zur Polizei siehe auch:
"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
Ernennung zum Beamten des Bad Kreuznacher Polizisten Marcus Metzner
Glückwunsch an den neuen Polizeichef von Bad Kreuznach, Unterstützung "staatl. Ordnung"
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rechtssachverstaendiger.de/polizei-aufgepasst-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes
Auszug:
Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.
Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.
Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten “Bundesregierung” + angeschlossener sogenannter “Ministerien” nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.
Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.
Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.
Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte “Bundesregierung” oder irgendwelche Angestellten in sogenannten “Ministerien”, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.
Dass Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muss wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.
Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: “Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen”.
Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?
Die Polizei? Gerichte? Richter?
Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?
Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.
Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma Polizei, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.
Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.....
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