Freitag, 15. Juni 2018

Theo Waigel, Julia Klöckner, die Gemeinde Neuhaus und das Deutsche Kaiserreich

             nachfolgendes von unten nach oben lesen

            siehe dazu auch:
 
Theo Waigel in der Tagesschau: das Deutsche Reich ist nicht untergegangen

Julia Klöckners und Carsten Pörksens Bitte: "Dein Reich komme, wie im Himmel, so auf Erden"

Klaus Schmidt zu Inannas Rückkehr - GOTT und das Deutsche Kaiserreich

Johanna Arnold - König Ludwig und die Rolle Germaniens

Julia Klöckner: schwarz, weiß, rot / Theo Waigel: entscheidend ist der Wille des Volkes

                jeder "muss" bei sich anfangen

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Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:"C.B. Alber" <chr.alber@yahoo.com>
Cc:Matthias Klama <matthias@klama.name>;
Helmut Samjeske <heltax@web.de>;
Helmut Samjeske <stb.h.samjeske@arcor.de>;
Volker Ludwig <reichsbank@web.de>;
Silke Holland <holland-s@t-online.de>;
Dagmar Tietsch <dtietsch@aol.com>;
Gemeinde Neuhaus Info <info@gemeinde-neuhaus.de>;
Kontakt KRD <kontakt@koenigreichdeutschland.org>;
"uwestoerring@web.de" <uwestoerring@web.de>;
Frank Geisler <das-licht@gmx.de>;
Daniel Grumpelt <derdaniel1@gmail.com>;
"Wolfram AdH. Schmidt" <bruwolsch@googlemail.com>;
Karin Krystek <kk1956@gmx.de>;
Dmk Karlsruhe Info <info@dmk-karlsruhe.de>;
Ralf Gabel <ivan63@web.de>;
Rene Oehme <rene.oehme@d-ewis.de>;
Dpfw Thueringen Info <info@dpfw-thueringen.de>;
Bundes- und Reichspräsidium <zentrale@reichspraesidium.de>;
Koenigreich Preussen Info <info@koenigreich-preussen.net>;
"ukn@tarnsat.de" <ukn@tarnsat.de>;
Hermann Fabig <hermann.fabig@t-online.de>;
Maria-Theresia Erley <m-th.erley@t-online.de>;
Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>
Datum:15. Juni 2018 um 11:58
Betreff:Re: Hakeburg-Vertrag zw. Principality of Sealand - Deutschen Reich (15. Okt. 1999)

genau Christian miteinander reden ist wichtig...

            Danke für Deinen / Euren Einsatz...

                   ich widme dem einen Post, Gruß !  Stefan


Am 15. Juni 2018 um 09:40 schrieb C.B. Alber <chr.alber@yahoo.com>:

Hallo Matthias,



Eberhard Lorenz von der Reichsverwaltung teilte mir gestern telefonisch nebenbei mit, daß Ihr Eure Reaktivierung(en) von der Reichsleitung genehmigen lassen müsst.  Er und seine Leute vertreten doch das Kaiserreich 1871 in welchem wir defakto leben und sie sind die Genehmigungsstelle.

Das niemals untergegangene Kaiserreich ist von oben nach unten strukturiert und besteht nicht aus zahlreichen unabhängigen Bundesstaaten, sondern wurde damals als ein Nationalstaat zusammengeführt. Von daher hat Herr Lorenz tatsächlich recht, wenn er sagt, dass sein Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag - als die beiden verfassungsgesbenden Organe des Reichs - dies alles immer erst genehmigen müssen.


Bitte hole dies nach oder rede mal mit ihm zumindest.

LG,

Christian

Am Montag, 26. März 2018, 16:56:29 MESZ hat Matthias Klama <matthias@klama.name> Folgendes geschrieben:


Das ist der Zaubersatz:Es wird der vorläufige Antrag gestellt, daß der Verwaltungsakt weiter bearbeitet wird. (GeschO-BVerfG §§ 61 bis 65)“. Wenn du den nicht schreibst, kommt dein Anliegen in die Ablage P.Du kannst nur Klagen wenn du vorher Beschwerde beim Bundestag eingelegt hast.        Gruß matthias

Am 26.03.2018 um 12:35 schrieb C.B. Alber <chr.alber@yahoo.com>:

Hallo Matthias,

soll ich dies selber auch beim BVG einreichen? Oder schickst Du es mir nur zu, damit ich sehe, daß Du dies bereits selbst getan hast? Die verfassungswidrig agierenden "Richter" des BVG haben seither alle meine Klagen geschlossen und verweigert. Einstimmig haben sie dies immer abgelehnt.. Aus meiner Sicht ein Verbrecher-Verein..

Was haben die Dir geantwortet?

Christian


Am Sonntag, 25. März 2018, 19:37:28 MESZ hat Matthias Klama <matthias@klama.name> Folgendes geschrieben:




Einschreiben mit Rückschein. 
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3 
[76131] Karlsruhe gerichtsfest per Fax vorab an: 0721 9101-382
Neuhaus, den 15. März 2018
Eilantrag zu einer VERFASSUNGSBESCHWERDE
gegen den Deutschen Bundestag und den Wahlprüfungsausschuß, vertreten durch Prof. Dr. Norbert Lammers, vertreten durch Oberamtsrätin Marion Pohl,
vertreten durch Dr. Wolfgang Schäuble, sowie gegen den Bund vertreten durch Dr. Frank-Walter Steinmeier
Beschwerdeführer ist der Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde. Er vertritt sich selbst.
Es wird der vorläufige Antrag gestellt, daß der Verwaltungsakt weiter bearbeitet wird. (GeschO-BVerfG §§ 61 bis 65)
Die Grundrechtsverletzung wird durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes ausgelöst. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März 2018 gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt sondern am 14. März 2018 die Bundesregierung bestätigt.
Daher erhebe ich hiermit Verfassungsbeschwerde
gegen die Grundrechtsverletzung durch die nicht stattgefundene Wahlprüfung des Deutschen Bundestages nach Artikel 41 des Grundgesetzes. Es wurde eine neue „Regierung“ der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 14. März gewählt, ohne vorher die Richtigkeit und die Gültigkeit der Wahl vom 24. September 2017 zu prüfen.
Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat keinen Einspruch eingelegt und die Bundesregierung am 14. März 2018 eingesetzt.
Sehr geehrter Herr Dr. Hiegert,
sehr geehrter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
sehr geehrter Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle,
der Einspruch, die Anfechtung gegen die Bundestagswahl vom 24. September 2017 wurde am 17. Oktober 2017 an den Deutschen Bundestag per Fax versandt. Bis zum heutigen Tage hat der Wahlprüfungsausschuß keine Beschlußempfehlung getroffen (Nichttätigkeit).
Am 17. Oktober 2017 wurde durch die wahlberechtigte natürliche Person Matthias xxxxx, Besitzer einer Staatsangehörigkeitsurkunde (mit dem Nachweis seiner Vorfahren bis Mitte des 19. Jhdt.), Einspruch / Anfechtung gegen die Bundestagswahl per Fax am 24. September 2017 eingelegt.
An 20. Oktober 2017 antwortete Frau Dr. Christina Ziegenborn im Auftrag von Oberamtsrätin Marion Pohl vom Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages.
Am 12. Januar 2018 wurde per Fax und mit Terminsetzung die Bearbeitung durch den Wahl- prüfungsausschuß angemahnt. Bis zum heutigen Tag sind fast ein halbes Jahr vergangen, ohne Bearbeitung (Nichttätigkeit).
Am gleichen Tag wurde mit Terminsetzung ein Fax an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier gesandt (Bund – Treuhand) und um Einflußnahme gebeten.
Siehe dazu die folgend genannten Anlagen:
Staatsangehörigkeitsurkunde:
„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird.“ (STAG § 30, das sich auf 1913 bezieht).
Im RuStAG vom 22.07.1913 steht direkt im ersten Artikel geschrieben: “Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsan- gehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.”
Schreiben vom 17. Oktober 2017 an den Bundestag (Einspruch)
Antwortschreiben des Bundestag Wahlprüfungsausschuß vom 20. Oktober 2017
Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundestag (Anmahnung mit Terminsetzung)
Schreiben vom 12. Januar 2017 an den Bundespräsidenten (Anmahnung und Terminsetzung)
Der Sachvortrag wird per Fax und mit separater Post versandt. 
Der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundespräsident haben insbesondere die Grundrechte nach Art. 1 Grundgesetz (Schutz der Menschenwürde), Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), Art. 17 GG (Petitionsrecht), Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte), Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht), Artikel 38 (Wahl), Artikel 41 (Wahlprüfung) verletzt.
Eine genauere Begründung folgt im Sachvortrag weiter unten.
Die Klage ist aus folgendem Grund geboten:
Die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgericht ist dann zu bejahen, wenn Fehler in der Auslegung einfachen Rechts durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 (92))
und am 21. 10. 1987 beschloß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): “Aus dem Wahrungsgebot [des GG] folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten” (2 BvR 373/83) 
und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, II Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften § 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Antrag: 
Es werden eindeutig Fehler in der Auslegung unseres höchsten Rechts (dem GG) durch den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten sichtbar. Es wird der Antrag gestellt, die nach dem Grundgesetz verfassungswidrige Nichteinhaltung des Grundgesetzes zu rügen, die Bundestagswahl vom 24. September 2017 aufzuheben und Anweisungen zu einer nach dem Grundgesetz vorgegebenen Neuwahl zu geben.
Folgende Artikel des Grundgesetzes wurden nicht beachtet: 
Der Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) wurde nicht beachtet. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 § 4.1, der seinen Willen deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 4.1 zu sein an die UNO, die vier Mächte und alle Behörden der BRD versandt hat, nicht nach internationalem deutschen Recht behandelt wird, sind seine Grundrechte nicht gewahrt. Bis heute hat der Wahlprüfungsausschuß keine Entscheidung gefällt.
Der Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach dem internationalen Recht, z.Bsp. dem BGB von 1896, behandelt werden. Das Recht wird durch Nichtanwendung verletzt. Staatsangehörige mit einem Staatsangehörigkeitsausweis dürfen auch nicht als sogenannte „Reichsbürger“ diskreditiert und politisch und gerichtlich verfolgt werden, was die Organe der BRD jedoch zunehmend tun.
An dieser Stelle ist es erforderlich den erfundenen Begriff „Reichsbürger“ zu klären.
Es existieren zwei Definitionen für den Begriff „Reichsbürger“ !
1. Definition des ‘Verfassung’sschutzes / ‘Staat’sschutz:
„Reichsbürger sind jene Personen, die sich offen gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ (aus dem Handbuch von Dirk Wilking).
Der ‘Verfassung’sschutz definiert den Begriff willkürlich und bewußt unpräzise, um jeden Andersdenkenden in diese „Schublade stecken“ zu können. Diese Definition besitzt zudem keine rechtliche Grundlage !
2. Die originale juristische Definition basiert auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1934 und dem Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935. Es ist die einzige gültige Definition! Seit dem Reichsbürgergesetz von Adolf Hitler steht im PERSONALausweis und im Reisepass der Begriff „DEUTSCH“ oder „Deutsches Reich“.
Vor dem Nationalsozialismus stand in den Ausweisen die Bundesstaatsangehörigkeit, wie z.Bsp. Bayern, Sachsen, Preußen etc. Siehe dazu das Bundesverfassungsgericht: Urteil BVG 2 BvF 1/73.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger ist.“
Die Mitglieder der vielen reaktivierten Gemeinden (reaktivierte Gemeinden meint: ‘aus den Verträgen genommen’) knüpfen an die Staatlichkeit von vor 1914 an.
Reaktivierte Gemeinden, wie zum Beispiel die Gemeinde Neuhaus in Westfalen (www.gemeinde-neuhaus.de), berufen sich auf das Grundgesetz in der genehmigten Fassung vom 23.05.1949 und respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Reaktivierte Gemeinden berufen sich auf das Wiedervereinigungsgebot des gültigen Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (Wiedervereinigungsgebot):
„Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Im Zusammenhang mit dem Pseudobegriff „Reichsbürger“ ist es leider auch eine üble Nachrede, ehrenhafte Bemühungen zu einen Friedensvertrag (siehe dazu die Petition: www.change.org/p/deutschland-will-den-friedensvertrag) zum ersten Weltkrieg in den Schmutz der Nazi-Zeit zu ziehen.
Der Art. 17 GG (Petitionsrecht) würde bei Ablehnung der Verfassungsbeschwerde verletzt werden.
Der Art. 19 GG (Einschränkung der Grundrechte) würde bei Ablehnung der Verfassungs- beschwerde verletzt werden.
Der Art. 20 GG (Widerstandsrecht) wird verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 eine Entscheidung zum Wahlrecht gefällt (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11). 
Verstöße beim Artikel 38 GG (Wahl)
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Verstoß gegen Artikel 38 GG: Es finden keine unmittelbaren (direkten) Wahlen statt. Diese Feststellung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 gemacht. (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11)
BWahlG § 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben …
BWahlG § 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Dieser Artikel des Grundgesetzes wird nicht eingehalten. Es kann jeder wählen und es kann jeder gewählt werden der in diesem Land einige Zeit wohnt. Nach dem BWahlG sind aber nur Deutsche nach dem Artikel 116 1+2 wahlberechtigt oder wählbar.
Beachtenswert ist auch die Aussage des Innenministerium Bayern in seinem Internetauftritt:
„Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ..[..]“
Verstoß gegen Artikel 38 GG: Deutscher nach dem Grundgesetz Art. 116 1+2 und damit Wahlberechtigt ist aber nur derjenige, der eine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzt.
Denn:
Am 15.07.1999 wurden unter der SPD-Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder alle BRD-Angehörigen zu Kolonieangehörigen: “Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare Reichsangehörigkeit [. . . ] besitzt.” (siehe StAG). Das Wort “unmittelbar” bedeutet Reichsangehörigkeit, während “mittelbar” die Angehörigkeit in einem Bundesstaat mit Bodenrecht meint. 
Seit dem 21.08.2002 heißt es: “Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare /*Reichs */ angehörigkeit [. . . ] besitzt.” Damit sind alle Bundesbürger ab diesem Zeitpunkt staatenlos. Bei der Notation “/* */” scheint es sich juristisch um eine Ausklammerung zu handeln. 
Am 08.10.2010 erfolgte der große Staatsstreich und die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit) wurde gänzlich beseitigt. Damit wurden alle Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland endgültig staatenlos! Der Bezug auf das letzte Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 (RuStAG) wurde endgültig beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung auf die Überführung in die sogenannte EU- Staatsbürgerschaft ohne echte Staatsangehörigkeit. Siehe auch:
Seit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010, Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-1)) ist die Staatsangehörigkeit für die Bundesbürger abgeschafft. 
„Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist“.
„Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.“
3. Verstoß gegen Artikel 38 GG: Das verstößt eindeutig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 – UN Resolution 217 A (III) und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (unterzeichnet von der DDR und BRD). 
Der Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt:
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Verstoß gegen Artikel 41 GG (Wahlprüfung)
(1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.
(2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Mit der Einführung der ‘neuen Regierung’, durch den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier am 14. März 2018, kann es dementsprechend keine Wahlprüfung gegeben haben !
Jedoch: Seit 2012 wurden die Wahlen für ungültig erklärt. (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11)
Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle äußerte sich damals wie folgt: 
“Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.[…] Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.”
Das Bundesverfassungsgericht hatte den verfassungswidrigen Zustand bereits Jahre zuvor festgestellt und eine “großzügig bemessene dreijährige Frist” gesetzt, damit sich der “Wahlgesetzgeber” anpassen kann. 
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, daß unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind. 
Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Die BRD ist als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand. Damit sind alle seit 1956 erlassenen “Gesetze” nichtig! 
So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, das StGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand! 
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist rechtskräftig, da der § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) mit dem Ausfertigungsdatum 12.03.1951 – und damit vor 1956 – erlassen wurde.
Besondere Bedeutung hat in diesem Fall das Grundrecht des Schutzes durch das Völkerrecht (Art. 25 GG), der Schutz als Deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 § 4.1 (Art. 116 GG). und der Schutz des Eigentum (Art. 14 GG).
Ich darf Sie, werte vorsitzende Verfassungsrichter höflichst bitten, Ihr einst so wichtiges Urteil (Az.: 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11) zur Durchsetzung zu verhelfen.
Sollte weiterer Sachvortrag notwendig sein, so bittet der Unterzeichner um richterlichen Bescheid.
Matthias XXXXX
RuStAG 1913 4.1
Without Prejudice entsprechend UCC 1-308
Alle Rechte vorbehalten
Anlagen:
Staatsangehörigkeitsurkunde
Einspruch an den Deutschen Bundestag (BT) am 17. 10. 2017
Antwortschreiben des Wahlprüfungsausschusses des BT vom 20. 10. 2017
Anmahnung an den BT mit Terminsetzung am 12. 01. 2018
Anmahnung an den Bundespräsidenten mit Terminsetzung am 12. 01. 2018







Am 25.03.2018 um 15:11 schrieb C.B. Alber <chr.alber@yahoo.com>:

Hallo Matthias,

danke für die Info.
Werde mir Eure Sachen erneut anschauen.

Wir haben vor 2 Wochen unsererseits eine Klage beim Verwaltungsgericht Weimar wegen ungültiger / rechtswidriger Gesetzgebung, Wahlverfahren, etc. eingereicht. Es finden ja derzeit wieder "Bürgermeisterwalhlen" hier bei uns in "Saalfeld-Rudolstadt" statt. Ich bin mal gespannt, ob dies evtl. auch etwas bringen wird.

Es kann meines Erachtens nicht nur "einen" einzigen Weg geben. Viele Wege führen nach Rom. Auch der Weg von Sealand liegt ziemlich richtig und ich kann ihn nachvollziehen..

Trotzdem danke für Deine Nachricht.

LG,

Christian


Am Sonntag, 25. März 2018, 14:29:25 MESZ hat Amt der Gemeinde Neuhaus <info@gemeinde-neuhaus.de> Folgendes geschrieben:


Hallo Christian,

alle Informationen die du suchst sind auf unserer Seite !  Achte auf
"Filme" das "Buch" und "wichtigstes Ziel"  - Filme.  Folge III folgt in
ca 1 Woche. Folge IV dann einige Zeit später. Sieh dir alles an. Das
kostet Zeit, richtig. Wir haben an diesem Wissenstand seit 2008
gearbeitet. Wenn wir es nicht machen passiert nichts. Das ist seit 100
Jahren so.

Die USA kann keinen Reichskanzler einsetzen.

Die einzige Chance ist der Friedensvertrag zum WK I.     Gruß matthias


Am 25.03.18 um 13:33 schrieb C.B. Alber:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mein Name ist Christian Bernd Alber und ich schreibe Ihnen aus
> Saalfeld/Saale, Deutschland.
>
> Kürzlich bin im Internet auf Ihren am 15. Oktober 1999 geschlossenen
> Vertrag mit dem deutschen Reich bzgl der Hakeburg in Kleinmachnow bei
> Berlin gestossen Das Dokument ist gewissermaßen auch für mich und
> viele andere meiner Freunde von größter Wichtigkeit.
> Könnten Sie mir bitte kurz mitteilen, ob die Unklarheiten bzgl. der
> kriminellen Firmen "BRD" und "Deutsche Telekom" (rechtswidriger
> Mitbeansprucher der Hakeburg) geklärt sind? Fast jeder von uns tut
> sich ja weiterhin hier überall sehr schwer mit der rechtswidrigen
> Zwangsverwaltung BRD GmbH..
>
> Zudem ist ja leider Reichskanzler Wolfgang G. G. Ebel Ende 2014 an
> einem Herzinfarkt gestorben und die Merkel-, EU- und Bundestags-Mafia
> hat wieder zugenommen, so daß sich die Sache mit Deutschland und dem
> Reich stark verlangsamt hat..
>
> Wie beurteilen Sie die Sachlage? Was können Sie uns und mir als
> Aussenstehende empfehlen? Haben Sie irgendwo ein Klageverfahren gegen
> die BRD und Telekom eingeleitet?
>
> Wir Deutschen wollen einfach endlich nur einmal in Ruhe gelassen
> werden und unsere Freiheit und Grundrechte zurückhaben - analog dazu
> wie Sie eben die Hakeburg mieten möchten. Dazu haben wir doch jedes
> Recht, oder?
>
> Bitte geben Sie mir Bescheid.
> Vielen Dank für jegliche Infos.
>
> Freundliche Grüsse,
>
> Christian B Alber
>
> c/o Wöhlsdorf 3
> [07318] Saalfeld
> http://www.facebook.com/christian1alber

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