Freitag, 26. Juli 2013

Susanne Verena Kuni ist immer noch in Haft - Spendenkonto war verkehrt angegeben

   nachfolgendes von unten nach oben lesen

wie mir soeben mitgeteilt wurde, kommt Susanne Verena nicht gegen Geld frei. Daher bringen die Geldspenden in diesem Fall für Sie nichts. Es sitzen ja auch noch andere wegen den Zweifeln an unserer Vergangenheit, am besten wir nutzen dann das Geld für ne Infofahrt nach Auschwitz / die Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates, was meint Ihr ?

siehe dazu auch das Schreiben von Freiherr von Heerda an Landrat Diel

 der-holocaust-anruf-bei-der-allgemeinen-zeitung-bad-kreuznach

Hinweis: habe gerade mit Ralf Mauring tel. wegen dem “Schreiben an das Finanzamt / die Finanzämter”, wir haben das Schreiben leicht korrigiert. Im Gespräch teilte Er mir mit, dass Sie ein zugriffssicheres Treuhandkonto hätten, Er meinte auch man solle das Geld denn zur Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates verwenden, damit wäre allen geholfen steuererpressung-schreiben-an-die-finanzämter

*************************************

Am 26. Juli 2013 13:33 schrieb Tina Wendt <Tina.Wendt@sv-dr.info>:
ja, ist sie
Sent: Friday, July 26, 2013 10:28 AM
Subject: Re: FW: Susanne Kuni verhaftet -> 600 € Lösegeld erforderlich - Berichtigung
  moin Christine, ist die Susanne denn immer noch in Haft ?
                    Gruß !  Stefan


Am 26. Juli 2013 09:09 schrieb Christine Persch <christinepersch@hotmail.de>:
Bitte weiterleiten.


Date: Fri, 26 Jul 2013 05:11:48 +0200
From: info@freimark-t.de
To:
Subject: Susanne Kuni verhaftet -> 600 € Lösegeld erforderlich - Berichtigung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

bedauerlicherweise ist bei dem Spendenaufruf die in meiner ePost vom 19. Juli u.g. nicht mehr existierende Bankverbindung verbreitet worden, so daß die Spender ihr Geld wieder zurückbekommen haben.

Diese werden hiermit gebeten/aufgerufen, ihre Spende erneut zu überweisen auf folgendes Konto:

Kto-Nr.:        993290064
BLZ:               31010833
Santanderbank
Verwendungszweck: Bürgerhilfe Kuni

Keine Kommentare: