siehe / überprüfe dazu auch:
Aaron Russo, "911" und der "heilige Vater"
schwarzer Adel - das Komitee der 300, Verbrechersyndikat Vatikan
Auszug:
Diese Nachricht wurde soeben von unseren Freunden an Heather geschickt, die diese an mich weiter schickte.
Meine Frage: Wer wird als erster vor dem 1. September davonlaufen? Wollen wir wetten?
Ben Bernanke verkündete seinen Rücktritt per 1. September 2013 ?
Einer der Federal Reserve Gouverneure tritt zurück per 1. September 2013.
Janet Napolitano [Homeland Security] tritt zurück per 1. September 2013.
Seine Heiligkeit Francis gab am 11. Juli einen Apostolischen Brief heraus, der am 1. September 2013 in Kraft tritt und wirksam die Immunität aller Richter, Rechtsanwälte, Regierungsbeamten und aller unter der Römischen Kurie gegründeten Entitäten aufhebt. [Hinweis: Alle Unternehmen sind unter der Römischen Kurie gegründet]. Alle diese „Personen“ können jetzt zur Verantwortung gezogen werden wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit [Hinweis: Divine Spirit (Göttlicher Geist) ist Menschlichkeit], alle ungesetzlichen Beschränkungen der Freiheiten des inkarnierten Göttlichen Geistes; wegen Fehlern bei Rechnungsbegleichung; wegen andauernden Strafverfolgung bereits beglichener Forderungen, etc.
Und heir das Schreiben des Heiligen Vaters Franziskus
http://www.vatican.va/holy_father/francesco/
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»
SEINER HEILIGKEIT
PAPST FRANZISKUS
PAPST FRANZISKUS
ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend
bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte Verbrechen, den
unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft sowie durch den
Terrorismus.
Es ist daher notwendig, dass die internationale
Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es ermöglichen, der
Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, indem sie die
internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts
fördern.
Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler
Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen
und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass
diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der
kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den
Frieden bedrohen.
In dem Wunsch, die Bemühungen des Apostolischen Stuhls
um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das
vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« an:
1. Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:
a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;b) die Straftaten, die erwähnt werden im:– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das »Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält;– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das »Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung« enthält; die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen wurden;
c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem
internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl
unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt
befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.
2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach
der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden,
im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen
Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der
Strafgesetze.
3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:
a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.
4. Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schließt
auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich
aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der
Vatikanstadt geregelt wird.
5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache
vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen
über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.
6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987,
durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet
wurde, bleibt weiterhin gültig.
Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet jeder
anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das vorliegende
Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch die
Veröffentlichung im Osservatore Romano promulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.
Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.
FRANCISCUS
1 Kommentar:
Dann können wir ja endlich die Pegierung verklagen, oder?
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