Auszug:
Das Urteil aus dem ISTGH Den Haag
vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und
nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer
Finanzagentur GmbH.
Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und 47 der HLKO:
§ 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Damit war und ist jede Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe seit mehr als 90 Jahren ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Wir raten daher abermals: Verlangen Sie die Gelder zurück, die Ihnen unrechtmäßig geraubt worden sind!
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