VG-Bgm. Peter Frey, Prof. Vieweg, OTL Angermayer
mit dem Redakteur Herrn Munzlinger tel. ich vorhin und wies Ihn darauf hin, dass sämtl. Wahlen ungültig sind....
Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze
UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO
*****************************************************
Landrätin zur Wahlanfechtung in der VG Bad Kreuznach: Wir prüfen nicht nach Lautstärke VG
Bad Kreuznach. Seit 13 Tagen ist der parteilose Bürgermeister Marc
Ullrich (VG Bad Kreuznach) im Amt. Auf Abruf? Das kann momentan niemand
sagen. Denn die Entscheidung der in der Kreisverwaltung sitzenden
Kommunalaufsicht über eine aktuelle Wahlanfechtung steht weiter aus. mehr...
Auszug:
VG Bad Kreuznach
Spendenaufrufe
und Fotos auf Facebook: Der scheidende VG-Bürgermeister und Wahlleiter
Peter Frey (SPD) hat vor der Urwahl seines SPD-unterstützten Nachfolgers
Ullrich am 4. und 18. März gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen –
findet der Pleitersheimer Michael Schmitt und hat die Wahl bereits am
21. März angefochten. Damit nicht genug zeigte er neben Peter Frey auch
Landrätin Bettina Dickes und Friederike Münzenberg, die Leiterin der
Kommunalaufsicht, wegen „Untätigkeit, Wahlmanipulation/-betrugs“ an.
Schmitt ist kein Unbekannter, überzieht den Kreis und die Verbandsgemeinde immer wieder mit paragrafengespickten Traktaten über die Fürfelder Windkraftthematik – in einem Verteiler, der bis zur Landesregierung reicht. „Ungelesen gelöscht“ – eine mittlerweile nicht seltene Vorgehensweise genervter Adressaten, wenn sie wieder einmal elektronische Post aus Pleitersheim erhalten.
Seine Wahlanfechtung daher per se unbeachtet lassen? Geht nicht. Kürzlich habe ihn, schreibt der Anfechter nun, ein anonymes Schreiben erreicht, das auf die Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Wahlverantwortlichen hinweise. „Diese anonymisierte E-Mail ist der Kreisverwaltung bekannt“, erklärte Landrätin Bettina Dickes auf Anfrage des „Oeffentlichen“ am Freitag. Mit dem Verfasser dieser anonymisierten Mail habe die Kreisverwaltung in Kontakt gestanden: „Letztlich wurde die Angelegenheit geklärt.“
Der Schreiber – einer der seinerzeit zur Wahl um das Amt des Bürgermeisters der VG Bad Kreuznach stehenden Personen – habe am Ende schriftlich mitgeteilt: „Ich verzichte auf weitere Antworten und Prüfungen.“ Daher, so die Landrätin, „war eine weitere Handlung der Kreisverwaltung nicht gefordert“. Die Wahlbeschwerde des Pleitersheimers wiederum habe die Kommunalaufsicht nach dem Wahltermin erreicht. Die Prüfung des Vorgangs dauere an.
„Da die Wahl aber bei Eingang des Schreibens bereits abgeschlossen war, bestand keine Notwendigkeit, diese Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln“, macht Dickes deutlich. Die Kommunalaufsicht sei mit einer Vielzahl von Eingaben beschäftigt. „Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger erfolgt die Abarbeitung der Vorgänge nicht nach Lautstärke oder Vehemenz des Vortragenden, sondern nach der Reihenfolge, sofern keine besondere Dringlichkeit geboten ist.“
Bereits am 23. März hatte Peter Frey (SPD) im Telefonat mit dem „Oeffentlichen“ seine Neutralität als Wahlleiter betont. Die Leute könnten sehr wohl trennen, ob er sich als wahlleitender Bürgermeister oder als Privatmann auf seiner Facebook-Seite äußere. Auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) erklärte: „Ich habe meine Neutralitätspflicht im Bad Kreuznacher VG-Wahlkampf nicht verletzt.“ mz
Die Kernfrage: Durfte Sozialdemokrat Peter Frey als Wahlleiter und (wenn auch scheidender) Bürgermeister auf seiner privaten Facebook-Seite mit etlichen Fotos für den SPD-unterstützten Kandidaten Marc Ullrich werben? Das muss die Kommunalaufsicht entscheiden. Sollte sie der Anfechtung stattgeben, haben wir das weit größere Problem: Wer darf künftig überhaupt noch Wahlen leiten?
