Freitag, 1. Juni 2018

Verstoss gegen das Bundeswahlrecht: alle Verantwortlichen in die Verantwortung / Haftung nehmen

              erhalten per mail von der JOH Süd

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http://einiges-deutschland.com/wahlanfechtung-jetzt/

Einige Kreiswahlleiter hatten die Behandlung der Beschwerden abgelehnt, ein SUPER Eigentor, denn jetzt können wir parallel zum Beschwerdeverfahren nach dem Bundeswahlrecht alle diese Kreiswahlleiter und deren Wahlkommisionsmitglieder und den Bundeswahlleiter wegen Beihilfe zum Wahlbetrug in einem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung des Bundesbereinigunggesetzes und wegen Wahlbetrug durch Mißachtung des Tillessen-Urteils bei Tribunal General anzeigen.

Der Schriftsatz dazu ist gerade in Arbeit. Damit fliegen die Mittäter aus ihren „öffentlichen Amt“ weil die Mindeststrafe für Verstoß gegen dasn Bundesbereinigungsrecht mittels Rechtsbeugung §§ 105 – 108e StGB mehr als ein Jahr ist.

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