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Von: "Lynn Aman" <lynnaman@s-vd.de>
An: "Lynn Aman" <lynnaman@s-vd.de>
Gesendet: 29.07.2013 10:06:33
Betreff: Warum das Owig für StaatsZUgehörige der BRD gültig ist.
Warum das Owig für StaatsZUgehörige der BRD gültig ist.
IPR-Staats-An-und-
…also, logischer Weise sind hier keine Geltungsbereiche mehr nötig. Wer einen Bundespersonalausweis besitzt, ist der BRD zugehörig, wie ein Schiff im Seehandelsrecht – zugehörig ist. Und um dies offiziell zu deklarieren, benutzt man einfach die Flagge aus dem Seerecht (Schwarz – Rot - Gold). Siehe Artikel 22 Grundgesetz:
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. http://dejure.org/gesetze/GG/
Mit anderen Worten, die haben juristisch durch den Personalausweis StaatsZUgehörige gemacht, die auf einem Handelsschiff unterwegs sind, mit der offiziellen Kennzeichnung.
Und wenn man dann ins OWIG § 5 schaut, fällt einem sofort auf, wo das Ding gilt!
“Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.”
Das OWIG gilt!
Aber um aus der Nummer wieder heraus zu kommen, müsst ihr bei dem Kapitän den Entlassungsschein beantragen. Und das ist nunmal der Stag-Ausweis, der euch wieder zu StaatsANgehörigen macht. Wenn ihr wieder im Landrecht seid, sieht die Sache schon ganz anders aus.
(StaatsAngehöriger = Landrecht / StaatsZUgehöriger = Seehandelsrecht)
Hier die Anleitung: http://www.eisenblatt.net/?p=
PS: Danke an Timm, der mir immer wieder interessantes Material zusendet.
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