Dienstag, 17. September 2013

Klaus Dieter Weisheit: Bundestagswahl Nein danke !! Eine Firma Wählen??? Nicht für mich!!! - Beschwerde Bundestagswahl

                   nachfolgendes erhalten von Klaus Dieter Weisheit

                                 siehe auch:

Schreiben ans Bundeskanzleramt: Bundestagswahlen absagen

JOH: Aufruf zum BRD-Wahlboykott - BRD Politiker anzeigen nach § 138 STGB

Vordruck Rückweisung der Wahlbenachrichtigung

***********************************

Am 17. September 2013 13:17 schrieb klaus-dieter-weisheit@t-online.de <klaus-dieter-weisheit@t-online.de>:


-----Original Message-----
Date: Tue, 17 Sep 2013 13:08:41 +0200
Subject: Wahlbeschwerde in Karlsruhe - Muster - Adresse unbekannt ? -
MFG von Klaus - Dieter Weisheit !
From: "klaus-dieter-weisheit@t-online.de"
<klaus-dieter-weisheit@t-online.de>
To: "Stadt Homberg - Ohm" <stadt@homberg.de>




Eine Firma Wählen?????????????? Nicht für mich!!! Bitte um Beachtung,
mit Bestätigung eines ungültigen
Perso/Pass gibt jeder seine Stimme ab!!! Wir sind das Volk!

        *

ERNSTE-WARNUNG-VON-KARLSRUHE-
AN-DAS-PARLAMENT.HTMLONT>

        http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108379200/Ernste-Warnung-von-Karlsruhe-an-das-Parlament.html
[1]

        BESCHWERDE GEGEN IHR SCHREIBEN VOM 06.09.2013 AZ.: AR 6238/13 ZUR
BUNDESTAGSWAHL AM 22.09.2013 SOWIE GEGEN JEGLICHE KOMMUNALWAHLEN

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        hiermit wird Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013, sowie gegen
jegliche Kommunalwahlen eingelegt!

        BEANTRAGT WIRD EIN EILVERFAHREN ZUR BESCHWERDE

        Es wird beantragt festzustellen, daß die Bundestagswahl 2013 sowie
jegliche Kommunalwahlen auf Grund der aktuellen Rechtslage illegal
sind!

        Es verbietet sich auf Grundlage des Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz,
die Durchführung einer willkürlichen, rechtswidrigen,
verfassungswidrig geltenden Wahl, wie höchstrichterlich geurteilt!

        Es bestehen erhebliche, begründete Zweifelt an der Rechtmäßigkeit der
Wahlen,

        *

        daß die BRD – Regierung, einen legitimierten Auftrag vom Deutschen
Volk erhalten hat.      *

        daß in Ermangelung eines "verfassungskonformen" Wahlrechts "Geltung"
des Bundeswahlgesetzes, Ausfertigungsdatum 07.05.1956 -  für die BRD,
seither "ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber" am Werk war.       *

        Die Tragweite der Karlsruher Entscheidung – Urteil des BvG Az: 2 BvE
9/11 vom 25.7.2012 zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts – ist
dermaßen tiefgreifend, daß diese grundlegenden Säulen einer
rechtsstaatlichen Gesetzgebung in Zweifel zu ziehen sind.       *

        Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008, - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07
-

        Zitat: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni
2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

        "2. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss des Neunzehnten
Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011
(Bundesgesetzblatt I Seite 2313)". Zitat ende.

        Somit ist offenkundig, daß nach Fristablauf "den 01.07.2011", KEINE
Legitimation mehr bestand.

        Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012, - 2 BvF 3/11, 2 BvR
2670/11, 2 BvE 9/11 -

        Im Urteil für Recht bekannt:„§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des
Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur
Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011
(Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und
Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
…“.     *

        "Bundesbürger", die nur einen Personalausweis oder Paß haben, sind
weder wahlberechtigt noch wählbar, denn eben diese Dokumente sind laut
Auskunft diverser Innenministerien der "Länder", KEIN NACHWEIS für den
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.       *

        Art. 144 Abs. 2 GG verweist auf die in Art. 23 a.F. aufgeführten
Länder.
In Art. 23 GG sind keine Länder definiert!

        "Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der
US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich
Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00
h gestrichen ist". Veröffentlicht u.a. am 23.09.1990 im
Bundesgesetzblatt; Daraus folgt, de jure und de facto "der
territoriale Geltungsbereich des Grundgesetz, ist erloschen".

        Zur Präambel, auch Vorwort genannt:
Die Länder stehen in der akt. Fassung in der Präambel; Hierbei handelt
es sich lediglich um eine Willensbekundung, welche keine räumliche
Geltungsbereichsangabe darstellt, noch Rechtswirksamkeit entfaltet.     *

        War das GG zuvor ordnungsgemäß gültig? Nein!

        Laut Internetpressens der sog. "Bundesregierung" war noch nicht
einmal daß der Fall! Sie erklärte nämlich selbst, daß die von den
Alliierten "gewünschte" Ratifizierung nie erfolgt war!

        Zitat: "Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche
Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn
die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz
eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen." Zitat ende.        *

        Die BRD beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
"Geltungsbereich des Grundgesetzes"(vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6,
309 (338, 363))         *

        i.V. m. Urteil Bundesverfassungsgericht v. 24 April 1991, BvR
1341/90: Der Einigungsvertrag ist nichtig und
Urteil des Sozialgericht Berlin, Negationsklage vom 19.05.1992
(Aktenzeichen S 56 Ar 239/92)!

         BEGRüNDUNG:

        Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher
Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt,
daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom
verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden.

        Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter
Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07, das bisherige Wahlverfahren
für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“.

        Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes
missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes
Wahlgesetz zu schaffen.

        Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am
22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist
diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden
Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und
nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden
Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.

        Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der
Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht
berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht
ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu.
Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von
Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu
ersetzen.

        Alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und
waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse,
Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind
ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war,
Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu
beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte
auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen,
auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.

        "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das
grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist."….
(BVerfGE 55, 100)
Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem
Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs
mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an
rechtsunwirksam. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951“.

        Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden
Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht
legitimiert ist.  

        In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen - das
Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine
Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen
Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als
Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt
ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

        Somit kann auch das neu geschaffene Wahlgesetz vom 09. Mai 2013 von
einem nicht legitimierten Parlament/Regierung nicht als rechtliche
Grundlage für die Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie für alle
eventuell folgenden Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland
herangezogen werden, um eine rechts-konforme Wahl durchzuführen.

        Der Durchführung einer als verfassungswidrig geltenden Wahl, wird
ausdrücklich widersprochen.

        Der Weg zur Herstellung von Recht und Gesetz erfolgt durch die
Einberufung einer Nationalversammlung durch das Deutsche Volk, nur der
Souverän ist legitimiert, staatliche Grundsätze und damit verbundene
Verfassungskonformität zu schaffen.

        SACHVERHALT:

        Die „BRD“ ist nach Art. 133 GG i.V. mit Art. 65 GG eine Wirtschafts-
und Verwaltungseinheit.
        *

        Artikel 133 [2] Grundgesetz: _Der __BUND__ tritt in die Rechte und
Pflichten der Verwaltung des __VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES__ ein._
Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, statt Staat!        *

        Die KOBLENZER BESCHLüßSE wurden am 10. Juli [3] 1948 [4] von den elf
Ministerpräsidenten der damaligen westdeutschen Länder veröffentlicht.
Darin wurde festgestellt, daß die Gründung der Bundesrepublik
Deutschland [5] lediglich ein Provisorium [6] sein sollte, um einen
gesamtdeutschen Staat anzustreben – ein neuer westdeutscher Staat als
Nachfolger [7] des Deutschen Reiches [8] werde ausdrücklich nicht
gegründet.
Die Koblenzer Beschlüsse waren das Ergebnis der Rittersturz-Konferenz
[9] in Koblenz [10].

        Mit Verweis auf die Grundsatzrede über das Grundgesetz von Carlo
Schmid im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948.  *

        Bundesgesetzblatt Teil II vom 22. April 1976
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28.Sept. 1954 über die Rechtsstellung
der Staatenlosen vom 12. April 1976; Art.27 Personalausweise

        Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem
Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen
Personalausweis aus.    *

        PAUSWG  § 5 Abs 2, (1); 10

        1. Familienname und Geburtsname,

        10. Staatsangehörigkeit;

        daraus folgt, der Personalausweis ist wegen ungültiger Eintragungen
gemäß § 27 Abs. (1) 1, i.V. m. § 28 Abs. (1) 2 ungültig.        *

        PAßG  § 4 Abs. (1) 1; 10

        1. Familienname und Geburtsname,

        § 11 Abs. (1) 2

        10. Staatsangehörigkeit;

        "In beiden Fällen ist hier anstatt Familienname nur Name aufgedruckt
ist, ein himmelweiter Unterschied, weil das Wort Name [11] sich ebenso
auf Gegenstände oder Sachen anwenden läßt";

        Die Schreibweise des Familiennamens, Vornamen in Großbuchstaben gibt
den Status nach capitis deminutio maxima [12] des
Ausweisinhabers/Menschen wieder.

        Zitat: Bayerische Staatsministerium des Innern:
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein
Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie
begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt. Zitat ende.

        Und bedeutet, sowohl der Personalausweis nach PAuswG § 28 – Abs. (1)
2; i.V.m. § 27 Abs. (1) 1, wie auch der Reisepaß nach PaßG § 11
Ungültigkeit Abs. (1) 2; i.V.m. § 15 Abs. 1, sind ungültig und müßte
auf Grund ungültiger Einträge eingezogen/zurückgegeben werden!?

        Und daß es die Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" nicht
gibt, ist offenkundig! "Gut informierte Kreise wissen sogar, daß das
Grundgesetz für die BRD, vom Deutschen Volke niemals ratifiziert
wurde. (Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen,
französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom
12.05.1949, Abs. 2)".

        Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit geht einher mit dem Verlust
der bürgerlichen Rechte nach capitis deminutio maxima [13]. Ohne
Staatlichkeit kein staatliches Recht, sondern Privatrecht bzw.
Handelsrecht.

        Erhärtend kommt hinzu:
        *

        "Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht,
daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht
eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine
Friedensregelung nicht beabsichtigt ist".
Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris,
Anlage Nr. 354 B.       *

        Trittin sagt selbst im Wahlkampf 2009, die BRD ist eine Firma!

        Jürgen Trittin: "Wir müssen uns ja abheben von dem Gespräch gestern,
zwischen der Kanzlerin und ihrem Stellvertreter, ob sie die FIRMA
vielleicht gemeinsam weiter führen, aber an dieser Stelle..."   *

        Sigmar Gabriel und die BRD GmbH (NGO), Dortmund, den 27.02.2010

        "Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben - Fr.
Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen -
Nichtregierungs-Organisation in Deutschland.    *

        Rede von Wolfgang Schäuble, 21. Europäischer Bankenkongress Frankfurt
a. M. 18.11.2011

        Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt
mehr voll souverän gewesen.

        Doch Schäubles Worte reichen wesentlich tiefer:
„... mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad
absurdum geführt worden ist.“   *

        Gregor Gysi sagte am 08.08.2013 die Wahrheit.

        Gysi: …....., weil das Besatzungsstatut nach wie vor gilt.      *

        Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten des Zweiten Weltkriegs,
gelten offiziell laut UN-Charta immer noch als Feindstaaten.

         _URTEIL BUNDESVERFASSUNGSGERICHT V. 24 APRIL 1991, BVR 1341/90: DER
EINIGUNGSVERTRAG IST NICHTIG!_

        Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als
null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90 - wird die
Entscheidungsformel veröffentlicht:
_Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands-
Einigungsvertragsgesetz- …. unvereinbar und nichtig._

         _Und:_

        Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, daß der so
genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite
890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits
am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog.
„Einigungsvertrages” besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des
„Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen.

        DAS BEDEUTET:

        Dem Volk wird seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
eine Vereinigung gab.

        Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(a.F. - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23.09.1990
aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem.
Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel
aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 durch das
Ländereinführungsgesetz [14], während die Wiedervereinigung zum 3.
Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser
Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich. Ein
RüCKWIRKENDES GESETZ verstößt gegen das GEBOT DER RECHTSSICHERHEIT und
Willkürlosigkeit.

        _Daraus folgt, die Menschen in Deutschland werden arglistig,
vorsätzlich getäuscht__._

        ZU BEACHTEN SIND:

        SHAEF-Gesetze, SMAD-Befehle, BKO, HLKO, AHK-Befehl NR. 35 bzw.
Kontrollratsgesetz Nr. 35 [15], AEMR; Internationales Strafrecht,
Völkerstrafrecht, Völkerrecht, Anti-Folter-Konvention; IPBPR;

         die gültigen Bereinigungsgesetze;

         Urteil des französische Tribunal Général de la Zone Francaise
d’Occupation mit Sitz in Rastatt vom 6. Januar 1947.

         Urteil Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006

        UN res. 53/144, ins-besonders Artikel 10

        Die Tragweite des Apostolisches Schreiben in Form eines "Motu
Proprio" über die Gerichtsbarkeit der Rechtsorgane des Staates der
Vatikanstadt im Bereich des Strafrechts, 11. Juli 2013 [16], daß am 1.
September 2013 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.

        Mit entsprechendem Respekt

        xxxxxxxxxxxx

        Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält die gesetzlich
geforderte Unterschrift.

         PS: Behandeln Sie andere so, wie Sie behandelt werden möchten – mit
RESPEKT und LIEBE. Nur die Wahrheit macht uns FREI, nur die Wahrheit
zählt!

        Verteiler: diverse Empfänger

        Fax: (0033) 88 41 27 30

        Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Council of Europe, 67075
Strasbourg-Cedex, Frankreich

        Per Fax: 030 - 229 93 97

        Botschaft der Russischen Föderation

        zu Hd. Herrn Wladimir M. Grinin, Botschafter
Unter den Linden 63-65

        10117 Berlin

        Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation

        Generaloberst der Justiz, Juri J. G. Djomin

        K-160, Abt. Rehabilitation Ausländischer Staatsbürger
Cholsunow Pereulok 14

        RUS 119852 Moskau

        Präsident der Russischen Förderation
Wladimir Wladimirowitsch Putin
 r>Weisses Haus (Belyi Dom)
Krasnopresnenskaia naberezhnaia 2

        RUS 103274 Moskau /
Russische Föderation
span>

        Per Fax: 030 - 27588 221
Botschaft der Volksrepublik China
z. Hd. Herrn Botschafter Shi Mingde
Märkisches Ufer 54

        D-10179 Berlin

> Date: Tue, 17 Sep 2013 04:40:54 +0200
> To: lenekeck@yahoo.de
> Subject: Flugblatt - Wen wählen in der rechtswidrigen BRD - BRDDR am
22.09.2013 ?
> CC: menschzuerst@hotmail.de
> From: klaus-dieter-weisheit@t-online.de
>
>
>
>
> -----Original Message-----
> Date: Mon, 16 Sep 2013 23:02:05 +0200
> Subject: Fwd: Flugblatt - Wen wählen?
> From: "Pawlak, Peter" <pplak44dr@googlemail.com style="margin:0px;"
 style="margin:0px;" style="margin:0px;" style="margin:0px;">
style="margin:0px;">
> To: undisclosed-recipients:;
>
> Wer unbedingt wählen gehen will,sollte der AFD seine Stimme
> geben.Diese ist ein Versuch wert.Die so genannten
> Volksverräterparteien sind NICHT wählbar.
>
> ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
>  Von: W. DETRING <wilfried.detring@arcor.de [1]>
> Datum: 16. September 2013 21:46
> Betreff: Flugblatt - Wen wählen?
>  An: "Pawlak, Peter" <pplak44dr@googlemail.com [2]
style="margin:0px;"
 style="margin:0px;" style="margin:0px;" style="margin:0px;">
style="margin:0px;">
>
>  ___FLUGBLATT - WEN WäHLEN?_
>
>  ___WWW.FACHINFO.EU/FI120.PDF [3]_
>
>  Frau Angela Merkel hat wesentliche Positionen der Partei
> Bündnis90/Die Grünen übernommen, die nicht
>
>  dem Wohl der deutschen Bevölkerung dienen. Es muß deshalb davor
> gewarnt werden, die CDU zu wählen.
>
>  Es sind vor allem die Euro-Politik, die Energie-Politik und die
> Islam-Politik der Frau Merkel, welche
>
>  die Zukunft der jungen Generation gefährden.
>
>  1. FRAU MERKEL LäHMT DIE WIRTSCHAFTSKRAFT EUROPAS.
>
>  Durch den Euro wurden die flexiblen Wechselkurse beseitigt. Als
Folge
> ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
>
>  Südeuropas drastisch gesunken. Unter Mißachtung der
> No-Bail-Out-Klausel der europäischen
>
>  Verträge unterstützt Frau Merkel mit Milliardenbeträgen, deren
> Rückzahlung nicht zu erwarten ist, korrupte
>
>  ausländische Banken. Die Verfügungsgewalt liegt bei der EZB.
>
>
(http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/13/der-weg-ist-frei-steuerzahler-muessen-europasbanken-
> [4]
>
>  retten/ )
>
>  Unter der Regierung von Frau Merkel ist die Staatsverschuldung um
> über 1 Billion Euro gestiegen. Künftig
>
>  müssen Enteignungen von Sparguthaben und Zwangshypotheken
befürchtet
> werden. Die Haushaltssouveränität
>
>  des Bundestages hat Frau Merkel teilweise an die unkontrollierbare
> ESM-Bank übertragen.
>
>  2. FRAU MERKEL BETREIBT DIE DESINDUSTRIALISIERUNG DEUTSCHLANDS.
>
>  Niedrige Strompreise sind von existentieller Bedeutung für den
> Industriestandort Deutschland. Die sinnlose
>
>  Energiewende von Frau Merkel treibt die Strompreise dramatisch in
die
> Höhe, so daß ganze Industriezweige
>
>  auswandern und 600.000 Haushalte ihre Stromrechnung nicht mehr
> bezahlen können. Für
>
>  die Energiewende gibt es keinen rationalen Grund, weil Kohlendioxid
> kein Schadstoff ist. Obwohl der
>
>  Kohlendioxidgehalt der Luft von 0,04% angestiegen ist, sinkt die
> Globaltemperatur seit 12 Jahren.
>
>  Frau Merkel hat die Soziale Marktwirtschaft, ohne die Wohlstand für
> alle nicht möglich ist, durch eine
>
>  sozialistische Planwirtschaft ersetzt. Wind- und Solarstrom setzen
> sich in einem freien Markt niemals
>
>  durch, weil Energiedichte und Stetigkeit viel zu gering sind.
> Konventionelle Kraftwerke sind unverzichtbar,
>
>  können aber wegen des EEG nicht mehr wirtschaftlich betrieben
werden.
>
>
>  3. FRAU MERKEL GEFäHRDET UNSERE FREIHEIT.
>
>  Frau Merkel hat den Islam zu einem Teil Deutschlands erklärt:
>
>
(www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-islam-ist-ein-teil-von-deutschland-a-858218.html
> [5]). Sie gefährdet
>
>  dadurch unsere Freiheit. Der Islam ist eine totalitäre politische
> Ideologie, welche die bedingungslose
>
>  Unterwerfung unter den Koran fordert.
>
>  - Der Koran fordert die Ausbreitung des Islam mit Gewalt.
>
>  - Der Koran verbietet den christlichen Glauben.
>
>  - Der Koran verbietet die Integrierung von Muslimen in andere
> Kulturen.
>
>  - Der Koran verbietet die Trennung von Staat und Religion.
>
>  - Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
>
>  - Der Koran verbietet die Meinungsfreiheit.
>
>  - Der Koran verbietet die Religionsfreiheit.
>
>  - Der Koran fordert grausame Körperstrafen.
>
>  - Der Koran fordert Tierquälerei.
>
>  Es wurde bereits einer islamischen Organisation, welche das
> Grundgesetz abschaffen will, der Status
>
>  einer KdöR verliehen, was sie den Kirchen gleichstellt.
> www.sueddeutsche.de/politik/anerkennung-alskoerperschaft- [6]
>
>
oeffentlichen-rechts-hessen-stellt-moscheeverband-auf-eine-stufe-mit-kirchen-1.1694916
>
>
>  ES BLEIBT DIE HOFFNUNG, DAß DIE ALTERNATIVE FüR DEUTSCHLAND (AFD)
IN
> DEN BUNDESTAG EINZIEHT UND
>
>  EINE WIRKUNGSVOLLE OPPOSITION BILDET (LAUT WAHL-O-METER DERZEIT
11%).
>
>
>  Bitte, verbreiten Sie dieses Schreiben.
>
>  Dipl.-chem. Dr. Hans Penner, Linkenheim-Hochstetten, 14.09.2013
>
> Links:
> ------
> [1] mailto:wilfried.detring@arcor.de
> [2] mailto:pplak44dr@googlemail.com
> [3] HTTP://WWW.FACHINFO.EU/FI120.PDF
> [4]
>
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/13/der-weg-ist-frei-steuerzahler-muessen-europasbanken-
> [5]
>
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-islam-ist-ein-teil-von-deutschland-a-858218.html
> [6] http://www.sueddeutsche.de/politik/anerkennung-alskoerperschaft-
>
>
>
>
>

Links:
------
[1]
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108379200/Ernste-Warnung-von-Karlsruhe-an-das-Parlament.html
[2] http://dejure.org/gesetze/GG/133.html
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/10._Juli
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/1948
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik_Deutschland
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Provisorium
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Nachfolgestaat
[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Rittersturz-Konferenz
[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenz
[11] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/name.html
[12]
http://www.buergerstimme.com/Design2/2013-01/capitis-deminutio-maxima/
[13]
http://www.buergerstimme.com/Design2/2013-01/capitis-deminutio-maxima/
[14] http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
[15]
http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2011/04/kontrollratsgeset-35.pdf
[16]
http://www.vatican.va/holy_father/francesco/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20130711_organi-giudiziari_ge.html

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