Samstag, 28. April 2018

Berg Blog zur Polizei - "Beamte" - Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

                  wir "müssen" mit der Polizei reden..., siehe dazu:

"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei

Ernennung zum Beamten des Bad Kreuznacher Polizisten Marcus Metzner



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Deine Freunde und Helfer 

Auszug:

 

Deine Freunde und Helfer


(v1.1) Zunächst wird gern von „Beamten“ gesprochen. Auch in der Aufklärerszene wird der Begriff gern ganz locker gehandhabt. Es sind jedoch alles keine Beamten, sondern sie haben nur die Eigenschaften von Beamten, siehe: „Kurzweiliges“. Es sind nur Bedienstete – Polizeibedienstete.
Bei der Betrachtung staatlicher Systemstrukturen offenbart sich unaufhaltsam die „Luftnummer“.
Der Grund fehlenden Beamtentums liegt u. a. im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.1953, 1 BvR 147/52, Leitsatz 2: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“).
Aus diesem Grunde gibt es nur Dienstausweise. Wenn sich jemand als Beamter ausgibt, macht es Sinn auch freundlich lächelnd nach seinem Amtsausweis zu fragen, wobei so mancher diesem mit dem Dienstausweis verwechselt.
Ein Mitgrund fehlender Beamter ist, dass die „Bundesrepublik Deutschland“ mit der der Streichung des Artikels 23 GG (alte Fassung) zum 17. Juli 1990 rechtlich erloschen) nie als ein echter Rechtsstaat gedacht war, sondern nur als Verwaltungseinheit der Alliierten.
Deshalb heißt es auch „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“.
Das am Grundgesetz herumgefummelt werden kann, liegt wohl einfach daran, dass es nur noch bedrucktes Papier ist. Zudem ist es keine Verfassung, siehe Hinweis: Art. 146 GG.
Dass die Besatzung heute noch vorliegt, findet man zum einen mit der Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht im Artikel 4 des 2. BMJBBG.
Die Aufhebung einer Aufhebung ist eine Wiedereinsetzung.....

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