Samstag, 3. Dezember 2016

Carmens Hinweis: Holocaust-Bestreitung ist gemäß Bundesverfassungsgericht keine Straftat

            nachfolgendes z. K. und zur Diskussion

meine Meinung dazu: wenn jemand ein Verbrechen leugnet, ist dies durchaus eine Straftat. Ich kann mich nicht entsinnen, jemals etwas geleugnet zu haben...

   weil ich das Video geteilt habe, sass ich ein Jahr in der JVA Rohrbach in Wöllstein...*denk*

ein franz. Professor zu den Gaskammern

 Nachtrag, wie ich gerade feststellte lässt sich die Seite nicht mehr öffnen *merkelwürdig*..., siehe dazu aber den Bericht aus der Süddeutschen: sueddeutsche.de/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist

                     Kommentare entnommen aus Facebook:

 Frank Schatz Jetzt wird mir so einiges klar warum ich nie eine Antwort bekommen habe . Weder von den Medien , Politikern oder auch von Richtern die ich angeschrieben habe . Weder hier auf FB wenn ich Fragen gestellt habe noch bekam ich eine Reaktion wenn User mich wegen Äußerungen des Holocaust mich anzeigen wollten . Jetzt ist mir einiges klar .


Stefan G. Weinmann
Stefan G. Weinmann stelle Deine Fragen doch im Rahmen des "Musterprozesses"..., melde Dich an kostet nichts..., Frage: hast Du Dich schon abgemeldet als BRD Personal ?

 Peter Karkosch versteh ich jetzt nich ganz ;-) die alten griechen haben doch schon vor 100derten jahren öfter einen holocaust gemacht. holocaust is ein ganz altes griechisches ritual, bei dem tiere als opfergabe an die götter verbrannt wurden, wenn die menschen die götter um hilfe bei dem erreichen eines zielss um hilfe bitten wollten. da gibt oder gab es ja auch vor nicht ganz so langer zeit eine gruppe, die einen teil der erde als ihres angesehen haben und sich bis heute da ausbreiten

Harald Kalbfuss
Harald Kalbfuss Die Quelle ist sehr zweifelhaft... https://www.mzw-widerstand.com/impressum/

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Baerbel Hoeppner
Baerbel Hoeppner Zitat: Das sei selbst dann der Fall, wenn ihnen die Absicht zugrunde liege, den Nationalsozialismus zu verharmlosen oder von Vorwürfen zu entlasten. Solche Äußerungen stünden - ebenso wie positive Sachaussagen über bestimmte Aspekte des Nationalsozialismus ohne Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft - unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Zitatende https://www.bundesverfassungsgericht.de/.../rs20091104...

Heiko Jäschke
Heiko Jäschke ach auf einmal.

 Klaus-Dieter Weisheit PS.: Auf einmal, weil Sie die 6 x Millionen nicht beweisen können ???

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Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien
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