Auszug:
VG Bad Kreuznach
Landrätin zur Wahlanfechtung in der VG Bad Kreuznach: Wir prüfen nicht nach Lautstärke
Wird
die Bürgermeisterwahl in der VG Bad Kreuznach (hier beim Stichwahlabend
am 18. März in Neu-Bamberg) wiederholt? Damit rechnet niemand, doch
ausgeschlossen scheint das nach der Wahlanfechtung nicht.
Foto: Stefan Munzlinger
Schmitt ist kein Unbekannter, überzieht den Kreis und die Verbandsgemeinde immer wieder mit paragrafengespickten Traktaten über die Fürfelder Windkraftthematik – in einem Verteiler, der bis zur Landesregierung reicht. „Ungelesen gelöscht“ – eine mittlerweile nicht seltene Vorgehensweise genervter Adressaten, wenn sie wieder einmal elektronische Post aus Pleitersheim erhalten.
Seine Wahlanfechtung daher per se unbeachtet lassen? Geht nicht. Kürzlich habe ihn, schreibt der Anfechter nun, ein anonymes Schreiben erreicht, das auf die Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Wahlverantwortlichen hinweise. „Diese anonymisierte E-Mail ist der Kreisverwaltung bekannt“, erklärte Landrätin Bettina Dickes auf Anfrage des „Oeffentlichen“ am Freitag. Mit dem Verfasser dieser anonymisierten Mail habe die Kreisverwaltung in Kontakt gestanden: „Letztlich wurde die Angelegenheit geklärt.“
Der Schreiber – einer der seinerzeit zur Wahl um das Amt des Bürgermeisters der VG Bad Kreuznach stehenden Personen – habe am Ende schriftlich mitgeteilt: „Ich verzichte auf weitere Antworten und Prüfungen.“ Daher, so die Landrätin, „war eine weitere Handlung der Kreisverwaltung nicht gefordert“. Die Wahlbeschwerde des Pleitersheimers wiederum habe die Kommunalaufsicht nach dem Wahltermin erreicht. Die Prüfung des Vorgangs dauere an.
„Da die Wahl aber bei Eingang des Schreibens bereits abgeschlossen war, bestand keine Notwendigkeit, diese Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln“, macht Dickes deutlich. Die Kommunalaufsicht sei mit einer Vielzahl von Eingaben beschäftigt. „Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger erfolgt die Abarbeitung der Vorgänge nicht nach Lautstärke oder Vehemenz des Vortragenden, sondern nach der Reihenfolge, sofern keine besondere Dringlichkeit geboten ist.“
Bereits am 23. März hatte Peter Frey (SPD) im Telefonat mit dem „Oeffentlichen“ seine Neutralität als Wahlleiter betont. Die Leute könnten sehr wohl trennen, ob er sich als wahlleitender Bürgermeister oder als Privatmann auf seiner Facebook-Seite äußere. Auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) erklärte: „Ich habe meine Neutralitätspflicht im Bad Kreuznacher VG-Wahlkampf nicht verletzt.“ mz
Stefan Munzlinger zur Frage, was ein Wahlleiter darf und was er lassen sollte: Wahlleiter – das begrenzte Wesen
Zitieren
wir die 68er: „Der Mensch ist politisch.“ Ist er aber auch zwingend
parteiisch? Beispiel: ein Wahlleiter mit Parteibuch. Wie groß ist sein
Spielraum, welche Grenzen sind ihm gesetzt?
Auch
ein Wahlleiter darf eine Meinung haben (Grundgesetz, Artikel 5), sollte
sie aber nicht hinausposaunen. Dass er sich dezent als Sympathisant
eines Kandidaten zu erkennen gibt, ist nicht generell verboten, aber
mehr als eine Frage des Stils. Seine Pflicht: Er hat eine Wahl ohne
Präferenzen für Parteien und Personen zu leiten. Gibt es ihn, den großen
Neutralen, der alle Wahlen unanfechtbar beaufsichtigt?Die Kernfrage: Durfte Sozialdemokrat Peter Frey als Wahlleiter und (wenn auch scheidender) Bürgermeister auf seiner privaten Facebook-Seite mit etlichen Fotos für den SPD-unterstützten Kandidaten Marc Ullrich werben? Das muss die Kommunalaufsicht entscheiden. Sollte sie der Anfechtung stattgeben, haben wir das weit größere Problem: Wer darf künftig überhaupt noch Wahlen leiten?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen