Von: <pb.marketing24@googlemail.com
Datum: 15. September 2013 14:35
Betreff: Gerichtsvollzieher seit 1.8.2012 keine Amtsperson mehr !
Gerichtsvollzieher seit 1.8.2012 keine Amtsperson mehr
Hier ist der Beweis!
Der Gerichtsvollzieher zieht den Arsch in letzter
Sekunde ein. Laut §1 Gerichtsvollzieherordnung ist dieser seit dem
1.8.2012 keine Amtsperson mehr und handelt als Firma ohne hoheitliches
Recht.
Der Gerichtsvollzieher zieht den Arsch in letzter
Sekunde ein. Laut §1 Gerichtsvollzieherordnung ist dieser seit dem
1.8.2012 keine Amtsperson mehr und handelt als Firma ohne hoheitliches
Recht.
7 Kommentare:
Der Gerichtsvollzieher lässt sich nicht so schnell abspeisen. Notfalls kommt er mit polizeilicher Unterstüztung.
In diesem Fall wird der Schuldner eh nicht zahlungsfähig gewesen sein.
Aber schau doch mal, wer Gläubiger ist. Es ist die Stadt Karlsruhe.
Es dürfte sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung halten.
Da hat der Gerichtsvollzieher wohl gedacht: "Warum soll ich ich mit dem Schuldner herumärgern, die Stadt soll doch gucken, wie zu ihrem Geld kommt." Und die Stadt hat ihre Möglichkeiten dazu, ganz ohne Gerichsvollzieher.
Städte wie Karlsruhe haben eigene Vollstreckungsbeamte. Und was hälst du von Kontopfändung, Lohnpfändung oder Erzwingungshaft? Das sind alles Möglichkeiten, die die Stadt einsetzen kann, um an ihr Geld zu kommen.
Er hat das Verfahren eingestellt , nicht zurückgegeben .
...genau, was regt man sich doch so auf? ist hier jemand persoenlich betroffen?
Reichlings Blog
Sein Name ist ja in Wahrheit
Willi Meier und der verhetzt ja schon seit Jahren die tatsächlichen Wahrheiten im Staat Deutschland.
Nochmal:
Keiner von uns ist in der Beweispflicht!
Und: "Polizei" ist nur für PERSONEN zuständig, also Tote. Nicht für beseelte, lebende M e n s c h e n.
Das "Problem" ist der Cestui que vie Act von 1540 und vor allem die katholische Kirche.
wer das nicht kapiert, der braucht auch nicht zu diskutieren.
Gruß Jörg
hrrp://www.geratop.de
was hat der betroffene dem gerichtsviollzieher steffen poser angeschrieben, was hat auf dem GV bewirkt, dass er die angelegenheit einstellt ?
Solche Briefe gibt es oft. Nichts ungewöhnliches. Das Verfahren ist damit aber nicht erledigt. Der Gläubiger kann nun entscheiden, ob der GV weiter vorgehen soll. also mit Gerichtsbescheid die Wohnung zu öffnen. Hierzu muss der Gläubiger aber zunächst neues Geld bezahlen. Aus diesem Grund ist das Verfahren -zunächst- eingestellt.
Kommentar veröffentlichen