
Denn alles was den Besatzern widerstrebt, ist in Deutschland verboten und wird bestraft. Das ist grob der Rechtseindruck vom Eigenstaendigen