Montag, 29. Juli 2013

Dipl. Med. Meissner: Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt ( ? )

  nachfolgendes erhalten per mail von Herrn Dipl. Med. Meissner, von unten nach oben lesen...

******************************************

Offene E- Post 
wegen 
annehmbar umfassenderen Korruptionsverdachts 
im Bundesgebiet 
unter Beteiligung von
neufaschistisch - "scientologisch" (pseudologisch-amoralisch) orientierten 
"Psycho-Fachkräften", Jura- Spezialisten,  Verwaltungsleuten u.a.

Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471
03671 5289 32 
Saalfeld, den  29.07.2013
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen
zu Händen des Polizeipräsidenten persönlich

Ferniestraße 8
35394 Gießen 
Telefon - 0641 / 7006 - 0 
Fax (ging voraus) - 0641 / 7006 – 3339

Betrifft:  Strafanzeige  wegen komplexer „Gesundheits-Wirtschafts“- Kriminalität Modus Scientology (Zu der Strafanzeige/ Strafantrag/ dem Strafantrag vom 16.05.2012 (Vitos): V.a. Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Präsident,
auf meine Nachfrage bei Ihnen vom 6. Mai diesen Jahres hin erfuhr ich mit Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Gießen vom 1.7.2013, daß Ermittlungen abgelehnt  wurden.
Der von einer Frau Schepp beglaubigte (aber nicht von einem Staatsanwalt unterschriebene) Bescheid vom 28.12.2012 wurde mir somit erst jetzt bekannt. Eine Beschwerde ist offenbar nicht mehr möglich.
Dem Schriftstück (Anlage 1, S. 2) zufolge wird behauptet, ich hätte im vorigen Jahr „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die angezeigten oder andere Straftaten“ vorgetragen.
Das ist nach meiner Einschätzung großer Unsinn. Ich gehe davon aus, daß Sie diese meine Einschätzung teilen und daß Sie  mein heutiges Schreiben als Anzeige und Strafantrag – nun zusätzlich wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt / Beteiligung an Bandenkriminalität zugunsten einer  Bandenbetrugs- und Verschwörungsorganisation usw. - auffassen.
Sollten Sie den Wortlaut der Strafanzeige vom 16.5.2012 und der nachgereichten Ergänzungen nochmals benötigen, so bitte ich um Mitteilung.
Inzwischen hat sich eine weitere Zeugin bei mir gemeldet und neue Tatsachen vorgetragen, welche zwar eine andere Person betreffen, jedoch die gleiche Handschrift (Datenmanipulation zum Nachteil eines Festgehaltenen) bzw. denselben Modus operandi zeigen. Meines Erachtens spricht hier einiges für die sofortige Einschaltung des – m.W. aus Gießen stammenden – Ministerpräsidenten, der Öffentlichkeit und des Staatsschutzes. Dies auch aus dem Grunde, daß beim Landratsamt Gießen ebenfalls Anhaltspunkte für scientologytypische Verfahrensweisen („Admin.Tech.“/ organisierte Datenkriminalität/ Etikettenschwindel bei Geschäften mit der „Wohlfahrt“ bzw. „Jugendhilfe“) bestehen, Anfragen dort (am 21.05.2013 bei einem Beigeordneten Oßwald und der Politologin und Landrätin Schneider) aber bis heute einfach unbeantwortet blieben[1].
Hiermit bitte ich Sie um einen Vernehmungstermin, damit ich Weiteres vor Spezialisten zum Thema der O.K. vortragen und vor dem Hintergrund speziellen Wissens und Erfahrungen erklären kann.
Dabei gehe ich selbstverständlich davon aus, daß Sie und Ihre Kollegen dem GG verpflichtet sind und auch konsequent so handeln. Mir ist freilich bekannt, daß das System Scientology/CIAntology auch korrumpierbare Polizeibeamte und andere als IM/ Komplizen rekrutiert hat[2].
Mit frdl. Grüßen


Dipl. med. W. Meißner
Anlage (2 Seiten)




[2] Vgl.  YouTube- Video “Scientology and the Clearwater Police” http://www.youtube.com/watch?v=XW8eTe_Ank8
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 6. Mai 2013 12:13
Betreff: LKA/ Polizeipräsidium Mittelhessen wegen Untätigkeit (Staatsanwaltschaft?, 1 Jahr). V. a. Falsche Verdächtugung und potentiell psychopathogene Bandenbetrugs-/ Verschwörungs- Privatstasisache bei "VITOS"
An: hlka@polizei.hessen.de, Frank Schirrmacher <f.schirrmacher@faz.de>,



Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld

Saalfeld, den  06.05.2013
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen

Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339

Zu der Strafanzeige/ Strafantrag/ dem Strafantrag vom 16.05.2012 (Vitos)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um Mitteilung des Sachstandes.
Da gelegentlich etwas untergeht, lege ich die Strafanzeige nochmals vor (mit Sendebericht).
Die Nachträge nochmals zu übersenden wäre mir auch möglich, falls diese von jemandem verlegt worden sein sollten.
Jedenfalls bitte ich um sorgfältige und zügige Sachbearbeitung und Mitteilung des Haupttermins.
Hochachtungsvoll


Dipl. Med. W. Meißner
Anlage (Strafanzeige mit Sendebericht, insgesamt  7 Seiten)


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
 

Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 16. Mai 2012 07:05
Betreff:
An:


Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld

Saalfeld, den 16.05.2012
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen

Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339

Strafanzeige/ Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.
Beschuldigte: Dr. Rüdiger Müller-Isberner (Chefarzt der Vitos- Klinik Haina) u.a.
Vorwürfe: Womöglich falsche Verdächtigung, womöglich im Amt. Ausstellung und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, fortwährend unterlassene Hilfeleistung gegenüber Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung. Korruptionsdelikte/ bandenmäßiger Betrug/ organisierte Wirtschaftskriminalität durch „Gesundheitskonzern“- Verantwortliche, die GG feindliche Geschäftspraktiken und Verhaltensvorgaben, die der ärztlichen Berufsordung und Grundwerten aus Art. 1, 2 , 5 GG zuwiderlaufen, implementiert haben dürften.
Geschädigte: Herr Klaudiusz Palm, derzeit untergebracht in der Fachklinik Riedstadt, Familie Ruth, Steuerzahler/ Solidargemeinschaft, Rechtsstaat. In Bezug auf die erstgenannte Straftat Anzeigeerstatter und andere (s.u.).
Tatzeitraum: Falsche Verdächtigung im Jahr 2010, andere von mir gesehene Delikte wohl seit Jahren.
Zeugen: Staatsanwältin Brücher (kennt die Akte 402 Js 3602/10), Chefarzt Dr. med. Frommelt, FA für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologische Rehabilitation, Asklepios- Klinik Schaufling (LK Deggendorf). Prof. Churchill, Gießen, Prof. Christidis, Gießen, Andrea Jacob, Pestalozzistraße Gießen (Adressen in der Akte). Johann Ruth (Adresse zu ermitteln z.B. über LG Marburg).
Sachverhaltsschilderung
Im Jahr 2010 wurde ich von der Polizei Saalfeld zur Vernehmung gebeten, weil mir die Beschuldigten Beleidigung vorwarfen. Ich teilte telefonisch mit, daß ich die Beschuldigten sicher nicht beleidigt hatte, sondern daß ich in einem Gutachten den Herrn Palm (vormals untergebracht in der forensischen Klinik Gießen, jetzt m.W. Vitos-Klinik Riedstadt) betreffend allenfalls die Diagnostik / Begutachtung und die Behandlung durch die Beschuldigten  kritisiert hatte aufgrund anderer Überzeugungen.
Auch hatte ich aufgrund eigener Urteilsbildung ein kritisches Gutachten der Frau Jacob und der beiden o.g. Professoren (alle Gießen, Pestalozzistraße) einschätzen können mich per Unterschrift im November 2009 dazu bekannt.
Dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Gießen vom 25.02.2011 entnahm ich, daß meine Einschätzung bezüglich meiner evtl. Schuld seitens der Sachbearbeiterin grundsätzlich geteilt wurde.
Beweis: Kopie des Bescheides in Anlage 1 (2 Seiten)
Inzwischen erfuhr ich, daß der von mir und den drei anderen Personen Begutachtete Herr Klaudiusz Palm weiterhin in einer Forensischen Klinik behandelt wird, nämlich in Riedstadt. Mir werden seitens des Herrn Ruth gelegentlich Einzelheiten hierüber aus dessen Sicht mitgeteilt. Demnach drängt sich mir der Verdacht auf, daß der Patient (weiterhin) überhaupt nicht lege artis behandelt, sondern sozusagen nur festgehalten wird wie ein gewöhnlicher Gefangener, über den in regelmäßigen Abständen Gutachten angefertigt werden, welche weitere „Gefährlichkeit“ und Behandlungsnotwendigkeit bescheinigen sollen.
Dabei sollen womöglich auch Diagnosen gestellt worden sein, die schon mehrmals seitens anderer Sachverständiger – eben auch mir - verworfen worden waren.
Zeuge: Herr Johann Ruth
In meiner Ansicht, wonach keine adäquate Behandlung erfolgt, bestärkt mich eine sachverständige Einschätzung des Dr. med. Frommelt, der als Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und ausgewiesener ärztlicher Spezialist für Neurorehablilitation  im Rahmen einer  Begutachtung für das LG Gießen zu der Einschätzung kam, daß eine primär neurologisch-neuropsychologische Behandlung erforderlich wäre und nicht eine Behandlung in einer „normalen“ Klinik für Forensische Psychiatrie.
Beweis: Vorlage des Gutachtens durch Dr. med. Frommelt oder Herrn Ruth.
Nach meiner Überzeugung darf man einem Patienten in der allgemeinen Forensik auch dann nicht zumuten, die eigentlich angezeigte neurologisch-neuropsychologische Fachbehandlung nicht zu erhalten, wenn er nicht so bekannt ist wie die ukrainische Präsidentin a.D. Timoschenko, zumal sich der Betroffene ja ausdrücklich zur Besserung – und Sicherung - wegen seines Verhaltens in der gewöhnlichen Forensik befindet, jedoch nach plausibler Einschätzung von Dr. Frommelt in eine neuropsychologisch versierte Fachklinik gehört, weil sein Grundleiden eben ein neurologisches ist und entsprechend spezialisiert - durch Vertreter verschiedener Fachrichtungen, die in der Forensik in Riedstadt wohl nicht vorgehalten werden - behandelt werden muß.
Beweis: Zeugenvernehmung Dr. med. Frommelt, Schaufling, Angehörige des Betroffenen (Familie Ruth), Krankenakte.

