Montag, 16. September 2013

illegale Wahl auf deutschem Staatsgebiet / Flugkreisel zur Bundestagswahl / Bundestagswahl absagen

       nachfolgendes erhalten vom "Flugkreisel", siehe dazu auch:

Schreiben ans Bundeskanzleramt - Bundestagswahl absagen


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Wer immer noch den "Drang" verspürt, diese Besatzungsknechte zu wählen, der möge sich auf www.buergerstimme.com informieren. (Farbliche Hervorhebungen durch FK)

Zitat:

Ein nicht eingetragener Verein, nach der Definition also auch die politischen Parteien sind, also staatsferne Vereine, die schwer zu kontrollieren sind. Als Nachteil erscheint demnach die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen, schauen wir weiter:
„Ein nicht eingetragener Verein wird gem. § 54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt.“ *
Schauen wir uns den Paragraphen 54 des BGB einmal an:
§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Damit scheint alles seine Ordnung zu haben, möchte man glauben. Parteien können demnach für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen werden wie jeder andere, wenn es nicht auch die Mitglieder irgendeiner Partei, hier speziell die einer Regierungspartei oder Parteien wären, die Gesetze schreiben und diese auch einführen. Sie ahnen es schon, auf die eine oder andere Art und Weise ziehen diese Herrschaften sich doch immer aus der Affäre, so auch in diesem Fall. Schauen wir uns den Paragraphen 37 des Parteiengesetzes (PartG) an:
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt. (!)
Ihre Befürchtung ist demnach richtig, Parteien haften nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber Dritten. Das kann doch nicht sein, glauben Sie, immerhin gibt es da noch den Paragraphen 839 des BGB.

Dazu ist festzustellen, dass zum Einen nicht alle Parteimitglieder Beamte sind und zum Anderen hier von „einem“ Beamten die Rede ist, eine Partei handle in der Regel gemeinschaftlich. Auch der Paragraph 823 des BGB lässt Schadenersatzforderungen zu, die jedoch schwerlich durchzusetzen sein werden, da man getrost davon ausgehen kann, dass sich Mitglieder großer Vereinigungen gegenseitig decken werden. Resümierend bleibt festzustellen, bei der Wahl welcher Partei auch immer übergibt der Wähler Vertretungsrechte an Personen, die nicht bereit sind, für ihr Handeln zu haften. Allein die Existenz des Paragraphen 37 Parteiengesetz ist Beleg dafür, dass die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Vielleicht sollten wir alle dies bei der nächsten Wahl bedenken.

Ihr
Horst Wüsten

*Quelle: Wikipedia

----- Weitergeleitete Message -----
Von: Brigitte Grams <BrigitteGrams@online.de>
An: Brigitte Grams <BrigitteGrams@online.de>
Gesendet: 22:31 Donnerstag, 12.September 2013
Betreff: Zitate deutscher Politiker Weiterl.: [Die Wahrheit läßt sich nicht auf Dauer unterdrücken!!] Wer es schon wieder vergessen haben solte ....

"Bitte vor der Bundestagswahl genau lesen." Von DENEN wähle ich Keinen !
Ich durchkreuze den Wahlschein.
Hier eine recht vollständige Zusammenstellung >
Klicken Sie auf den Link "Zitate..." und im folgenden Fenster auf "weiter".
Roland Oschlies
Roland Oschlies 12. September 03:57
Wer es schon wieder vergessen haben sollte...

Unglaubliche Zitate deutscher Politiker !!!

BITTE vor der Bundestagswahl genau lesen !!!
Stefanie Drese, ‘Rechtsanwältin’ und seit 2011 stellver-tretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Lan...

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