Dienstag, 22. August 2017

Common Law - die alten Griechen, Papst Benedikt die Bedeutung des Naturrechts in Geschichte und Gegenwart

          siehe dazu auch: das Natur Recht

 der Papst fordert eine neue gerechtere Weltordnung - der Papsterlass, die Banken wurden enteignet

           Common Law Gericht, moralischer Codex der 10 Gebote


                     menschenrechtsstrafgericht-JOH

Gott - Mensch, außer Gott sollte nichts über dem Menschen stehen

Gottes Gesetz - menschliche Gesetze / UCC und Common Law

Auszug aus der ersten verlinkten Seite:  

 Rom (kath.net/www.vatican-magazin.de)
Vor über einem Jahr hat Papst Benedikt im Deutschen Bundestag das Naturrecht thematisiert. Kritiker sagten damals, der Papst wolle eine Art „katholischer Scharia“ wieder einführen. Ist das Naturrecht eine katholische Angelegenheit?

Nein, das Naturrecht hat nichts mit der katholischen Kirche und die zitierte Scharia hat nichts mit Naturrecht zu tun. Sie ist im Endeffekt sogar dessen Verleugnung. Das Naturrecht ist, wie Benedikt XVI. dies auch früher schon sagte, „die Quelle, aus der zusammen mit Grundrechten auch sittliche Gebote entspringen, deren Einhaltung verpflichtend ist“.

Der Gedanke des Naturrechtes geht also von einem Gesetz aus, das in die Natur des Menschen eingeschrieben ist und aus dem heraus sich die positiven Gesetze der Gesetzgebungen ergeben müssen. Er geht zurück auf die Zeit der Griechen und wurde vor allem von der Philosophenschule der Stoa ausgearbeitet.

Was heißt das denn: „...in die Natur des Menschen eingeschrieben“?

Die Natur des Menschen – sein Sein – ist so geordnet, dass sich durch die Vernunft im Sein selbst ein Gesetz erfassen lässt, wenn wir das für das Handeln des Menschen Maßgebliche erkennen wollen. Dieses „Gesetz der Natur“ – die lex naturalis oder das ungeschriebene Gesetz – bringt die Natur des Menschen zum Ausdruck. Es ist also nichts Nachträgliches. Es ist auch keine Erfindung. Es gehört zu seinem Wesen.....

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