Meine Beurteilungen/ zusätzliche Angaben
In Bezug auf meinen Vorwurf, daß es den Beschuldigten bei ihrer Strafanzeige wegen „Beleidigung“ ehr nicht um rechtmäßiges Verteidigen eigener Rechte ging, verweise ich zunächst auf die ärztliche Berufsordnung, die angesichts von ernst gemeinten Ehrverletzungsvorwürfen eine Kontaktaufnahme zunächst bei mir verlangt haben würde. Solche Vorwürfe haben die Beschuldigten aber auch nach Abschluß der Ermittlungen  gegen mich  bei der Ärztekammer nicht erhoben.
Zudem müssen die Beschuldigten als Beschäftigte in der Forensischen Klinik als besonders geschult angesehen werden, was die Beurteilung der Strafbarkeit menschlichen Handelns angeht. So verwundert es also auch, daß sie auf  fachliche Kritik im Rahmen meiner  bzw. unserer Begutachtung derart „empfindlich“ reagierten, sich –angeblich – beleidigt fühlten, obwohl bei nüchterner Betrachtung keine Ehrverletzung vorlag, sondern – unbedingt gebotene Äußerung auch meiner Überzeugungen zum Zweck des Abstellens von mir gesehener Mängel in Bezug auf Diagnosen und Behandlung. Normalerweise ist der Arzt dankbar für Anregungen von Kollegen, welche die Behandlung seiner Patienten optimieren könnten der er widerlegt deren Argumente, wenn sie aus seiner Sicht Ausdruck von Verirrung sein sollten. Nicht so die Beschuldigten. Der Chefarzt Müller-Isberner hatte  in der Sache gar nicht mit mir kommuniziert, noch nicht einmal die Frage beantwortet,  wer ein von mehreren Ärzten der Vitos- Klinik unterschriebenes – von mir kritisiertes - Gutachten letztverantwortlich abgezeichnet hatte. (Beweis meiner Anfrage ggf. auf Verlangen). Völlige Nicht- Kommunikation ist unter Ärzten überhaupt nicht üblich.
In Bezug auf die anderen von mir gesehenen möglichen Delikte möchte ich auf die Tatsache hinweisen, daß es im Rahmen privatwirtschaftlichen Betreibens von Forensischen Abteilungen zur Behandlung von Personen, die nach § 63 StGB untergebracht sind, aus allein finanziellen Gründen objektiv „sinnvoll“ wäre, Patienten möglichst wenig effektive Therapie zukommen zu lassen mit dem Effekt, daß man ihm andauernd Gefährlichkeit attestieren „muß“, nachdem man die angezeigte beste Behandlung unterlassen hat. Es ginge  aber völlig gegen die ärztliche Grundhaltung entspr. der ärztlichen Berufsordnung bzw. gegen das ärztliche Ethos und gegen die Würde des Patienten, der so zum Objekt rein materieller Erwägungen herabgewürdigt und um die bestmögliche ärztliche Hilfe gebracht würde.
Durch „zusätzliche schleichender Hospitalisierung (die bei jedem längeren Klinik- Aufenthalt droht) kann darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit noch verringert werden, daß der so – bei unterlassener echter Hilfeleistung trotz dauernd attestierter Behandlungsbedürftigkeit - festgehaltene Patient z.B. von einem Richter nie in einer Verfassung angetroffen werden kann, die eine Entlassung in eine andere Umgebung bzw. die Freiheit möglich macht.
