Donnerstag, 14. Juli 2016

Alok:...Willens/Personenstandserklaerung als Deutscher Staatsangehoeriger nach Rustag 1913.., ist im Melderegister nicht mehr drin

          ein Kommentar entnommen unter diesem Video Conrebbi, Reaktivierung der Gemeinden

zur erwähnten Samtgemeinde Alte Mark
Samtgemeinde Alte Mark, reorganisiert nach Reichsrecht

  ich meine, das müsste über eine breite Bewegung auch einfacher und schneller gehen...

Art. 16 GG: die Staatsangehörigkeit darf einem nicht entzogen werden

Besuch auf der VG-Verwaltung Bad Kreuznach: korrekte Ausweise & kein Krieg gegen Russland

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Die Strafe der Vermögenseinziehung darf auch in der BRD nicht stattfinden..Hier gilt Art. 46 der HLKO, wonach in einem besetzten gebiet das Eigentum nicht eingezogen werden darf.. Gilt übrigens auch für das einziehen von Lohn-und Einkommenssteuer in einem besetzten Gebiet..Nach HLKO verboten ! Da die BRD nur Verwaltung für die Siegermächte USA & GB ist (mehr Siegermächte gab es tatsächlich nicht,was Viele nicht wissen), hat die BRD kein RECHT, Steuern zu pfänden..JA, richtig gelesen, pfänden ! LG benedikt,freier Mann & Mensch aus der Familie holthaus
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staublungee
...mündlich im Bezug auf die Haftbefehle? Ich ging bisher davon aus, dass es nur über den gelben Schein möglich ist, sich als Mensch zu erklären
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Alok Satyana
nein, auch wir haben im Rahmen der Hochzeit unsere Abstammung und Willens/Personenstandserklaerung als Deutscher Staatsangehoeriger nach Rustag 1913 beim Standesamt nachgewiesen und erklaert und niedergelegt. Dort wird es der Staatsangehörigkeitsbehoerde mitgeteilt. Ich bin im Melderegister nicht mehr drin, habe aber ein Gewerbe angemeldet. Die Ehe wurde standesamtlich bezeugt. Formlos der Gemeinde einen Aufenthaltsort am EIgentum erklaert. Wohnsitz nach BGB §7 in Wohlenberg, Kossebau und Sarlhusen. Samtgemeinde alte Mark. Willenserklaerung wird hinsichtlich der Abstammung von der Standesbeamten Beglaubigt.

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