Samstag, 9. Juli 2016

der Name / Familienname - BGB - die Juristische Person hat DEUTSCH, die gehört ja auch nicht IHR, die natürliche Person hat die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat

             entnommen aus Facebook

 Marc Mensch die Juristische Person hat DEUTSCH, die gehört ja auch nicht IHR, die natürliche Person hat die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat. 
 
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

 
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem...
dejure.org

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ehegattinen brauchen keine Nachnamen des Mannes annehmen! das System hat es sehr perfide eingerichtet !!! Erbstreit-, Scheidungs- und Sorgerecht fördernd sonst nichts !!! Mit einem Grundeinkommen von 10.000 Euro pro Nase ab Geburt sähe es sehr schlecht für Anwälte, Richter und Notare aus !!!!!!! Viele sog. BErufe wären überflüssig !

Excalibur hat gesagt…

Mensch, Name, Familienname dies sprach ich auch gestern kurz mit unserem ehem. OB Willi Kaul an

Excalibur hat gesagt…

meiner Meinung nach wären wir schon ein Stück weiter, wenn Familienname auf den Personalausweisen stehen würde und die korrekte Staatsangehörigkeit