Es ist sogar denkbar, die Entlassungsprognose künstlich gezielt zu verschlechtern durch Anwendung psychologischer („Kommunikations“-) Techniken, die man aus der –z.B. Vertrauen zersetzenden Tätigkeit von GG feindlichen Mitarbeitern von Geheimdiensten kannte bzw. kennt („Psycho- Spielchen“,„Kaputtspielen“, z.B. Stasi, KBG, CIA, Scientology). So betroffene reagieren dann zum Beispiel immer stärker gereizt, verschließen sich Gesprächen auch mit den gelegentlich erscheinenden Richtern und anderen (z.B. der Krankenhaus- Besuchskommission).
Die Schilderungen der Angehörigen lassen ebenso wie meine eigenen Erfahrungen (der Körperkontrolle ohne jede z.B. vorangehende Einladung zu einem Kollegengespräch, was ich als feindseligen Akt des Unterlassens üblichen Tuns erlebte) seinerzeit in Gießen sowie Beschreibungen des Dr. med. Frommelt über die auch ihm ungewöhnlich mißtrauische –schlicht unkollegiale- Behandlung des weit angereisten Chefarztes durch das Personal in Gießen an eine scientologische Transformation der ehemaligen Kliniken des Hessischen Landeswohlfahrtsverbandes denken, also an organisierte Wirtschaftskriminalität / Bandenbetrug zugunsten ganz weniger, zulasten aller, zumal des mir bekannten Patienten und seiner Familie sowie der Solidargemeinschaft.
Hierzu paßt  auch die scharfe bzw. eindeutig überzogene Reaktion der Beschuldigten auf die fachliche Kritik durch andere, die nicht zu einer für neue Aspekte offenen - pluralistischen – humanwissenschaftlichen bzw. humanmedizinischen Grundhaltung paßt, eher eben zu Scientology-Vorgaben, bei denen es mehr um das Angst machende Angreifen (durch Verwickeln in Gerichtsprozesse) und Ausschalten Andersdenkender bzw. von „Systemfeinden“ geht, welche der Ausbreitung der menschenverachtenden „Geschäftsideen“ im Wege sind.
Daß – psychopathogene- „scientologische“ Methoden in der Psychiatrie Einzug gehalten haben könnten, mag auf den ersten Blick unplausibel scheinen, trägt  die „Unterorganisation“ „KVPM“ dem Publikum  doch  schrille  Kritik an der gegenwärtigen Psychiatrie vor. Doch sollte bedacht werden, daß die Organisation systematische Desinformation betreibt bezüglich der eigenen wirklichen Absichten hinter aller wohlklingender Propaganda von der Wohlergehen, Freiheit und Weltrettung bringenden Reformgruppe,  „Religion“   und „Kirche“.
Beweis: Scientology- Sachverständigenvernehmungen (Ingo Heinemann, Jurist aus Remagen/ Erpel, Prof. Nedopil, Forensische Klinik der LMU München, Ursula Caberta, Innenbehörde Hamburg, Dr. Keltsch, vormals bayerisches Innenministerium. Winfried Müller, Jena, Dipl.- Theologe („www.religio.de“). Pfarrer a.D. Gandow, Berlin.

