die nächste Veranstaltung von Christian Alber zu diesem Thema soll am 30. Juni stattfinden
am besten Ihr nehmt zu Ihm direkt Kontakt auf
Christian Bernd adF Alber, Region Saalfeld Deutscher gem. RuStAG Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt Tel.: 03671 / 5268151 Funk Nr.: 01573 / 4596092 Christian Bernd Alber an den BRD Insolvenzverwalter Dr. Dhonau
siehe dazu auch:
Richard von Weizsäcker: Ziel deutscher Politik muss es sein den deutschen Nationalstaat wie Ihn Bismarck 1871 gründete handlungsfähig zu machen
Theo Waigel in der Tagesschau: das Deutsche Reich ist nicht untergegangen
Theo Waigel bringt es in wenigen Sätzen auf den Punkt..., das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, entscheidend ist der Wille des Volkes, daher der kostenlose Vordruck um die "Stimmen" zu sammeln, man kann auch in eigenen wenigen Worten was formulieren
Gott - Mensch, außer Gott sollte nichts über dem Menschen stehen
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17:04 (vor 16 Stunden)
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Ich wolle nur ausgetragen werden.
Wenn ich aber lese "Bundes- und Reichspräsidium" sehe ich doch daß die das RuStAG auch noch nicht verstanden haben. Also erkläre ich es mal. Ein "Bundes- und Reichspräsidium" gab es im Kaiserreich am Stichtag 27.10.1918 nicht und später war Putsch.
Verantwortlich für die Erteilung der Staatsangehörigkeit war und ist - siehe RuStAG - die höhere Verwaltungsbehörde.
In Sachsen hießen die Haupftmannschaften - in Bayern "Kammern des Innern" und nur diese Instanzen waren berechtigt und verpflchtet Staatsangehörigkeiten und Passe zu siegeln und notstandrechtlich darf es nur noch zu Wahlzwecken eine Wahlkommision wenn keine höhere Verwaltungsbehörde bestimmt worden ist oder keine mehr da ist und es darum geht diese Vakanzen wieder zu besetzen.
Regulär rief der Bürgermeister die Bürger auf eine Wahlkommission zu bilden, die die Staatsanghörigkeiten im Wahlkreis von jedem kontrollierte und dann die Wählerverzeichnisse entsprechend aktualisierte. Genau das durfte der Bürgermeister nämlich nicht selbst tun.
Momentan ist alles vakant und weil nach staatlichem Recht noch nie korrekt gewählt wurde, kann es auch keine Reichskanzler und Ämter geben, denn die müssen erst von ALLEN gewählt werden wenn für ALLE (alle meint alle) die Staatsangehörigkeit korrekt festgestellt wurde und daran können ALLE mitarbeiten, die bereit sind dies auf Grundlage des Rechts zu tun, was exakt am 27.10.1918 23:59:59 Uhr gegolten hat. Hat das endlich mal JEDER verstanden?
Ist das denn so schwer zu verstehen? Alles was zu kompliziert ist, war mit Sicherheit nicht staatlich.
Im kaiserlichen Staat war alles mit kleinstmöglichem Aufwand extrem effektiv durchorganisiert und die Regeln waren ohne Ausbildung vorn jedem zu verstehen.
Es ist aber leider wegen der "Aus-Bildung" schwer einem Deutschen zu erklären wie der Staat heißt, wo seine Grenzen liegen, was der Unterschied zwischen dem Staatenbund (Deutsches Kaiserreich = Verein mit Staaten als Mitgliedern, aber kein Staat, dafür eine Außenvertretung) und den 26 Bundesstaaten (Staaten ohne Außenvertretung) und wie die !!! disjunkten !!! Rechte und Pflichten aufgeteilt sind.
Das "Deutsche Reich" hat nämlich nur für Bewohner der Schutzgebiete Staatsangehörigkeiten vergeben, eben die "unmittelbare Staatsangehörigkeit", die ein echter Deutscher NICHT bekam.
Alle bislang ausgefertigten "Reichsausweise" haben entweder falsche Siegel oder falsche Wappen, denn die Staatsangehörigkeit kam für Deutsche NUR aus den Bundesstaaten und das Wappen war der Kaiseradler, nicht der mit 6 Federn, wie es die Reichskanzleien irrtümlich vergeben.
Ich habe einen echten historischen, kaiserlichen Pass da oder kuckst Du bei Ebay in der richtigen Zeit - unmittelbar vor dem 27.10.1918.
Der eingebürgte Deutsche bekammt die Staatsangehörigleit des Bundesstaates in den er eingebürgert worden ist (Königreich Bayern, Königreich Sachsen, Königreich Preußen usw 1 aus 26 möglichen Staatsangehörigkeiten) wobei in manchen Pässen das Wort Königreich oder Fürstentum handschriftlich weggelassen worden ist, weil es im Siegel ausgeschrieben war.
Heute haben wir eine gesetzliche Staatsangehörigkeit (RuStAG), die sich durch Ableitung und wichtig Aufnahme (nicht Einbürgerung) am Geburtsort ergibt und eine eine effektive Staatsangehörigkeit, nämlich die man nach einen Umzug über die Bundesstaatengrenzen durch Einbürgerung bekommen hätte und die zur Wahl berechtigte und diese Angaben können, müssen aber nicht gleich sein. Sie ist nur dann gleich wenn man zum Wahlzeitpunkt im gleichen Bundesstaat wie am Geburtsort wohnt.
Ich hoffe Licht ins Dunkel gebracht zu haben und NEIN ich bin kein Reichsverweser, da der erst gewählt werden müsste.
So weiter aufwachen! :-)
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17:49 (vor 15 Stunden)
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Wenn sie den Deutschen, Deutschland und dem Deutschen Reich ein Gefallen tun wollen, dann schweigen Sie ab sofort und so lange, bis sie wieder im Vollbesitz Ihrer geistigen Möglichkeiten sind. Sollte dieser Zustand endlich erreicht sein, dann dürfen sie sich einmal mit mir einen Tag zusammensetzen und danach wird für sie nichts mehr so sein, wie sie glaubten zu wissen. Es sei denn, daß da ............?
Mit freundlichen Grüßen Erhard Lorenz Präsidialsenat und Staatssekretär des InnernBitte nehmt uns aus diesem Verteiler heraus, denn in diesem Verteiler ist kein Licht der Wahrheit zu erkennen!
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Am 15.06.2018 um 17:04 schrieb
ukn@tarnsat.de:
Nein das ist eine Verleumdung von "Bundes- und
Reichspräsidium" <zentrale@reichspraesidium.de
- der Müll kam aber von anderen "Reichskanzlerein". Ich wolle nur ausgetragen werden.
Wenn ich aber lese "Bundes- und Reichspräsidium" sehe ich doch daß die das RuStAG auch noch nicht verstanden haben. Also erkläre ich es mal. Ein "Bundes- und Reichspräsidium" gab es im Kaiserreich am Stichtag 27.10.1918 nicht und später war Putsch.
Verantwortlich für die Erteilung der Staatsangehörigkeit war und ist - siehe RuStAG - die höhere Verwaltungsbehörde.
In Sachsen hießen die Haupftmannschaften - in Bayern "Kammern des Innern" und nur diese Instanzen waren berechtigt und verpflchtet Staatsangehörigkeiten und Passe zu siegeln und notstandrechtlich darf es nur noch zu Wahlzwecken eine Wahlkommision wenn keine höhere Verwaltungsbehörde bestimmt worden ist oder keine mehr da ist und es darum geht diese Vakanzen wieder zu besetzen.
Regulär rief der Bürgermeister die Bürger auf eine Wahlkommission zu bilden, die die Staatsanghörigkeiten im Wahlkreis von jedem kontrollierte und dann die Wählerverzeichnisse entsprechend aktualisierte. Genau das durfte der Bürgermeister nämlich nicht selbst tun.
Momentan ist alles vakant und weil nach staatlichem Recht noch nie korrekt gewählt wurde, kann es auch keine Reichskanzler und Ämter geben, denn die müssen erst von ALLEN gewählt werden wenn für ALLE (alle meint alle) die Staatsangehörigkeit korrekt festgestellt wurde und daran können ALLE mitarbeiten, die bereit sind dies auf Grundlage des Rechts zu tun, was exakt am 27.10.1918 23:59:59 Uhr gegolten hat. Hat das endlich mal JEDER verstanden?
Ist das denn so schwer zu verstehen? Alles was zu kompliziert ist, war mit Sicherheit nicht staatlich.
