Donnerstag, 7. Juli 2016

Uwe Knietsch Friedensbewegung Schwerter zu Pflugscharen - ungültige Dokumente & ungültige Wahlen - ungültige Dokumente gegen gültige erstezen

        entnommen aus Facebook

Auszug:
.....Wenn von Anfang an mit ungültigen Dokumenten gewählt wurde, dann sind alle Wahlen, die mit Bundesreisepass und Bundespersonalausweis durchgeführt wurden, folglich auch ungültig. Ungültige Dokumente sind gegen gültige Dokumente zu ersetzen, hilfweise kann im Reisepass folgender Vermerk eingetragen werden: "Der Ausweisinhaber hat die Rechtstellung des Bundesstaates "......" nach RuStAG vom 22. Juli 1913" und dann muss dort das staatliche Siegel verwendet werden, was am 27.10.1918 23:59Uhr gegolten hat, hilfweise bei fehlenden Nachweisen das Siegel des jeweiligen Bundesstaates der am 27.10.1918 23:59Uhr bestanden hat

   das ist auch meine Argumentation, kostenlos korrekte Ausweise auf den "Meldeämtern", das wäre der einfachste, schnellste und effektivste Weg..., das würde auch funktionieren, wenn wir alle das gleiche fordern, wie denkt Ihr darüber ?

    siehe dazu: art-16-gg-die staatsangehörikeit darf nicht entzogen werden

                       proklamattion-deutsches-reich-ans-bundeskanzleramt

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Uwe Knietzsch hat eine Notiz veröffentlicht.
Hallo Werner May,
ich habe ihnen ein wichtiges Dokument eingescannt.
Es beweist, dass die Staatsangehörigkeit DEUTSCH eine ungültige Staatsangehörigkeit ist und diese den Ausweis ungültig macht.
Gründe:
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Offener Brief an Werner May zur Hilfe vor Gericht - bitte weiterleiten.

Hallo Werner May,
ich habe ihnen ein wichtiges Dokument eingescannt.
Es beweist, dass die Staatsangehörigkeit DEUTSCH eine ungültige Staatsangehörigkeit ist und diese den Ausweis ungültig macht.
Gründe:
(1) Hitler hatte durch Wahlfehler wegen Verhaftungen im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand und Wahlfehler bei der Wahl zum Ermächtigungsgesetz niemals Verweserrechte und folglich muss er ohne Verweserrechte das kaiserliche Recht auch so belassen wie es ist.
(2) Auch Max von Baden hatte keine Verweserrechte, weil er keine Verweserwahl gemacht hat und durfte deswegen den Waffenstillstand und den Versailler Vertrag nicht unterzeichnen, folglich gilt die Verfügung des Kaisers über die Auflassung und darin den Vorbehalt den Krieg selbst zu beenden bis heute. Nur ein vom Volk direkt gewählter Verweser kann wieder in den gleichen Rechtstand wie der Kaiser selbst eintreten und Gesetze ändern und Friedensverträge aushandeln, wobei er nicht für die Zeit nach dem 27.10.1918 23:59Uhr verantwortlich wäre, da der Kaiser nur seine Bündnisverpflichtungen zu Österreich-Ungarn erfüllte und nie selbst Angriffskriege gegen andere Staaten führte. Wenn aber nun Max von Baden keine Verweserrechte hatte, dann ist der Waffenstillstand von Compiegne, der Versailler Vertrag und alle Gesetze Hilters und der BRD ungültig, weil sie die ungültige Weimaer Verfassung fortgesetzt und in die Freistaatenverfassungen und das Grundgesetz eingefügt haben.
(3) Die DDR hatte nie die Rechtsnachfolge der Zeit 1933-1945 angetreten - das kann man in jedem Schulbuch der DDR nachlesen. Folglich des gelöschten Einigungsvertragen fiel die DDR am 18.7.1990 wegen den Verträgen zur Auflösung des Staatsfragmente BRD und DDR und illegale, heimliche Überführung in das Handelsrecht in das Notstandsrecht des Kaisers zurück, weil die DDR-Verfassung dazu einen Volksentscheid erfordert, der aber nie stattfand, denn die Volkskammer wurde über die Auflösung der DDR am 17.7.1990 nicht informiert und so durch Kohl und Gorbatschow getäuscht und Täuschung im Rechtsverkehr macht nach BGB den Vertrag - hier Einigungsvertrag - nichtig, also auch die Euroeinführung und den Beitritt zur EU und zur NATO und TTIP.
(4) Wenn das Grundgesetz für die Bundesrepublik gilt und die Bundesrepublik die Vereinigung des Wirtschaftsgebietes will, dann muss sie akzeptieren, dass es keine Rechtsnachfolge des Nationalsozialismus im Westteil gegen kann, wenn dies ohne Volksentscheid im Ostteil nicht möglich war.
(5) Wenn von Anfang an mit ungültigen Dokumenten gewählt wurde, dann sind alle Wahlen, die mit Bundesreisepass und Bundespersonalausweis durchgeführt wurden, folglich auch ungültig. Ungültige Dokumente sind gegen gültige Dokumente zu ersetzen, hilfweise kann im Reisepass folgender Vermerk eingetragen werden: "Der Ausweisinhaber hat die Rechtstellung des Bundesstaates "......" nach RuStAG vom 22. Juli 1913" und dann muss dort das staatliche Siegel verwendet werden, was am 27.10.1918 23:59Uhr gegolten hat, hilfweise bei fehlenden Nachweisen das Siegel des jeweiligen Bundesstaates der am 27.10.1918 23:59Uhr bestanden hat, wegen Putsch des Max von Baden gegen den Kaiser und der ungültigen, gefälschten Abdankungsurkunde des Kaisers.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Knietzsch
Friedensbewegung Schwerter zu Pfugscharen

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