Literatur: z.B. „Der Geheimdienst der Scientologyorganisation“, Broschüre aus der Hamburger Innenbehörde, im Internet einsehbar ebenso wie KELTSCH, bayerisches Innenministerium: „Was ist Scientology? Die Fabrikation der Mensch-Maschine im kybernetischen Lernlabor“. Zu potentiell psychopathogenen Auswirkungen der Anwendung von scientologischen / HUBBARD- Kommunikationstechniken vgl. z.B. zur Orientierung Kurzfassung des Gutachtens KÜFNER, NEDOPIL, SCHÖCH abrufbar unter
http://www.ingo-heinemann.de/Kuefner-Nedopil-Schoech.htm#Kurzfassung

Schluß
Ich beantrage sorgfältige Ermittlungen ohne Ansehen der Personen und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen, bitte um baldige Mitteilung der Kontaktdaten des Ermittlers, des Aktenzeichens und des Termins der Hauptverhandlung bzw. des Ermittlungsergebnisses.
Rückfragen beantworte ich jederzeit.
Hochachtungsvoll


Dipl. Med. W. Meißner
Anlage (2 Seiten)
----------------------------------
Wortlaut des Nachtrags vom 27.05.2012 s. unten,  Anhang 2
----------------------------------
--------------------------------
Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld

Saalfeld, den 27.06.2012
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen

Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339
Zu der Strafanzeige/ Strafantrag/ dem Strafantrag vom 16.05.2012 (Vitos, CIAntology- Betrugs-/ Verschwörungs- Verdacht, falsche Verdächtigung)
Jetzt: Vorsätzliche Körperverletzung, Mordversuch?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf meine Anzeige teile ich Ihnen mit:
Vorgestern rief Herr Ruth, der Stiefvater des Herrn Palm (der jetzt in der Vitos- „Klinik“ Riedstadt untergebracht ist) an und erklärte, man habe Herrn Palm wegen Nierenversagens auf eine Intensivstation bringen müssen. Vorausgegangen sei, so habe man erklärt, eine „Entgiftung“. Man habe hohe Mengen Milch (1,5 Liter/Tag) zugeführt, um zu „entgiften“.
Hierzu erkläre ich, daß mir keine „Entgiftung“ bekannt ist, in deren Verlauf gezielt Milch zum Einsatz kommen würde. Freilich könnte ich mich irren. Allerdings möchte ich auch mitteilen, daß mir der Begriff des „Reinigungs- Rundown“ aus der Befassung mit Scientology bekannt ist.
Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, daß mit nicht allgemein anerkannten Methoden eine „Behandlung“ zum Schein erfolgen soll, die in Wahrheit eine Schädigung des Herrn Palm (durch Überwässerung/ Elektrolytverschiebungen), womöglich in Tötungsabsicht, bezweckt. Vor kurzem soll nämlich ein Schadensersatzverfahren vor Gericht zugunsten des Mannes bzw. seiner Familie ausgegangen sein. Bescheinigt wurde Falschbehandlung während einer langen Zeit in der allgemein- Psychiatrie. Da die Verlegung in die Forensik Gießen seinerzeit (vor Jahren) nahtlos und im Prinzip unter Fortsetzung des – falschen – Behandlungsregimes erfolgte, drohen möglicherweise weitere Forderungen auf die Betreiber zuzukommen. Herr Palm könnte „im Wege sein“.
Ich habe grundsätzlich keinen Grund, an den Aussagen des Herrn Ruth zu zweifeln. Allerdings ist es möglich, daß er falsche Auskünfte aus der Klinik in Riedstadt erhielt im Rahmen denkbarer Anwendung scientologischer destruktiver „Kommunikations“- Technologie, daß er den Angaben aber vertrauen mußte. Ich melde mich nun bei Ihnen zur evtl. Gefahrenabwendung und weil ich nicht weiß, ob sich Herr Ruth bei Ihnen meldete.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. Med. W. Meißner
3 Anhänge — Alle Anhänge herunterladen (gezippt für )  
01.07.2013 StA Gießen legt Bescheid vom 28.12.2012 vor.pdf01.07.2013 StA Gießen legt Bescheid vom 28.12.2012 vor.pdf
507 K   Ansehen   Herunterladen  
27.05.2012 Nachtrag zu Strafanzeige gegen Vitos- Konzern, von dort keine antwort auf Sci- Anfrage.pdf.pdf27.05.2012 Nachtrag zu Strafanzeige gegen Vitos- Konzern, von dort keine antwort auf Sci- Anfrage.pdf.pdf
2203 K   Ansehen   Herunterladen  
Veraenderte Tabelle Sci vom 30.6.2012.pdfVeraenderte Tabelle Sci vom 30.6.2012.pdf
61 K   Ansehen   Herunterladen  

Keine Kommentare: