Montag, 8. September 2014

Uwe Gudehus zu RA Ramm - RA Ramms Personenausweis - das Angebot vom "Finanzamt" Bad Kreuznach

            entnommen aus Facebook, mein letzter Kommentar


Stefan G. Weinmann RA Ramm hätte damals das Angebot vom "Finanzamt" Bad Kreuznach annehmen sollen, da wären wir schon längst weiter....

         zum "Finanzamt" Bad Kreuznach:


Rechtsgrundlage der Volksanwaltschaft:
          Schriftverkehr mit dem "Finanzamt" Bad Kreuznach 

       hier das Angebot vom "Finanzamt" Bad Kreuznach, nachdem ich dort meinen "Reichsausweis"  Bürgerabstimmung mit Personenausweis vorzeigte den mir RA Ramm im Auftrag von Tina Wendt ausstellte

weinmann-unbewaffnet-mit-reichsausweis-auf-dem-finanzamt

***********************************************************

templerhofiben.blogspot.nl|Von Stefan G. Weinmann
  • Hans-Jürgen Gaede gefällt das.
  • Uwe Gudehus Moin Stefan, den Thorsten Ramm finde ich absolut sympathisch. Ich selbst habe mit genau diesem Argument (s.o) dem OGV hier den § 51a GVO unter die Nase gehalten. Hinzu kam und auch das ist eine Auswirkung, dass sich der Typ damit im Zivilrecht befindet. Im Zivilrecht gibt es allerdings keine Amtshilfe. Insofern liegt Amtsanmaßung beim GV(O) UND bei den POLIZISTEN vor, evtl sogar bei den anwesenden städtischen Bediensteten...Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung, versuchter Raub. Der Thorsten ist übrigens aus der Anwaltskammer entfernt worden. Wie mir gut unterrichtete Quellen sagten, habe er den falschen Umgang... Ich hatte mal einen seiner Fälle komplett begleitet und er zeigte sogar denLt des FA Dortmund und andere an, ebenfalls Merkel und Co. Ramm ist ein sehr Guter
  • Uwe Gudehus Insofern ist dein Artikel inhaltlich teilweise angreifbar weil flasch, denn er ist nun kein RA sondern Assessor (?)
  • Stefan G. Weinmann RA Ramm hätte damals das Angebot vom "Finanzamt" Bad Kreuznach annehmen sollen, da wären wir schon längst weiter....

Keine Kommentare: