siehe dazu auch:
Prof. Schachtschneider, die Germania - Julia
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10. Juni (vor 1 Tag)
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Die
simulierten Behörden, Kommunen , Justiz u. die privaten Piraten und
Wortmarken der Werkschutzpolizei haben seit der Abwicklung der BRD am
17.07.1990 nur Zugriff auf die Sklaven bzw. Bediensteten der
Alliierten, und nicht auf Menschen die ihre Staatsangehörigkeit gem.
RuStAG 1913 nachweisen können oder bereits nachgewiesen haben.
Für
Schäden durch die gefälschten Personalausweise, Führerscheine und
KFZ-Zulassungen die gem. des Europ. Übereinkommens , nur für da
Personal der Alliierten sind .
Bereits 1990 (nach der “Wiedervereinigung” mit Mitteldeutschland) wurden alle Kommunen, Gemeinden und Städte über 40.000 Einwohner offiziell darüber informiert,
daß
sich die Rechtsstellung und Gerichtsbarkeit im Zuge der
“Wiedervereinigung” in der BRD existentiell und grundlegend im Status
quo geändert hat.
Ab
dann lief das lange Zeit unverständliche „Privatisierungsprogramm“ auf
Hochtouren. Amtswesen, Post, Bahn, Energieversorger usw. etc. pp. wurden
von jeglichem Staatswesen
sukzessive still und ohne großes Tam-Tam, fast heimlich “umgestellt“ auf Firmenrecht, bzw. Handelsrecht .
Den wahren Grund hat man selbstverständlich gezielt unterschlagen.
Der Grund war und ist schlicht und ergreifend, daß mit der “Wiedervereinigung” von Teilen Deutschlands (quasi alle Gliedstaaten des 1. Deutschen Reiches, Länder wie Preußen, Bayern usw. – nebst allen Provinzen und Gemeinden – bis auf Berlin) per sofort wieder ihre volle Souveränität erlangt hatten, frei von jeglichem Besatzungsstatut waren!
Der Grund war und ist schlicht und ergreifend, daß mit der “Wiedervereinigung” von Teilen Deutschlands (quasi alle Gliedstaaten des 1. Deutschen Reiches, Länder wie Preußen, Bayern usw. – nebst allen Provinzen und Gemeinden – bis auf Berlin) per sofort wieder ihre volle Souveränität erlangt hatten, frei von jeglichem Besatzungsstatut waren!
Das heißt, dass alle Länder in den Rechtsstand von vor 1918 und in den Grenzen und Gebieten von vor 1937 gestellt wurden. …………….
Darum
können seit vielen Jahren sogar Polen und Russen (z.B. aus Königsberg)
mit Nachweis ihrer Abstammung in Deutschland aus vor 1914 bei uns Harz 4
beantragen – und bekommen das Geld auch anstandslos.
Einige sind gar so gut informiert, daß sie sich neuerdings sogar auf das alte gültige Recht berufen und bekommen die gültigen Sozialhilfesätze von über 1.100,00 Euro für den ersten Bedürftigen im Monat!
Einige sind gar so gut informiert, daß sie sich neuerdings sogar auf das alte gültige Recht berufen und bekommen die gültigen Sozialhilfesätze von über 1.100,00 Euro für den ersten Bedürftigen im Monat!
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