Mittwoch, 10. Juli 2013

Oberlandesgericht Hamm: Durchsuchungen nur mit unterschriebener richterlicher Anordnung - SV-DR Amtsausweise für Polizisten

            erhalten per mail von Peter Pawlak, Anmerkung von mir:

      Polizisten sollten auch wieder Amtsausweise bekommen, oder was meint Ihr !?

          ein erster Schritt wären Personenausweise statt Personalausweise

  siehe diebezügl. auch Gerichtsverhandlung vor der Firma "Amtsgericht" Bad Kreuznach 


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Eigenmächtige Polizeibeamte – Durchsuchung nur mit Richter

von ironleafs
Wieder einmal hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 Ss 293/08) eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Immer wieder steht man vor der Situation, dass Polizeibeamte (Schutzpolizei und Kriminalpolizei) eigenmächtige Entscheidungen treffen. Sei es eine eigenmächtige Hausdurchsuchung (Gefahr im Verzug) oder aber eine gewaltsame Blutentnahme. Dem hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr – hoffentlich endgültig – einen Riegel vorgeschoben.
Ein derart schwerwiegender Eingriff darf grundsätzlich nur von einem Richter angeordnet werden. Es handelt sich dabei um den so genannten Richtervorbehalt. In den meisten Bundesländern ist es nämlich so, dass nach Feierabend ein Richter für die Polizeibeamten nicht mehr zu erreichen ist.
Und getreu dem Motto: Da wo keiner ist, kann ich auch keinen fragen, handeln dann die Staatsbediensteten nach eigenem Gutdünken. Dem ist jetzt Gott sei Dank ein Riegel vorgeschoben worden. Das Oberlandesgericht Hamm fordert nachdrücklich, dass Richter für die Polizeibeamten 24 Stunden erreichbar sind.
Dem tritt der Landesverband des deutschen Richterbundes entgegen und reklamiert, dass derzeit bereits ca. 500 Richter fehlen würden. Es kann jedoch nicht sein, dass nur weil ein paar Richterstellen nicht besetzt werden, den Bürgern ein grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut in dreister Manier aberkannt wird.
Quelle : anwalt.de
PS: Und die Anordnung muß auch von einem Richter unterschrieben sein.

Eine Ausfertigung reicht nicht aus !!!

Und was macht man in einem Fall , wo der Gerichtsvollzieher mit der Polizei vor der Tür steht und von der aktuellen Gesetzgebung mal wieder keine Ahnung hat ?
Man ruft einfach die Polizei.
Ihr denkt, der spinnt jetzt – Nee, man braucht einen Schichtsrichter ! ;-)
BAG – Polizeikontrolle auf Autobahn – Die Begegnung mit den modernen Raubrittern

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