Dienstag, 20. August 2013

Werner Peters: wir wehren uns gegen die Willkür dieser B(anditen)R(äuber)D(iebe)-Jusitz!

  Hinweis über ein gestriges Telefonat mit Herrn Werner Peters

siehe hier: Werner Peters ist am 24. August in Bad Kreuznach

einmal heisst es bei Werner Peters es ist keine Sammelklage, dann heisst es, es ist eine Sammelklage, Herr Peters will einen Vorschuss von 200,- Euro, beim "Musterprozess" kostet es nichts

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Quelle: wemepes.ch/wepe/aktion-wir-wehren-uns

Aktion: WIR WEHREN uns

Steuerfestsetzungsklagen 2013
Es geht um Steuerfestsetzungen aus:
1. Einkommensteuer
2. Umsatzsteuer
3. Gewerbesteuer
4. Körperschaftsteuer
5. Grunderwerbsteuer
Sodann auch wegen Lohnsteuer – vergangene Jahre und laufendes Jahr
Insolvenzrecht – insbesondere dann, wenn das Finanzamt beantragt hat.
Ein gesonderter Angriff ist ggf. bei Sozialabgaben zu initiieren. Das SGB bezieht sich an keiner Stelle auf Art. 19 Abs. 1 und 2 GG. Es wurde die Reichsversicherungsordnung neu geregelt, am GG vorbei.
Wichtig:
Jede Person ist – 1 – Fall! 1 Finanzamt, ggf. 1 Gericht ggf. 1 BVerfG. Es ist k e i n e Sammelklage! Wir brauchen von jeder Person die Vertretungsvollmacht, die wir dann von hier an die bekanntgegebene e-Mail-Adresse senden.
Etweilige anfallenden Kosten der Organisation müssen auch berücksichtigt und auch kalkuliert werden. Zusammen mit der Vollmacht werden wir eine Honorarforderung stellen, die dann eingezahlt werden muss. Sie ist abhängig von der Teilnehmerzahl.
Wir denken schon, dass zunächst nicht mehr als 200,00 € verlangt werden müssen. Es werden weitere Kosten entstehen, z. B., wenn Klage vor dem jeweiligen Gericht erhoben werden muss. Gerichtsgebühren in Verfassungsstreitigkeiten entstehen nicht.
Sollten konkrete Verhandlungen vor einem Gericht in einer formellen mündlichen Verhandlung durchgeführt werden, werden diese entstehenden Kosten – Vertretungskosten – gesondert berechnet.
Es ist also keine Aktion: Ich will keine Steuern mehr zahlen!
Sondern eine Aktion: Wir wollen den Rechtstaat einrichten. Wir wurden seit 63 Jahren besteuert, obwohl keine rechtsgültigen Wahlen veranstaltet worden sind, obwohl wir mit Steuern- und Abgaben überzogen wurden, Pfändungen ausgeführt worden sind und werden – und diese ungesetzlich erzwungenen Gelder verlangen wir zurück.
Nur diese Einstellung ist effektiv.
Wir arbeiten gegen Verbrecher. Das hat zur Folge, dass wir nicht einzuschätzen vermögen, welche konkreten Zahlungen eingehen. Es kann durchaus sein, dass im Ergebnis lediglich eine zukünftige Regelung erreicht wird. Das ist jedoch abhängig von den Interessen der einzelnen Teilnehmer. Mit den Erfolg tragend ist die Verbreitung der Aktion. Je mehr Menschen die Grund- und Menschenrechte einrichten, je besser ist es für die gesamte Aktion.
Bitte für die „Hinter dem Baum stehenden“. Es wird keinesfalls besser, es wird eher teurer. Kriegseinbindungen, ESM etc. Energiewende, Bürgergeld und vieles Mehr werden uns als Segnungen „verkauft“ und wir, als Volk haben dann die Zeche zu zahlen. Beachten Sie bitte, dass Ihnen mehr und mehr alle Rechte aberkannt werden. Es wird Zeit sich zu wehren. Wachen Sie endlich aus dem Dämmerschlaf auf!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Soweit mir bekannt ist, gibt es in "Deutschland" die Sammelklage NICHT.
Musterprozess ist wohl richtig, da aus tausenden von Einzelklagen adäquate und etwa gleichbetreffende Klagen ausgesucht werden, bis zu 10, die dann verhandelt werden, und das Urteil für die übrigen Kläger auch Geltung hat. So jedenfalls war es nach meinem Wissensstand bei den vielen Klagen der Aktionäre gegen die Telekom, die bei ihrem Börsengang im Aktionärsprospekt bei den Bewertungen der AG - Immobilienwerten nicht richtige Angaben machte und damit die Zeichner über den Tisch ....