Im kaiserlichen Staat war alles mit kleinstmöglichem Aufwand extrem effektiv durchorganisiert und die Regeln waren ohne Ausbildung vorn jedem zu verstehen.
Es ist aber leider wegen der "Aus-Bildung" schwer einem Deutschen zu erklären wie der Staat heißt, wo seine Grenzen liegen, was der Unterschied zwischen dem Staatenbund (Deutsches Kaiserreich = Verein mit Staaten als Mitgliedern, aber kein Staat, dafür eine Außenvertretung) und den 26 Bundesstaaten (Staaten ohne Außenvertretung) und wie die !!! disjunkten !!! Rechte und Pflichten aufgeteilt sind.
Das "Deutsche Reich" hat nämlich nur für Bewohner der Schutzgebiete Staatsangehörigkeiten vergeben, eben die "unmittelbare Staatsangehörigkeit", die ein echter Deutscher NICHT bekam.
Alle bislang ausgefertigten "Reichsausweise" haben entweder falsche Siegel oder falsche Wappen, denn die Staatsangehörigkeit kam für Deutsche NUR aus den Bundesstaaten und das Wappen war der Kaiseradler, nicht der mit 6 Federn, wie es die Reichskanzleien irrtümlich vergeben.
Ich habe einen echten historischen, kaiserlichen Pass da oder kuckst Du bei Ebay in der richtigen Zeit - unmittelbar vor dem 27.10.1918.
Der eingebürgte Deutsche bekammt die Staatsangehörigleit des Bundesstaates in den er eingebürgert worden ist (Königreich Bayern, Königreich Sachsen, Königreich Preußen usw 1 aus 26 möglichen Staatsangehörigkeiten) wobei in manchen Pässen das Wort Königreich oder Fürstentum handschriftlich weggelassen worden ist, weil es im Siegel ausgeschrieben war.
Heute haben wir eine gesetzliche Staatsangehörigkeit (RuStAG), die sich durch Ableitung und wichtig Aufnahme (nicht Einbürgerung) am Geburtsort ergibt und eine eine effektive Staatsangehörigkeit, nämlich die man nach einen Umzug über die Bundesstaatengrenzen durch Einbürgerung bekommen hätte und die zur Wahl berechtigte und diese Angaben können, müssen aber nicht gleich sein. Sie ist nur dann gleich wenn man zum Wahlzeitpunkt im gleichen Bundesstaat wie am Geburtsort wohnt.
Ich hoffe Licht ins Dunkel gebracht zu haben und NEIN ich bin kein Reichsverweser, da der erst gewählt werden müsste.
So weiter aufwachen! :-)
Am 15.06.2018 um 15:09 schrieb
Bundes- und Reichspräsidium:
Nachfolgende Nachricht kam vom "Reichsverweser" nach
römisch-katholisch-jüdischem RechtIngenieurbüro Uwe Knietzsch Webmasterdienste
Reichenbrander Str.4 09224 Grüna
ukn@tarnsat.de
Sobald der "Verweser", die Gesetze richtig studiert hat, nicht mehr dem vatikanischen-römischen Recht dienen will und dann auch noch verstanden hat, was die beiden gesetzgebenden Organe in den letzten 10 Jahren vorbereitet und eingerichtet haben, kann er eventuell feststellen, was er nun zu tun hätte, um ein handlungsfähiger Reichs- und Staatsangehöriger zu werden.
Staatenlose werden auch im Deutschen Reich keine Stimmrecht haben, Herr Knietzsch und bisher sind auch Sie so Staatenlos wie díe Mehrheit in diesem Verteiler!
Mein Lieblingszitat: Würden wir nur noch das sagen und verbreiten was wir richtig verstanden haben, dann hätten die normalen Menschen endlich Ruhe und könnten sich auf das Wahre konzentrieren.
Bitte nehmt uns aus diesem Verteiler heraus, denn in diesem Verteiler ist kein Licht der Wahrheit zu erkennen!
3 Kommentare:
Stefan G. Weinmann hat von keinem der Empfänger die Erlaubnis Emails zu veröffentlichen. Ich frage mich für wen arbeitet er eigentlich?
wieso hat jemand was zu verbergen !?
wieso schreibst Du anonym !? Ich arbeite so gut es geht für den Verfassungsschutz http://staatenbund1871.bplaced.net/verfassung.htm
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