Samstag, 14. März 2015

S.... aus Bad Sobernheim.., die BRD ist aufgelöst.., es gibt keine staatl. Richter....

               dies schickte mir S..... aus Bad Sobernheim, mit Ihm will ich demnächst evtl. aufs "Amt" um seinen Personalausweis abzugeben und kostenlos einen korrekten zu beantragen.....

               siehe Dienstanweisung an Merkel staatenbund-1871.de

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 Nicht Existent
Diverse Auszüge aus Ihren Gesetzesenwurf
Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter!http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/04/richterhammer-verschwommen.jpghttp://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/04/richterhammer-verschwommen.jpg Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden. Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!
Nun schauen wir uns mal an, was das “Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung” eigentlich für ein Laden ist: https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2014/11/firma-bundesministerium-fc3bcr-verkehr.jpghttps://newstopaktuell.files.wordpress.com/2014/11/firma-bundesministerium-fc3bcr-verkehr.jpg Und siehe da: es ist tatsächlich ein Laden – eine eingetragene Firma nämlich. In diesem Laden glaubt man nun irrtümlicherweise, irgendetwas “verordnen” oder “anordnen “zu können, wonach sich dann gefälligst jede und jeder zu richten hat. Dankenswerterweise ist das nicht so, da Verordnungen, Anordnungen Gesetze, Beschlüsse usw. nur von staatlichen Organen erlassen und eingefordert werden können. Eine Firma ist aber kein staatliches Organ, sondern eine Firma. Eine Firma, ohne irgendwelche staatsorganischen Hoheitsrechte. Mit einfachen Worten: Die Firma “Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung” kann verordnen was immer sie will – es hat keine Relevanz und betrifft die Menschen dieses Landes nicht die Bohne! Nach Geltungsbereichen zu forschen haben wir uns daher von vornherein gespart, da die Fahrerlaubnis Verordnung sowieso schon von Haus aus irrelevant ist. Da weder STVZO noch FeV gültig sind, bleibt den Leugnern und Propagandalügnern jetzt nur noch das Straßenverkehrsgesetz als allerletzter Notnagel, doch das STVG hat auch keine Gültigkeit, da dieses, wie die STVZO, ebenfalls keinen Geltungsbereich nennt.
Behauptet wird auch gern, dass Gesetze ja angeblich keinen Geltungsbereich nennen müssten. Das ist erst recht barer Unsinn, da das exakte nennen von Geltungsbereichen sogar zwingend von Nöten ist! Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG). Auszüge: „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot). „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).
OWiG in der BRiD nur gültig auf Schiffen und Flugzeugen mit “Hoheitskennzeichen” der Bundesrepublik Deutschland: Zitat: § 5 OWiG “Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.” http://dejure.org/gesetze/OWiG und da es überhaupt keine “Strassen” mehr formaljuristisch in der BRiD gibt, dürften nicht nur das OWiG, sondern auch noch eine Reihe anderer “Gesetze” nichtig bzw. ohne Konsequenzen für die Menschen sein, siehe hier: https://mywakenews.wordpress.com/2014/01/04/ist-die-stvzo-fur-die-brid-ungultig-wake-news-radiotv/ wie aus dem Titel dieses Artikels zu entnehmen ist gibt es wieder Ungeheuerliches aus dem Nichtregierungs-Organisations-Konstrukt der BRD zu berichten.
Und Siehe da, was finde ich bei meiner Recherche, Bad Sobernheim ist eine Firma >>> L Eingetragener Firmenname Verbandsgemeindeverwaltung Bad Sobernheim W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG L D-U-N-S® Nummer 343137753 L Geschäftssitz Marktplatz 11 L Postleitzahl 55566 L Postalische Stadt Bad Sobernheim Land Germany W Länder-Code 276 Postfachnummer Postfach Stadt L Telefon Nummer 06751810 W Fax Nummer 0675181266 W Name Hauptverantwortlicher Rolf Kehl W Tätigkeit (SIC) 9111
https://www.upik.de/3737af4067ff6a7fdb50064f559d66c6/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=cd116c5a3cb48b64cae67c5551d7dec7&code=lfvgx

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